Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Beschlusstext (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf) Beschlusstext (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf) Beschlusstext (Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 168 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, den 28.08.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:18 Uhr TOP Betreff 4 Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte Kirchtroisdorf Herr Eckl bringt mit Hinblick auf die Zeitachse zum Ausdruck, dass er doch hofft, dass die Klärung der steuerrechtlichen und sonstigen Fragen keinen nennenswerten zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand verursachen wird. Herr Köhlen weist darauf hin, dass es insbesondere aufgrund der stetig absinkenden Einspeisevergütung „pressiert“. Herr Naujock unterbreitet den Vorschlag, dass mit der Niederschrift gleichzeitig auch die Information über die noch zu klärenden Fragen gegeben wird, damit Seitens der Fraktionen / Politik möglicher weise noch Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 eingestellt werden können. Der Bauausschuss stimmt diesem Vorschlag zu. [Anmerkung der Verwaltung: Die –insbesondere - steuerrechtlichen Aspekte, welchen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine wichtige Rolle zukommt, konnten zwischenzeitlich intern geklärt werden: -Die Stadt Bedburg gilt bei einer Einspeisung von mehr als 50 % des erzeugten PhotovoltaikStroms (was ja beabsichtigt ist) aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Unternehmerin. -Es besteht daher Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung, d. h. die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage ist außer acht zu lassen (daher Netto-Berechnungen). -Die Stadt Bedburg muss die gesetzliche Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom an das Finanzamt abführen -Die Einspeisevergütungssätze sind Netto-Sätze, d. H. die Stadt Bedburg erhält die Vergütungssätze zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird dann an das Finanzamt abgeführt, so dass hierdurch kein finanzieller Nachteil für die Stadt Bedburg besteht. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nach der aktuellen Rechtslage stellt sich bei Inbetriebnahme ab Mai 2013 wie folgt dar: Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2012 Seite 2 Mitteilung: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2012 Seite 3