Daten
Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
07.11.12, 18:02
Aktualisiert
07.11.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 9. Sitzung des Bauausschusses
am Dienstag, den 28.08.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:18 Uhr
TOP
Betreff
4
Nutzungsmöglichkeiten von Flächen auf städt. Gebäuden zwecks Installation von
Photovoltaik-Anlagen, hier: Grundschule Kaster und neue Begegnungsstätte
Kirchtroisdorf
Herr Eckl bringt mit Hinblick auf die Zeitachse zum Ausdruck, dass er doch hofft, dass die Klärung
der steuerrechtlichen und sonstigen Fragen keinen nennenswerten zeitlichen und kostenmäßigen
Aufwand verursachen wird.
Herr Köhlen weist darauf hin, dass es insbesondere aufgrund der stetig absinkenden
Einspeisevergütung „pressiert“.
Herr Naujock unterbreitet den Vorschlag, dass mit der Niederschrift gleichzeitig auch die
Information über die noch zu klärenden Fragen gegeben wird, damit Seitens der Fraktionen /
Politik möglicher weise noch Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr
2013 eingestellt werden können. Der Bauausschuss stimmt diesem Vorschlag zu.
[Anmerkung der Verwaltung:
Die –insbesondere - steuerrechtlichen Aspekte, welchen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung
eine wichtige Rolle zukommt, konnten zwischenzeitlich intern geklärt werden:
-Die Stadt Bedburg gilt bei einer Einspeisung von mehr als 50 % des erzeugten PhotovoltaikStroms (was ja beabsichtigt ist) aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht als Unternehmerin.
-Es besteht daher Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung, d. h. die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung
einer Photovoltaik-Anlage ist außer acht zu lassen (daher Netto-Berechnungen).
-Die Stadt Bedburg muss die gesetzliche Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom an das
Finanzamt abführen
-Die Einspeisevergütungssätze sind Netto-Sätze, d. H. die Stadt Bedburg erhält die
Vergütungssätze zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird dann an das Finanzamt
abgeführt, so dass hierdurch kein finanzieller Nachteil für die Stadt Bedburg besteht.
Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nach der aktuellen Rechtslage stellt sich bei Inbetriebnahme ab
Mai 2013 wie folgt dar:
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2012
Seite 2
Mitteilung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 28.08.2012
Seite 3