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Beschlußtext (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
30.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße
hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen) Beschlußtext (25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße
hier:Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 17. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 30.11.2006: 3. 25. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) im Bereich Kleine Horst Straße hier: Beratung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage der Verwaltung kurz zusammen. Er weist deutlich darauf hin, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte Zeiten in Anspruch nehmen, welche bei Bürgerinnen und Bürgern oft zu Unverständnissen führen. Das Ergebnis der Auslegung zur 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) führte -aufgrund der zahlreichen Äußerungen der Bürgerinnen und Bürgern- zu keiner einheitlichen Meinung. Aus diesem Grund habe die Verwaltung nach Abwägung der Stellungnahmen und unter Hinweis möglicher Probleme (z.B. Versorgungsanschlüsse) verschiedene Varianten vorgeschlagen. Von Seiten des Ausschusses sei nun zu prüfen, so AV Puchert-Blöbaum, welche Variante beschlossen werden solle. AM Dr. Bruck führt aus, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNE die Änderung des Bebauungsplanes für städtebaulich sinnvoll halte. Grundsätzlich sei seine Fraktion für eine Nachverdichtung von freien Flächen im Gemeindegebiet und in dem Zusammenhang für eine Bebauung an der Straße „Kleine Horst“. Die Probleme, welche von der Verwaltung aufgezeigt werden, seien zwar vorhanden, aber lösbar und darum werde seine Fraktion für den Vorschlag A stimmen. AM Pankoke erkundigt sich in bezug auf das weitere Verfahren, inwieweit mit einer Zeitverschiebung zu rechnen sei, wenn das Grundstück der Kirche mit einbezogen werde. TA Knipping erklärt, dass sie mit einer Zeitverschiebung von ca. 6 Wochen rechne, wenn die Auslegung der überarbeiteten Unterlagen in der nächsten Hochbau- und Planungsausschusssitzung -voraussichtlich im Februar 2007- beschlossen werde. Da die Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bebauung wünschen, gibt AM Pankoke bekannt, dass die CDU-Fraktion vorschlägt, das Verfahren mit Berücksichtigung des Kirchengrundstückes -gemäß dem Vorschlag B der Verwaltung- fortzuführen. AM Pankoke führt weiter aus, dass er die angesprochenen Bedenken hinsichtlich einer Beitragspflicht nicht teile, da er der Meinung sei, dass diese bereits entstanden ist und auf eine spätere Bebaubarkeit keine Auswirkung habe. Beitragsrechtlich bleiben diese Flächen Grünland. Für die SPD-Fraktion erklärt AM Dudek, dass diese ebenfalls die Variante B favorisiere. AM Blöbaum regt an, dass man dem Wunsch eines Bürgers folgen solle, das vorgesehene Geh-, Fahrund Leitungsrecht -ausgehend von der „Große-Horst-Straße“- von 5,00 m auf 4,00 m zu verringern. Nach Einschätzung von TA Knipping können 4,00 m durchaus ausreichend sein. FBL Oortman hält es für möglich, dass auf das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht komplett verzichtet werden könne, wenn das Grundstück der Kirche in die Bebauungsplanänderung einbezogen werde und einer Nutzung des bestehenden Privatweges (Flurstück 1557) zugestimmt würde. AV Puchert-Blöbaum weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass in der späteren Beschlussformulierung der Weg in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen werden müsse. AM Baltschun erkundigt sich, ob auf dem nordwestlichen Grundstücksteil -vor der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung- eine Wohnbebauung gem. § 33 BauGB möglich sei. Dem stimmt TA Knipping zu, verweist dabei aber auf die Notwendigkeit eines Bauantrages. Hinsichtlich des Antrages auf Zulässigkeit von Walmdächern im gesamten Änderungsbereich schlägt AM Blöbaum vor, nur für ein Einzelhaus auf dem hinteren Grundstücksteil „Große-Horst-Straße“ Ecke „Kleine Horst“ ein Walmdach zuzulassen. AV Puchert lässt erst über den Bürgerantrag abstimmen: Im gesamten Änderungsbereich werden auch Walmdächer zugelassen. - 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss wird wie folgt über den Antrag von AM Blöbaum abgestimmt: Auf dem hinteren Grundstücksteil „Große-Horst-Straße“ Ecke „Kleine Horst“ wird auch ein Walmdach zugelassen. - 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass die Ausschussmitglieder den Beschlussvorschlag: hier: Planungsalternative B -mit Einbeziehung des Wegegrundstückes- favorisieren. AV Puchert-Blöbaum lässt somit wie folgt abstimmen: Beschluss: Die Planung wird wie beabsichtigt weiter verfolgt. Dabei werden die beschriebenen Probleme genannt. Grundsätzlich wird auf die Lösungsverpflichtung durch die Grundstückseigentümer bei einer Bebauung verwiesen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird um das Grundstück der Neuapostolischen Kirche und dem Wegegrundstück (Flurstück 1557) erweitert. Beratungsergebnis: - einstimmig -