Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
63/2009
09.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
X
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
X
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
(Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem
Vorverfahren
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4
Abs. 1 BauGB ) eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall sowie der Begründung
einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.
Vorlagen-Nr. 63/2009
Seite 2
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur
vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Anlage 5)
Unterlagen zur FFH-Vorprüfung
(Anlage 6)
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 04.03.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Rhein. Amtes für Bodendenkmalpflege vom 25.03.2009
(s.
Anlage 2)
Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville-Eifel, Euskirchen vom 12.02.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 25.02.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 09.02.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie vom
10.02.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt HocheifelZülpicher Börde vom 04.03.2009 (s. Anlage 2)
Stellungnahme Wasserverband Eifel-Rur vom 26.02.2009 (s. Anlage 2)
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt.
Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 - Punkt 8 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes
Kall I) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. Januar 2009 frühzeitig am Verfahren beteiligt (§ 4 Abs. 1
BauGB) und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme
zum Verfahren eingegangen.
Vorlagen-Nr. 63/2009
Seite 3
Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das
Planungsbüro den Entwurf für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall modifiziert. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt.
Einzelheiten zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall können
der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung einschließlich
Umweltbericht (Anlage 4) entnommen werden.
Der landschaftspflegerische Begleitplan (Anlage 5) sowie die Unterlagen zur FFHVorprüfung (Anlage 6) werden ab dem Tage der Zustellung im Fraktionszimmer (Zi. 15)
zur Verfügung gestellt.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des OVG NRW
(Urteil vom 14.02.2007 – 10 D 31/04.NE - ) der Rat auch über die vor der Offenlegung
eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden muss, damit der Rat
seiner Pflicht, im Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange
vorzunehmen, gerecht wird. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen (§ 1 Abs.
7 BauGB) verletzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es deshalb ange-raten,
dass der Rat im Rahmen des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen und Einwendungen entscheidet.