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Allgemeine Vorlage (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Allgemeine Vorlage (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
      (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“)
a)   Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem
      Vorverfahren
b)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
      (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“)
a)   Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem
      Vorverfahren
b)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
      (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“)
a)   Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem
      Vorverfahren
b)   Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 63/2009 09.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen X Beschlussfassung Mitzeichnung durch X Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung „Industrie- und Gewerbegebiet Kall I“) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB ) eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. Vorlagen-Nr. 63/2009 Seite 2 Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (Anlage 5) Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (Anlage 6) Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 04.03.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Rhein. Amtes für Bodendenkmalpflege vom 25.03.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen vom 12.02.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 25.02.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 09.02.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau u. Energie vom 10.02.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt HocheifelZülpicher Börde vom 04.03.2009 (s. Anlage 2) Stellungnahme Wasserverband Eifel-Rur vom 26.02.2009 (s. Anlage 2) Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2008 - Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Kall I) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 09. Februar bis einschließlich 09. März 2009. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28. Januar 2009 frühzeitig am Verfahren beteiligt (§ 4 Abs. 1 BauGB) und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Vorlagen-Nr. 63/2009 Seite 3 Insbesondere auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro den Entwurf für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall modifiziert. Die überarbeitete Planung wird in der Sitzung durch das Planungsbüro detailliert vorgestellt. Einzelheiten zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall können der Verkleinerung der FNP-Änderung (Anlage 3) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) entnommen werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan (Anlage 5) sowie die Unterlagen zur FFHVorprüfung (Anlage 6) werden ab dem Tage der Zustellung im Fraktionszimmer (Zi. 15) zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des OVG NRW (Urteil vom 14.02.2007 – 10 D 31/04.NE - ) der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden muss, damit der Rat seiner Pflicht, im Zeitpunkt des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vorzunehmen, gerecht wird. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB) verletzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint es deshalb ange-raten, dass der Rat im Rahmen des Satzungs- bzw. Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Anregungen und Einwendungen entscheidet.