Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
16.08.11, 06:25
Aktualisiert
16.08.11, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 06.07.2011
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Bebauungsplan Nr. 101A, E. - Liblar, Einkaufszentrum
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
I. Über die während den Bürger- und Behördenbeteiligungen §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in
der zuletzt gültigen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 101A, E. – Liblar, Einkaufszentrum,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1. Deutsche Telekom Netzproduktion
(Stellungnahmen 22.02.2011 und 09.05.2011)
GmbH,
Postfach
100709,
44782
Bochum
Der Hinweis bezüglich der frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Erschließungsplanung entsprechend berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
(Stellungnahme vom 12.05.2011)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
Die Hinweise bezüglich der vorgesehenen Baumstandorte und den vorhandenen Gasleitungen
(Mindestabstände oder Schutzmaßnahmen) werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Erschließungsplanung und Umsetzung des Parkplatzes entsprechend berücksichtigt.
I. 3 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahmen vom 28.01.2011 u. 14.04.2011)
Der Anregung bezüglich der Reduzierung des Niederschlagswasserabflusses ist bereits mit der
Festsetzung, dass die innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
festgesetzten „Öffentlichen Parkflächen“ grundsätzlich in wasserdurchlässigen Ober- und
Unterbaumaterialien auszuführen sind, Rechnung getragen.
Der Anregung zur bauplanungsrechtlichen Vorgabe von Gründächern wird nicht gefolgt, da damit
z.B. auch die Installation von Solaranlagen eingeschränkt würde. Die Dachflächennutzung wird somit
in die Entscheidung der jeweiligen Bauherren gelegt.
I.4 Bezirksregierung Arnsberg, - Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW-, Postfach, 44025
Dortmund.
(Stellungnahme vom 28.04.2011)
Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, die Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Liblar 2“, die
RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, am Änderungsverfahren zu beteiligen, wurde durch
die Beteiligung der Eigentümerin im Rahmen der Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2
BauGB Rechnung getragen.
Außerdem wird in den Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, der auf die braunkohlebedingten
Grundwasserabsenkungen hinweist.
I.5 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahmen vom 27.01.2011 und 29.04.2011)
Im Bebauungsplan ist bereits ein Hinweis enthalten, in dem empfohlen wird, für die zu überbauenden
Flächen eine geophysikalische Untersuchung und bei erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Dieser Hinweis wird
bezüglich der geophysikalischen Untersuchungen bzw. der Durchführung von Erdarbeiten
entsprechend der Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes geändert.
I.6 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln
(Stellungnahme vom 19.05.2011)
Der Anregung der RWE Power AG, das Plangebiet wegen der vorhandenen „Humosen Böden“ als
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Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich sind, wird durch Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan, Rechnung getragen.
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 06.07.2011
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 06.07.2011
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