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Beschlusstext (Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
16.08.11, 06:25
Aktualisiert
16.08.11, 06:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 06.07.2011 24 Bebauungsplan 135 Erftstadt-Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden I. I. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den Geltungsbereich des vom Rat der Stadt Erftstadt am 04.06.2009 beschlossenen Bebauungsplans Nr. 135; Erftstadt - Liblar, Bergstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 135, Erftstadt - Liblar, Bergstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die V 223/2011 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)