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Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 01.09.2005: 5. 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost" und parallele 16. Änderung des Flächennutzungsplanes AM Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil (§ 31 GO NRW). AM Pankoke erkundigt sich, ob im Ursprungsbebauungsplan die ökologischen Festsetzungen auch schon in der Art enthalten sind -wie jetzt in der 4. Änderung. Diese seien unverändert übernommen worden, so TA Raddatz. Auf die Frage von AM Hanning, ob die Formulierung „Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten“ ausreichend sei, um z.B. Spielhallen auszuschließen, antwortet TA Raddatz, dass der Gesetzgeber den gleichen Wortlaut benutzt und Spielhallen unter diese Diskussion fallen. Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: 1.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Unterlagen zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Beratungsergebnis: - einstimmig -