Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 01.09.2005:
4.
Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung
AM Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil
(§ 31 GO NRW).
AM Fiedler möchte wissen, welche Auswirkungen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes auf die
Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Anlieger- bzw. Erschließungskosten habe.
TA Knipping weist auf die Seiten 30 und 31 der Vorlage hin und erklärt, dass solche Kosten
unabhängig von einer Sanierungssatzung von den Anliegern zu zahlen seien.
Auf die Frage nach dem Geltungsbereich, weist TA Knipping auf den vom Rat zu fassenden
Einleitungsbeschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung hin. Erst nach
Beschlussfassung durch den Rat, so TA Knipping, könne man vom endgültigen Geltungsbereich der
Sanierungssatzung sprechen.
AM Hanning erkundigt sich, ob die bereits beschlossene Veränderungssperre einen Einfluss auf die
Sanierungssatzung habe. Dies verneint TA Knipping, wenn die Satzung im vereinfachten Verfahren
erfolgt.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und es wird folgender Beschluss
gefasst:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Durchführung der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die
bisherigen Ausführungen hierzu werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich
des Untersuchungsgebietes ist der Anlage zu entnehmen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -