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Beschlußtext (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 7. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 01.09.2005: 4. Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung AM Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil (§ 31 GO NRW). AM Fiedler möchte wissen, welche Auswirkungen die Ausweisung eines Sanierungsgebietes auf die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Anlieger- bzw. Erschließungskosten habe. TA Knipping weist auf die Seiten 30 und 31 der Vorlage hin und erklärt, dass solche Kosten unabhängig von einer Sanierungssatzung von den Anliegern zu zahlen seien. Auf die Frage nach dem Geltungsbereich, weist TA Knipping auf den vom Rat zu fassenden Einleitungsbeschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung hin. Erst nach Beschlussfassung durch den Rat, so TA Knipping, könne man vom endgültigen Geltungsbereich der Sanierungssatzung sprechen. AM Hanning erkundigt sich, ob die bereits beschlossene Veränderungssperre einen Einfluss auf die Sanierungssatzung habe. Dies verneint TA Knipping, wenn die Satzung im vereinfachten Verfahren erfolgt. Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die bisherigen Ausführungen hierzu werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes ist der Anlage zu entnehmen. Beratungsergebnis: - einstimmig -