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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit; hier: Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz)

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit;
hier:  Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit;
hier:  Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit;
hier:  Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit;
hier:  Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Lernmittelfreiheit;
hier:  Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 24/2007 29.03.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Stoff Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.210.6310 1.210.6311 1.215.6310 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 600,00 Euro Euro TOP 7 Lernmittelfreiheit; hier: Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport - TOP 4 - beschließt der Rat, den Beschluss vom 16.11.2006 dahingehend abzuändern, dass ab dem Schuljahr 2007/08 Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 96 Abs. 3 SchulG auf Antrag zu 50 % vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit befreit werden. Sachdarstellung: In den Haushaltsberatungen hat der Rat am 30.01.2007 mit Mehrheit beschlossen, die Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600,00 € zu kürzen und diesen Betrag für die Reduzierung des Eigenanteils der SGB II-Empfänger an den Kosten der Lernmittelfreiheit zur Verfügung zu stellen. Da alle SGB II-Empfänger Regelleistungen in gleicher Höhe erhalten, kann nach Auffassung der Verwaltung die Reduzierung nur in der Weise erfolgen, dass alle in gleichem Umfange begünstigt werden. Nach § 2 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG betragen die Durchschnittsbeträge für Lernmittel an Grundschulen bis zu 36,-- € und an Hauptschulen bis zu 78,-- €. Der Eigenanteil der Eltern beträgt grundsätzlich ein Drittel, ist aber aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008 auf 49 % erhöht worden. Vorlagen-Nr. 24/2007 Seite 2 Der Eigenanteil für Grundschüler beträgt somit maximal 17,64 € (49 % von 36,-- €), der Eigenanteil für Hauptschüler max. 38,22 € (49 % von 78,-- €). Die genaue Anzahl der Schüler gemeindlicher Schulen, für die Leistungen nach dem SGB II gewährt werden, ist nicht bekannt. Die Zahl ändert sich auch ständig. Zudem werden nicht alle Eltern einen Antrag auf Reduzierung stellen. Nach Schätzungen der Verwaltung reicht der Betrag von 600,-- € aus, den Eigenanteil um 50 % zu reduzieren. Der Betrag wird den Schulen im Rahmen Ihres Budgets (aufgeteilt nach der GesamtSchülerzahl, gewichtet nach der Höhe des Eigenanteils) zur Verfügung gestellt. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird damit in Grenzen gehalten. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 22.03.2007 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 24/2007 Seite 3 Vorlagen-Nr. 24/2007 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 24/2007 22.03.2007 Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.210.6310 1.210.6311 1.215.6310 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch 600,00 Euro Euro TOP 4 Lernmittelfreiheit; hier: Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 16.11.2006 dahingehend abzuändern, dass ab dem Schuljahr 2007/08 Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 96 Abs. 3 SchulG auf Antrag zu 50 % vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit befreit werden. Sachdarstellung: In den Haushaltsberatungen hat der Rat am 30.01.2007 mit Mehrheit beschlossen, die Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600,00 € zu kürzen und diesen Betrag für die Reduzierung des Eigenanteils der SGB II-Empfänger an den Kosten der Lernmittelfreiheit zur Verfügung zu stellen. Da alle SGB II-Empfänger Regelleistungen in gleicher Höhe erhalten, kann nach Auffassung der Verwaltung die Reduzierung nur in der Weise erfolgen, dass alle in gleichem Umfange begünstigt werden. Nach § 2 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 SchulG betragen die Durchschnittsbeträge für Lernmittel an Grundschulen bis zu 36,-- € und an Hauptschulen bis zu 78,-- €. Der Eigenanteil der Eltern beträgt grundsätzlich ein Drittel, ist aber aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008 auf 49 % erhöht worden. Vorlagen-Nr. 24/2007 Seite 5 Der Eigenanteil für Grundschüler beträgt somit maximal 17,64 € (49 % von 36,-- €), der Eigenanteil für Hauptschüler max. 38,22 € (49 % von 78,-- €). Die genaue Anzahl der Schüler gemeindlicher Schulen, für die Leistungen nach dem SGB II gewährt werden, ist nicht bekannt. Die Zahl ändert sich auch ständig. Zudem werden nicht alle Eltern einen Antrag auf Reduzierung stellen. Nach Schätzungen der Verwaltung reicht der Betrag von 600,-- € aus, den Eigenanteil um 50 % zu reduzieren. Der Betrag wird den Schulen im Rahmen Ihres Budgets (aufgeteilt nach der GesamtSchülerzahl, gewichtet nach der Höhe des Eigenanteils) zur Verfügung gestellt. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird damit in Grenzen gehalten.