Daten
Kommune
Kall
Größe
19 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
24/2007
29.03.2007
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
1.210.6310
1.210.6311
1.215.6310
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
600,00
Euro
Euro
TOP 7
Lernmittelfreiheit;
hier: Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96
Abs. 3 Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport - TOP
4 - beschließt der Rat, den Beschluss vom 16.11.2006 dahingehend abzuändern, dass ab
dem Schuljahr 2007/08 Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 96 Abs. 3
SchulG auf Antrag zu 50 % vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit befreit
werden.
Sachdarstellung:
In den Haushaltsberatungen hat der Rat am 30.01.2007 mit Mehrheit beschlossen, die Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600,00 € zu kürzen und diesen Betrag für die Reduzierung des Eigenanteils der SGB II-Empfänger an den Kosten der Lernmittelfreiheit zur
Verfügung zu stellen.
Da alle SGB II-Empfänger Regelleistungen in gleicher Höhe erhalten, kann nach Auffassung
der Verwaltung die Reduzierung nur in der Weise erfolgen, dass alle in gleichem Umfange
begünstigt werden.
Nach § 2 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs.
5 SchulG betragen die Durchschnittsbeträge für Lernmittel an Grundschulen bis zu 36,-- €
und an Hauptschulen bis zu 78,-- €. Der Eigenanteil der Eltern beträgt grundsätzlich ein Drittel, ist aber aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008 auf 49 % erhöht worden.
Vorlagen-Nr. 24/2007
Seite 2
Der Eigenanteil für Grundschüler beträgt somit maximal 17,64 € (49 % von 36,-- €), der Eigenanteil für Hauptschüler max. 38,22 € (49 % von 78,-- €).
Die genaue Anzahl der Schüler gemeindlicher Schulen, für die Leistungen nach dem SGB II
gewährt werden, ist nicht bekannt. Die Zahl ändert sich auch ständig. Zudem werden nicht
alle Eltern einen Antrag auf Reduzierung stellen.
Nach Schätzungen der Verwaltung reicht der Betrag von 600,-- € aus, den Eigenanteil um
50 % zu reduzieren.
Der Betrag wird den Schulen im Rahmen Ihres Budgets (aufgeteilt nach der GesamtSchülerzahl, gewichtet nach der Höhe des Eigenanteils) zur Verfügung gestellt. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird damit in Grenzen gehalten.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur
und Sport am 22.03.2007 - TOP 4 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 24/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 24/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
24/2007
22.03.2007
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt.
1.210.6310
1.210.6311
1.215.6310
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
600,00
Euro
Euro
TOP 4
Lernmittelfreiheit;
hier: Änderung der Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gemäß § 96
Abs. 3 Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, den Beschluss vom 16.11.2006 dahingehend abzuändern, dass ab dem Schuljahr 2007/08 Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 96 Abs. 3 SchulG auf Antrag zu 50 %
vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittelfreiheit befreit werden.
Sachdarstellung:
In den Haushaltsberatungen hat der Rat am 30.01.2007 mit Mehrheit beschlossen, die Verfügungsmittel des Bürgermeisters um 600,00 € zu kürzen und diesen Betrag für die Reduzierung des Eigenanteils der SGB II-Empfänger an den Kosten der Lernmittelfreiheit zur
Verfügung zu stellen.
Da alle SGB II-Empfänger Regelleistungen in gleicher Höhe erhalten, kann nach Auffassung
der Verwaltung die Reduzierung nur in der Weise erfolgen, dass alle in gleichem Umfange
begünstigt werden.
Nach § 2 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs.
5 SchulG betragen die Durchschnittsbeträge für Lernmittel an Grundschulen bis zu 36,-- €
und an Hauptschulen bis zu 78,-- €. Der Eigenanteil der Eltern beträgt grundsätzlich ein Drittel, ist aber aufgrund des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008 auf 49 % erhöht worden.
Vorlagen-Nr. 24/2007
Seite 5
Der Eigenanteil für Grundschüler beträgt somit maximal 17,64 € (49 % von 36,-- €), der Eigenanteil für Hauptschüler max. 38,22 € (49 % von 78,-- €).
Die genaue Anzahl der Schüler gemeindlicher Schulen, für die Leistungen nach dem SGB II
gewährt werden, ist nicht bekannt. Die Zahl ändert sich auch ständig. Zudem werden nicht
alle Eltern einen Antrag auf Reduzierung stellen.
Nach Schätzungen der Verwaltung reicht der Betrag von 600,-- € aus, den Eigenanteil um
50 % zu reduzieren.
Der Betrag wird den Schulen im Rahmen Ihres Budgets (aufgeteilt nach der GesamtSchülerzahl, gewichtet nach der Höhe des Eigenanteils) zur Verfügung gestellt. Der entstehende Verwaltungsaufwand wird damit in Grenzen gehalten.