Daten
Kommune
Kall
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18 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2007
29.03.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
Beschlussfassung
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
„Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
22.03.2007 - TOP 3 - beschließt der Rat, die beigefügte 2. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
zu erlassen.
Sachdarstellung:
Zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde an der Grundschule Kall die Offene Ganztagsschule eingerichtet. Die notwendigen Umbauarbeiten wurden auf 2 Gruppen á 25 Kinder
ausgerichtet. Es wurden Investitionskostenzuschüsse für 2 Gruppen (210.000,-- €) vereinnahmt.
Die Zuschussgewährung ist an die Bedingung gebunden, dass die gemeldete Schülerzahl
spätestens zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 erreicht wird. Z.Z. werden nur 25 Kinder
betreut.
Um die drohende Zuschussrückzahlung zu vermeiden, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Elternbeitrag für Geschwisterkinder auf 50 % zu senken. Da die derzeitigen Elternbeiträge leicht über dem kalkulierten Durchschnitt von 410,-- € pro Jahr und Kind liegen,
dürften sich keine Finanzierungsprobleme ergeben.
Vorlagen-Nr. 23/2007
Seite 2
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Satzung könnte bei einer Veröffentlichung im April 2007 zum 01.05.2007 oder zum Beginn des nächsten Schuljahres (01.08.07)
in Kraft treten. Von der Verwaltung wird der 01.05.2007 vorgeschlagen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur
und Sport am 22.03.2007 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 23/2007
Seite 3
Vorlagen-Nr. 23/2007
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2007
22.03.2007
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
„Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die von
der Verwaltung vorgelegte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ zu erlassen.
Sachdarstellung:
Zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 wurde an der Grundschule Kall die Offene Ganztagsschule eingerichtet. Die notwendigen Umbauarbeiten wurden auf 2 Gruppen á 25 Kinder
ausgerichtet. Es wurden Investitionskostenzuschüsse für 2 Gruppen (210.000,-- €) vereinnahmt.
Die Zuschussgewährung ist an die Bedingung gebunden, dass die gemeldete Schülerzahl
spätestens zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 erreicht wird. Z.Z. werden nur 25 Kinder
betreut.
Um die drohende Zuschussrückzahlung zu vermeiden, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Elternbeitrag für Geschwisterkinder auf 50 % zu senken. Da die derzeitigen Elternbeiträge leicht über dem kalkulierten Durchschnitt von 410,-- € pro Jahr und Kind liegen,
dürften sich keine Finanzierungsprobleme ergeben.
Vorlagen-Nr. 23/2007
Seite 5
Ein Entwurf der Änderungssatzung ist beigefügt. Die Satzung könnte bei einer Veröffentlichung im April 2007 zum 01.05.2007 oder zum Beginn des nächsten Schuljahres (01.08.07)
in Kraft treten. Von der Verwaltung wird der 01.05.2007 vorgeschlagen.