Daten
Kommune
Kall
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13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
22/2007
29.03.2007
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Festsetzung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt der Aufsichtsbehörde vor, gemäß § 14 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz den
Wahltag für die Bürgermeisterwahl, die durch das Ausscheiden des z.Z. amtierenden Bürgermeisters erforderlich wird, auf Sonntag, den 02.12.2007 festzulegen.
Sachdarstellung:
Der z.Z. amtierende Bürgermeister Hans Kaiser vollendet im Dezember 2007 sein 68. Lebensjahr und tritt daher nach derzeitigem Recht mit Ablauf des 31.12.2007 in den Ruhestand.
Der vorliegende Referentenentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung sieht zwar eine
Aufhebung der Altersgrenze vor, diese Aufhebung soll jedoch nicht für Bürgermeister gelten,
die bei Inkrafttreten des Gesetzes im Amt sind.
Damit scheidet Bürgermeister Hans Kaiser sowohl nach geltendem als auch ggf. nach neuem Recht zum 31.12.2007 aus dem Amt aus. Vor Ablauf der Amtszeit ist daher eine Neuwahl durchzuführen. Die Frage, ob Bürgermeister Kaiser berechtigt ist, erneut zu kandidieren, ist für die Notwendigkeit der Neuwahl ohne Bedeutung.
Vorlagen-Nr. 22/2007
Seite 2
Scheidet ein Bürgermeister vor Ablauf seiner Wahlzeit aus dem Amt aus, ist ein Nachfolger
zu wählen, und zwar
-
nach geltendem Recht (§ 66 Abs. 2 GO) bis zum Ablauf der nächsten Wahlzeit des Rates (2014)
-
nach vorgesehenem neuen Recht für die Dauer von 6 Jahren (01.01.2008 - 31.12.2013).
Nach derzeit geltendem Recht muss bei der Festlegung des Wahltages eine Stichwahl eingeplant werden, die am zweiten Sonntag nach der Wahl stattfindet. Über einen Wegfall der
Stichwahl wird zwar diskutiert, es steht jedoch nicht fest, ob und ggf. wann diese aufgehoben wird.
Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Bürgermeisterwahl am 02.12.2007
durchzuführen.
Der Wahltag wird von der Aufsichtsbehörde festgelegt. Nach Auffassung der Verwaltung
muss es der Gemeinde Kall jedoch unbenommen sein, einen Wahltermin vorzuschlagen.
Wegen der Einhaltung aller Fristen ist eine möglichst frühzeitige Festlegung erforderlich.