Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2009
16.06.2009
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms / Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei 100 522 000 5318 000
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
100.000
Euro
Euro
Tischvorlage
TOP 11
Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 09.06.2009
- TOP 12 ö.S. - beschließt der Rat, die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in
der Gemeinde Kall gemäß dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Anlage) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen einzuführen:
Ziffer 1.4
Spiegelstriche 1, 2 und 4 werden gestrichen
Ziffer 1.1
wird auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert
Ziffer 6.1
Die Regelungen sollen ab 01.07.2009 in Kraft treten.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2009 am
14.02.2009 u.a. einen Antrag zur Förderung junger Familien als Zukunftsinvestition gestellt. Ein Auszug des SPD-Antrages ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. März 2009 wurde die Einführung der
„Kaller Eigenheimzulage“ beschlossen. Der Fördertopf wurde auf 100.000,00 EUR begrenzt. Die Details der Förderung sollen im Fachausschuss erörtert werden.
Vorlagen-Nr. 71/2009
Seite 2
a) SPD-Antrag
Die SPD-Fraktion beabsichtigt mit ihrem Antrag, junge Familien mit Kindern zu fördern.
Mit der Förderung sollen Anreize für die Ansiedlung von Familien in der Gemeinde Kall
geschaffen werden. Demnach sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens
ein Kind (unter 18 Jahre) lebt, antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt 3.000,00 EUR je
Kind; maximal 12.000,00 EUR je Familie.
Folgende Investitionen sollen gefördert werden:
-
Neubauten
Fremderwerb von Altbauten
Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 31.03.2009 (Stichtag)
Die Details zur Förderung sind dem anliegenden Entwurf der SPD-Fraktion „Regelungen
zur Kaller Eigenheimzulage“ (Anlage 2) zu entnehmen.
b) Weitere Vorschläge zur Förderung / Ergänzungen
Seitens der Verwaltung werden darüber hinaus noch folgende Alternativen / Ergänzungen einer Wohnungsbauförderung vorgeschlagen:
-
der Personenkreis, der gefördert werden soll, soll auf Lebensgemeinschaften
mit minderjährigen Kindern erweitert werden
der Kauf eines Eigenheimes könnte auf leerstehende Altbauten (Baujahr bis
19...) beschränkt werden
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten sollen nicht gefördert werden
In anderen Kommunen wird z.B. lediglich der Erwerb von gemeindeeigenen Grundstücken gefördert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Lösung für die Gemeinde Kall
wenig sinnvoll, da sie nur noch über wenige gemeindeeigene Baugrundstücke verfügt.
Wegen der angespannten Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, die Förderung
von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 einzuführen.
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 9.06.2009 - TOP 12 - vorberaten. Dem Rat wurden folgende Änderungen/Ergänzungen empfohlen:
Ziffer 1.4
Spiegelstriche 1, 2 und 4 werden gestrichen
Ziffer 1.1
wird auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert
Ziffer 6.1
Die Regelungen sollen ab 01.07.2009 in Kraft treten.
Vorlagen-Nr. 71/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 71/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2009
09.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms / Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 12
Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall gemäß dem Vorschlag der SPD-Fraktion
(Anlage 2) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen einzuführen:
-
............................
............................
............................
Wegen der angespannten Haushaltssituation wird die Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 eingeführt.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2009 am
14.02.2009 u.a. einen Antrag zur Förderung junger Familien als Zukunftsinvestition gestellt. Ein Auszug des SPD-Antrages ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung
beigefügt.
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. März 2009 wurde die Einführung der
„Kaller Eigenheimzulage“ beschlossen. Der Fördertopf wurde auf 100.000,00 EUR begrenzt. Die Details der Förderung sollen im Fachausschuss erörtert werden.
Vorlagen-Nr. 71/2009
Seite 5
a) SPD-Antrag
Die SPD-Fraktion beabsichtigt mit ihrem Antrag, junge Familien mit Kindern zu fördern.
Mit der Förderung sollen Anreize für die Ansiedlung von Familien in der Gemeinde Kall
geschaffen werden. Demnach sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens
ein Kind (unter 18 Jahre) lebt, antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt 3.000,00 EUR je
Kind; maximal 12.000,00 EUR je Familie.
Folgende Investitionen sollen gefördert werden:
-
Neubauten
Fremderwerb von Altbauten
Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 31.03.2009 (Stichtag)
Die Details zur Förderung sind dem anliegenden Entwurf der SPD-Fraktion „Regelungen
zur Kaller Eigenheimzulage“ (Anlage 2) zu entnehmen.
b) Weitere Vorschläge zur Förderung / Ergänzungen
Seitens der Verwaltung werden darüber hinaus noch folgende Alternativen / Ergänzungen einer Wohnungsbauförderung vorgeschlagen:
-
der Personenkreis, der gefördert werden soll, soll auf Lebensgemeinschaften
mit minderjährigen Kindern erweitert werden
der Kauf eines Eigenheimes könnte auf leerstehende Altbauten (Baujahr bis
19...) beschränkt werden
Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten sollen nicht gefördert werden
In anderen Kommunen wird z.B. lediglich der Erwerb von gemeindeeigenen Grundstücken gefördert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Lösung für die Gemeinde Kall
wenig sinnvoll, da sie nur noch über wenige gemeindeeigene Baugrundstücke verfügt.
Wegen der angespannten Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, die Förderung
von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 einzuführen.