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Allgemeine Vorlage (Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 71/2009 16.06.2009 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms / Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 100 522 000 5318 000 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch 100.000 Euro Euro Tischvorlage TOP 11 Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 09.06.2009 - TOP 12 ö.S. - beschließt der Rat, die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall gemäß dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Anlage) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen einzuführen: Ziffer 1.4 Spiegelstriche 1, 2 und 4 werden gestrichen Ziffer 1.1 wird auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert Ziffer 6.1 Die Regelungen sollen ab 01.07.2009 in Kraft treten. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2009 am 14.02.2009 u.a. einen Antrag zur Förderung junger Familien als Zukunftsinvestition gestellt. Ein Auszug des SPD-Antrages ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. März 2009 wurde die Einführung der „Kaller Eigenheimzulage“ beschlossen. Der Fördertopf wurde auf 100.000,00 EUR begrenzt. Die Details der Förderung sollen im Fachausschuss erörtert werden. Vorlagen-Nr. 71/2009 Seite 2 a) SPD-Antrag Die SPD-Fraktion beabsichtigt mit ihrem Antrag, junge Familien mit Kindern zu fördern. Mit der Förderung sollen Anreize für die Ansiedlung von Familien in der Gemeinde Kall geschaffen werden. Demnach sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind (unter 18 Jahre) lebt, antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt 3.000,00 EUR je Kind; maximal 12.000,00 EUR je Familie. Folgende Investitionen sollen gefördert werden: - Neubauten Fremderwerb von Altbauten Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 31.03.2009 (Stichtag) Die Details zur Förderung sind dem anliegenden Entwurf der SPD-Fraktion „Regelungen zur Kaller Eigenheimzulage“ (Anlage 2) zu entnehmen. b) Weitere Vorschläge zur Förderung / Ergänzungen Seitens der Verwaltung werden darüber hinaus noch folgende Alternativen / Ergänzungen einer Wohnungsbauförderung vorgeschlagen: - der Personenkreis, der gefördert werden soll, soll auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert werden der Kauf eines Eigenheimes könnte auf leerstehende Altbauten (Baujahr bis 19...) beschränkt werden Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten sollen nicht gefördert werden In anderen Kommunen wird z.B. lediglich der Erwerb von gemeindeeigenen Grundstücken gefördert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Lösung für die Gemeinde Kall wenig sinnvoll, da sie nur noch über wenige gemeindeeigene Baugrundstücke verfügt. Wegen der angespannten Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, die Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 einzuführen. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.06.2009 - TOP 12 - vorberaten. Dem Rat wurden folgende Änderungen/Ergänzungen empfohlen: Ziffer 1.4 Spiegelstriche 1, 2 und 4 werden gestrichen Ziffer 1.1 wird auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert Ziffer 6.1 Die Regelungen sollen ab 01.07.2009 in Kraft treten. Vorlagen-Nr. 71/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 71/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 71/2009 09.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Herr Wilms / Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 12 Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall gemäß dem Vorschlag der SPD-Fraktion (Anlage 2) mit folgenden Änderungen / Ergänzungen einzuführen: - ............................ ............................ ............................ Wegen der angespannten Haushaltssituation wird die Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 eingeführt. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2009 am 14.02.2009 u.a. einen Antrag zur Förderung junger Familien als Zukunftsinvestition gestellt. Ein Auszug des SPD-Antrages ist als Anlage 1 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 19. März 2009 wurde die Einführung der „Kaller Eigenheimzulage“ beschlossen. Der Fördertopf wurde auf 100.000,00 EUR begrenzt. Die Details der Förderung sollen im Fachausschuss erörtert werden. Vorlagen-Nr. 71/2009 Seite 5 a) SPD-Antrag Die SPD-Fraktion beabsichtigt mit ihrem Antrag, junge Familien mit Kindern zu fördern. Mit der Förderung sollen Anreize für die Ansiedlung von Familien in der Gemeinde Kall geschaffen werden. Demnach sind natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind (unter 18 Jahre) lebt, antragsberechtigt. Der Zuschuss beträgt 3.000,00 EUR je Kind; maximal 12.000,00 EUR je Familie. Folgende Investitionen sollen gefördert werden: - Neubauten Fremderwerb von Altbauten Bauantrag oder Kaufvertrag nach dem 31.03.2009 (Stichtag) Die Details zur Förderung sind dem anliegenden Entwurf der SPD-Fraktion „Regelungen zur Kaller Eigenheimzulage“ (Anlage 2) zu entnehmen. b) Weitere Vorschläge zur Förderung / Ergänzungen Seitens der Verwaltung werden darüber hinaus noch folgende Alternativen / Ergänzungen einer Wohnungsbauförderung vorgeschlagen: - der Personenkreis, der gefördert werden soll, soll auf Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern erweitert werden der Kauf eines Eigenheimes könnte auf leerstehende Altbauten (Baujahr bis 19...) beschränkt werden Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten sollen nicht gefördert werden In anderen Kommunen wird z.B. lediglich der Erwerb von gemeindeeigenen Grundstücken gefördert. Aus Sicht der Verwaltung erscheint diese Lösung für die Gemeinde Kall wenig sinnvoll, da sie nur noch über wenige gemeindeeigene Baugrundstücke verfügt. Wegen der angespannten Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, die Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Kall erst ab 2010 einzuführen.