Daten
Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
67/2009
16.06.2009
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt aus den Mitteln des
Konjunkturpaketes II
Euro
485.635,00
Euro
TOP 8.2
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.06.2009 - TOP
8 - beschließt der Rat, die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur – in Höhe von 485.635,00 EUR wie folgt zu verwenden:
a)
Sanierung des Rathauses
ca. 150.000,00 EUR
- Erneuerung der Dachkonstruktion (Altbau)
- Erneuerung des Datennetzes und
ca. 130.000,00 EUR
Erneuerung des Stromnetzes
- behindertengerechter Zugang zum
ca. 30.000,00 EUR
Nebeneingang „Bürgerservice“
Gesamtsumme:
b)
ca. 310.000,00 EUR
Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kall
-
Erneuerung der Hallendecke einschl. Nebenarbeiten
ca. 175.635,00 EUR
Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz geändert wird.
Vorlagen-Nr. 67/2009
Seite 2
Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, für die beiden Maßnahmen eine über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
insgesamt 485.635,00 EUR zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des
Konjunkturpaketes II. Die Maßnahmen zu a) und b) werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur den erwarteten Betrag in Höhe von 485.635,00 EUR bewilligt.
Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister insbesondere bestätigen, dass
a)
die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
- Informationstechnologie
- Sonstige Infrastrukturinvestitionen
b)
c)
d)
e)
die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt
eine Doppelförderung nicht vorliegt
die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt
die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde.
Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht
als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung
anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den
Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden.
Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des
Bundes unterliegen. Der Förderbereich „Städtebau“ ist derzeit an die Bestimmungen des
Besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (§ 136 ff. BauGB) geknüpft. Zur Zeit
sind somit nur die Maßnahmen in einem Städtebauförderungsgebiet zuwendungsfähig.
Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden.
Infrastruktur im Städtebau sind des weiteren in erster Linie die Gemeinbedarfseinrichtungen. Dies sind neben den Gebäuden der Bildungsinfrastruktur Einrichtungen für
-
Jugend- und Altentreffs,
Sportstätten,
Stadtteilbibliotheken
Gebäude der freiwilligen Feuerwehr
Kultureinrichtungen
Rathäuser und sonstige Verwaltungsgebäude
Vorlagen-Nr. 67/2009
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Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.
Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen zu sieben Zehntel
nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und zu drei Zehntel nach der maßgeblichen
Gebietsfläche aufgeteilt worden.
Die Gemeinde muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag in Höhe von 485.635,00 EUR
eine Eigenleistung in Höhe von 12,5 % = 60.704,38 EUR erbringen. Diese Eigenleistung
wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird
dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt
wird.
Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen:
Zu a) Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Sanierung des Rathauses“ sind seit
Jahren im Investitionsprogramm vorgesehen und dringend erforderlich.
Zu b) Die Ausschreibung zur Gesamtmaßnahme „Sanierung der Turnhalle“ hat ergeben, dass die im Haushalt bereit gestellten Mittel nicht ausreichen. Daher wird
vor-geschlagen, eine Teilmaßnahme (Hallendeckenerneuerung) aus dem Konjunkturpaket II zu finanzieren. Die Maßnahme ist in erster Linie aus energetischen
Gründen erforderlich.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
9.06.2009 - TOP 8 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet.
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Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
67/2009
09.06.2009
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt aus den Mitteln des
Konjunkturpaketes II
Euro
485.635,00
Euro
TOP 8
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II;
hier: Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die bewilligten Mittel aus
dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur – in Höhe von 485.635,00
EUR wie folgt zu verwenden:
c)
Sanierung des Rathauses
-
Erneuerung der Dachkonstruktion (Altbau)
ca. 150.000,00 EUR
-
Erneuerung des Datennetzes und
Erneuerung des Stromnetzes
ca. 130.000,00 EUR
behindertengerechter Zugang zum
Nebeneingang „Bürgerservice“
ca. 30.000,00 EUR
-
Gesamtsumme:
d)
ca. 310.000,00 EUR
Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kall
-
Erneuerung der Hallendecke einschl. Nebenarbeiten
ca. 175.635,00 EUR
Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz geändert wird.
Vorlagen-Nr. 67/2009
Seite 6
Ferner empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, für die beiden
Maßnahmen eine über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 485.635,00
EUR zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II. Die
Maßnahmen zu a) und b) werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur den erwarteten Betrag in Höhe von 485.635,00 EUR bewilligt.
Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister insbesondere bestätigen, dass
f)
die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt:
- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
- Informationstechnologie
- Sonstige Infrastrukturinvestitionen
g)
h)
i)
j)
die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt
eine Doppelförderung nicht vorliegt
die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt
die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde.
Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht
als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung
anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den
Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden.
Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des
Bundes unterliegen. Der Förderbereich „Städtebau“ ist derzeit an die Bestimmungen des
Besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (§ 136 ff. BauGB) geknüpft. Zur Zeit
sind somit nur die Maßnahmen in einem Städtebauförderungsgebiet zuwendungsfähig.
Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden.
Infrastruktur im Städtebau sind des weiteren in erster Linie die Gemeinbedarfseinrichtungen. Dies sind neben den Gebäuden der Bildungsinfrastruktur Einrichtungen für
-
Jugend- und Altentreffs,
Sportstätten,
Stadtteilbibliotheken
Gebäude der freiwilligen Feuerwehr
Kultureinrichtungen
Rathäuser und sonstige Verwaltungsgebäude
Vorlagen-Nr. 67/2009
Seite 7
Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.
Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen zu sieben Zehntel
nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und zu drei Zehntel nach der maßgeblichen
Gebietsfläche aufgeteilt worden.
Die Gemeinde muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag in Höhe von 485.635,00 EUR
eine Eigenleistung in Höhe von 12,5 % = 60.704,38 EUR erbringen. Diese Eigenleistung
wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird
dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt
wird.
Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen:
Zu a) Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Sanierung des Rathauses“ sind seit
Jahren im Investitionsprogramm vorgesehen und dringend erforderlich.
Zu b) Die Ausschreibung zur Gesamtmaßnahme „Sanierung der Turnhalle“ hat ergeben, dass die im Haushalt bereit gestellten Mittel nicht ausreichen. Daher wird vorgeschlagen, eine Teilmaßnahme (Hallendeckenerneuerung) aus dem Konjunkturpaket II
zu finanzieren. Die Maßnahme ist in erster Linie aus energetischen Gründen erforderlich.