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Allgemeine Vorlage (Investitionsschwerpunkt Infrastruktur)

Daten

Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2009 16.06.2009 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II Euro 485.635,00 Euro TOP 8.2 Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.06.2009 - TOP 8 - beschließt der Rat, die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur – in Höhe von 485.635,00 EUR wie folgt zu verwenden: a) Sanierung des Rathauses ca. 150.000,00 EUR - Erneuerung der Dachkonstruktion (Altbau) - Erneuerung des Datennetzes und ca. 130.000,00 EUR Erneuerung des Stromnetzes - behindertengerechter Zugang zum ca. 30.000,00 EUR Nebeneingang „Bürgerservice“ Gesamtsumme: b) ca. 310.000,00 EUR Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kall - Erneuerung der Hallendecke einschl. Nebenarbeiten ca. 175.635,00 EUR Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz geändert wird. Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 2 Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, für die beiden Maßnahmen eine über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 485.635,00 EUR zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II. Die Maßnahmen zu a) und b) werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur den erwarteten Betrag in Höhe von 485.635,00 EUR bewilligt. Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister insbesondere bestätigen, dass a) die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt: - Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) - ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) - kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) - Informationstechnologie - Sonstige Infrastrukturinvestitionen b) c) d) e) die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt eine Doppelförderung nicht vorliegt die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde. Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden. Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen. Der Förderbereich „Städtebau“ ist derzeit an die Bestimmungen des Besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (§ 136 ff. BauGB) geknüpft. Zur Zeit sind somit nur die Maßnahmen in einem Städtebauförderungsgebiet zuwendungsfähig. Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden. Infrastruktur im Städtebau sind des weiteren in erster Linie die Gemeinbedarfseinrichtungen. Dies sind neben den Gebäuden der Bildungsinfrastruktur Einrichtungen für - Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Stadtteilbibliotheken Gebäude der freiwilligen Feuerwehr Kultureinrichtungen Rathäuser und sonstige Verwaltungsgebäude Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 3 Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert. Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen zu sieben Zehntel nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und zu drei Zehntel nach der maßgeblichen Gebietsfläche aufgeteilt worden. Die Gemeinde muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag in Höhe von 485.635,00 EUR eine Eigenleistung in Höhe von 12,5 % = 60.704,38 EUR erbringen. Diese Eigenleistung wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt wird. Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen: Zu a) Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Sanierung des Rathauses“ sind seit Jahren im Investitionsprogramm vorgesehen und dringend erforderlich. Zu b) Die Ausschreibung zur Gesamtmaßnahme „Sanierung der Turnhalle“ hat ergeben, dass die im Haushalt bereit gestellten Mittel nicht ausreichen. Daher wird vor-geschlagen, eine Teilmaßnahme (Hallendeckenerneuerung) aus dem Konjunkturpaket II zu finanzieren. Die Maßnahme ist in erster Linie aus energetischen Gründen erforderlich. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.06.2009 - TOP 8 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet. Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 4 Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 67/2009 09.06.2009 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II Euro 485.635,00 Euro TOP 8 Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II; hier: Investitionsschwerpunkt Infrastruktur Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur – in Höhe von 485.635,00 EUR wie folgt zu verwenden: c) Sanierung des Rathauses - Erneuerung der Dachkonstruktion (Altbau) ca. 150.000,00 EUR - Erneuerung des Datennetzes und Erneuerung des Stromnetzes ca. 130.000,00 EUR behindertengerechter Zugang zum Nebeneingang „Bürgerservice“ ca. 30.000,00 EUR - Gesamtsumme: d) ca. 310.000,00 EUR Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kall - Erneuerung der Hallendecke einschl. Nebenarbeiten ca. 175.635,00 EUR Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz geändert wird. Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 6 Ferner empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss dem Rat, für die beiden Maßnahmen eine über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 485.635,00 EUR zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II. Die Maßnahmen zu a) und b) werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur den erwarteten Betrag in Höhe von 485.635,00 EUR bewilligt. Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister insbesondere bestätigen, dass f) die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt: - Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV) - ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV) - kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) - Informationstechnologie - Sonstige Infrastrukturinvestitionen g) h) i) j) die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt eine Doppelförderung nicht vorliegt die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde. Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden. Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen. Der Förderbereich „Städtebau“ ist derzeit an die Bestimmungen des Besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (§ 136 ff. BauGB) geknüpft. Zur Zeit sind somit nur die Maßnahmen in einem Städtebauförderungsgebiet zuwendungsfähig. Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden. Infrastruktur im Städtebau sind des weiteren in erster Linie die Gemeinbedarfseinrichtungen. Dies sind neben den Gebäuden der Bildungsinfrastruktur Einrichtungen für - Jugend- und Altentreffs, Sportstätten, Stadtteilbibliotheken Gebäude der freiwilligen Feuerwehr Kultureinrichtungen Rathäuser und sonstige Verwaltungsgebäude Vorlagen-Nr. 67/2009 Seite 7 Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, werden nicht gefördert. Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen zu sieben Zehntel nach der maßgeblichen Einwohnerzahl und zu drei Zehntel nach der maßgeblichen Gebietsfläche aufgeteilt worden. Die Gemeinde muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag in Höhe von 485.635,00 EUR eine Eigenleistung in Höhe von 12,5 % = 60.704,38 EUR erbringen. Diese Eigenleistung wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt wird. Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen: Zu a) Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Sanierung des Rathauses“ sind seit Jahren im Investitionsprogramm vorgesehen und dringend erforderlich. Zu b) Die Ausschreibung zur Gesamtmaßnahme „Sanierung der Turnhalle“ hat ergeben, dass die im Haushalt bereit gestellten Mittel nicht ausreichen. Daher wird vorgeschlagen, eine Teilmaßnahme (Hallendeckenerneuerung) aus dem Konjunkturpaket II zu finanzieren. Die Maßnahme ist in erster Linie aus energetischen Gründen erforderlich.