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Allgemeine Vorlage (8.1 Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur)

Daten

Kommune
Kall
Größe
30 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 45/2009 16.06.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 8.1 Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 26.05.2009 - TOP 5 - beschließt der Rat, die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II - Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur - in Höhe von 855.484,-- € wie folgt zu verwenden bzw. den Trägern anderer Schulen zur Verfügung zu stellen: a) b) c) d) Sanierung Kindergarten Keldenich Sanierung Kindergarten Scheven Sanierung Kindergarten Sistig Sanierung Kindergarten Krekel e) Weiterleitung an den Träger des Hermann-Josef-Kollegs Steinfeld 30.000,-- € 30.000,-- € 45.000,-- € 45.000,-- € 283.850,-- € f) Weiterleitung an den Träger der Förderschule Hermann-Josef-Haus Urft 30.450,-- € g) Weiterleitung an den Sonderschulzweckverband Schleiden 25.600,-- € h) Erneuerung der Dacheindeckung der Hauptschule Kall und der Doppelturnhalle einschl. energetischer Verbesserungen 365.584,-- € Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz wie angekündigt geändert wird. Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 2 Die Weiterleitung an den Sonderschulzweckverband Schleiden erfolgt unter der Bedingung, dass sich die übrigen Mitglieder des Zweckverbandes entsprechend ihrer Schülerzahl in gleicher Höhe beteiligen; andernfalls fällt dieser Betrag der Maßnahme h) zu. Die Maßnahmen a) bis d) werden als gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mit den Trägern der Maßnahmen e) und f) ist ein Vertrag zu schließen, der die Gemeinde Kall zur Rückforderung der Mittel berechtigt, falls die Gemeinde Kall ihrerseits zur Rückzahlung verpflichtet wird. Eine Bürgschaft für den Fall der Rückforderung wird nicht gefordert. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur den erwarteten Betrag von 855.484,-- € bewilligt. Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister bestätigen, dass a) die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt: − Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur − Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) − kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) b) die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt c) eine Doppelförderung nicht vorliegt d) die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt e) die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde. Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden. Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen. Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden. Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen nach der Anzahl der eigenen Schüler und der Schüler an den im Gemeindegebiet gelegenen Ersatzschulen nach dem Stand vom 15.10.2007 berechnet worden. Die bewilligte Summe ergibt sich aus der Schülerzahl x 485,518669934351 €. Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 3 Für die Gemeinde Kall hat sich der Gesamtbetrag wie folgt ergeben: 800 Schüler gemeindeeigene Schulen 64 Schüler Förderschule Schleiden 811 Schüler Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld 87 Schüler Förderschule Urft 388.415,-- € 31.073,-- € 393.756,-- € 42.240,-- € 855.484,-- € Die Gemeinde Kall muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag von 855.484,-- € eine Eigenleistung von 12,5 % = 106.935,50 € erbringen. Diese Eigenleistung wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt wird. Die Gemeinde muss die Tilgung von der Gesamtsumme leisten, also auch von den Beträgen, die sie an Dritte weiterleitet. Der Gesamtbetrag von 855.484,-- € ergibt sich im Wesentlichen auch durch Schüler der (privaten) Ersatzschulen Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld und Förderschule Urft. Hätten diese Schulen nicht ihren Sitz in der Gemeinde Kall, wäre der Bewilligungsbetrag entsprechend geringer. Außerdem werden diese Schulen auch von gemeindefremden Schülern besucht. Auch diese Schüler haben die Bewilligungssumme für die Gemeinde Kall beeinflusst. Es stellt sich also die Frage, in welchem Umfange die Gemeinde Kall die Fördergelder an die Träger der Ersatzschulen weiterleitet. Nach § 3 Zukunftsinvestitionsgesetz sind die Finanzhilfen des Bundes unter anderem trägerneutral zu gewähren. Dementsprechend sieht auch § 1 Abs. 5 Investitionsförderungsgesetz NRW vor, dass die Investitionen trägerneutral erfolgen. Bei Verteilung der Mittel haben die Kommunen Ermessen. Die Grenze wird durch das Willkürverbot gezogen. Die Gemeinden müssen Maßstäbe für die Beteiligung der freien Träger entwickeln. Es wird empfohlen, ein transparentes Verfahren zu wählen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Ersatzschulen grundsätzlich entsprechend ihrer Schülerzahl an den Mitteln zu beteiligen. Allerdings sollen von dem Gesamtbetrag von 855.484,-- € rd. 150.000,-- € vorweg für „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ (Kindergärten) in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Betrag von rd. 705.000,-- € ergibt bei insgesamt 1762 Schülern einen Betrag von 400,-- € je Schüler. Da die Gemeinde den Eigenanteil von 12,5 % auch von dem an die Ersatzschulen weiter zu leitenden Betrag übernehmen muss, erscheint es gerechtfertigt, den Anteil der Ersatzschulen um 12,5 % = 50,-- € auf 350,-- € je Schüler zu kürzen und diesen Kürzungsbetrag zusätzlich für die gemeindeeigenen Schulen zu verwenden. Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 4 Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wird folgende Verteilung vorgeschlagen: a) b) c) d) e) f) g) h) Sanierung Kindergarten Keldenich Sanierung Kindergarten Scheven Sanierung Kindergarten Sistig Sanierung Kindergarten Krekel Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld (811 x 350,-- €) Förderschule Urft (87 x 350,-- €) Förderschule Schleiden (64 x 400,-- €) gemeindeeigene Schulen 30.000,-- € 30.000,-- € 45.000,-- € 45.000,-- € 283.850,-- € 30.450,-- € 25.600,-- € 365.584,-- € 855.484,-- € Zu a) bis d) Die Mittel sollen insbesondere für energetische Sanierungen verwandt werden. Zu e) und f) Kostenaufstellungen der Träger sind als Anlage beigefügt. Zu g) Die Weiterleitung der Mittel wird unter der Voraussetzung beschlossen, dass sich die übrigen Mitglieder des Sonderschulzweckverbandes in gleicher Höhe beteiligen. Zu h) Im Ergebnisplan 2009 sind für die Erneuerung der Dacheindeckung der Hauptschule Kall und der Doppelturnhalle einschl. energetischer Verbesserungen Aufwendungen von 400.000,-- € eingeplant. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am 26.05.2009 - TOP 5 - dem Verwaltungsvorschlag einstimmig zugestimmt. Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 45/2009 26.05.2009 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II; hier: Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die bewilligten Mittel aus dem Konjunkturpaket II - Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur - in Höhe von 855.484,-- € wie folgt zu verwenden bzw. den Trägern anderer Schulen zur Verfügung zu stellen: i) j) k) l) Sanierung Kindergarten Keldenich Sanierung Kindergarten Scheven Sanierung Kindergarten Sistig Sanierung Kindergarten Krekel m) Weiterleitung an den Träger des Hermann-Josef-Kollegs Steinfeld 30.000,-- € 30.000,-- € 45.000,-- € 45.000,-- € 283.850,-- € n) Weiterleitung an den Träger der Förderschule Hermann-Josef-Haus Urft 30.450,-- € o) Weiterleitung an den Sonderschulzweckverband Schleiden 25.600,-- € p) Erneuerung der Dacheindeckung der Hauptschule Kall und der Doppelturnhalle einschl. energetischer Verbesserungen 365.584,-- € Die Beschlussfassung steht unter der Voraussetzung, dass Art. 104 b Grundgesetz wie angekündigt geändert wird. Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 6 Die Weiterleitung an den Sonderschulzweckverband Schleiden erfolgt unter der Bedingung, dass sich die übrigen Mitglieder des Zweckverbandes entsprechend ihrer Schülerzahl in gleicher Höhe beteiligen; andernfalls fällt dieser Betrag der Maßnahme h) zu. Sachdarstellung: Mit Bescheid vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Köln für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur den erwarteten Betrag von 855.484,-- € bewilligt. Beim Mittelabruf muss der Bürgermeister bestätigen, dass f) die Maßnahme in einen der folgenden Bereiche fällt: − Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur − Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) − kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung) g) die Zusätzlichkeit der Maßnahme vorliegt h) eine Doppelförderung nicht vorliegt i) die Nachhaltigkeit der Maßnahme vorliegt j) die Investition am 27.01.2009 oder später begonnen wurde. Bei der Maßnahme muss es sich um eine Investition handeln. Dabei zählen zu den Investitionen Baumaßnahmen und der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind. Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen zählen nicht zu den Investitionen, sie gelten als laufende Unterhaltung. Bauliche Maßnahmen dagegen, die zu einer Werterhöhung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage führen, sind als investive Maßnahmen zu bewerten. Dies gilt auch, soweit Sanierungsmaßnahmen bzw. Modernisierungen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objektes beitragen. Für den Erwerb beweglicher Sachen können Ausgaben über 5.000 Euro für den Einzelfall als Investitionen veranschlagt werden. Förderfähig sind weiterhin z.Z. nur Maßnahmen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen. Allerdings soll diese Beschränkung durch eine Änderung des Grundgesetzes bis voraussichtlich Juli 2009 aufgehoben werden. Der landesweit zur Verfügung stehende Betrag ist auf die Kommunen nach der Anzahl der eigenen Schüler und der Schüler an den im Gemeindegebiet gelegenen Ersatzschulen nach dem Stand vom 15.10.2007 berechnet worden. Die bewilligte Summe ergibt sich aus der Schülerzahl x 485,518669934351 €. Für die Gemeinde Kall hat sich der Gesamtbetrag wie folgt ergeben: 800 Schüler gemeindeeigene Schulen 64 Schüler Förderschule Schleiden 811 Schüler Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld 87 Schüler Förderschule Urft 388.415,-- € 31.073,-- € 393.756,-- € 42.240,-- € 855.484,-- € Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 7 Die Gemeinde Kall muss zu dem bewilligten Gesamtbetrag von 855.484,-- € eine Eigenleistung von 12,5 % = 106.935,50 € erbringen. Diese Eigenleistung wird in Form einer „Tilgung“ in den Jahren 2012 bis 2021 erbracht. Diese „Tilgung“ wird dadurch erbracht, dass die Investitionspauschale dieser Jahre entsprechend gekürzt wird. Die Gemeinde muss die Tilgung von der Gesamtsumme leisten, also auch von den Beträgen, die sie an Dritte weiterleitet. Der Gesamtbetrag von 855.484,-- € ergibt sich im Wesentlichen auch durch Schüler der (privaten) Ersatzschulen Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld und Förderschule Urft. Hätten diese Schulen nicht ihren Sitz in der Gemeinde Kall, wäre der Bewilligungsbetrag entsprechend geringer. Außerdem werden diese Schulen auch von gemeindefremden Schülern besucht. Auch diese Schüler haben die Bewilligungssumme für die Gemeinde Kall beeinflusst. Es stellt sich also die Frage, in welchem Umfange die Gemeinde Kall die Fördergelder an die Träger der Ersatzschulen weiterleitet. Nach § 3 Zukunftsinvestitionsgesetz sind die Finanzhilfen des Bundes unter anderem trägerneutral zu gewähren. Dementsprechend sieht auch § 1 Abs. 5 Investitionsförderungsgesetz NRW vor, dass die Investitionen trägerneutral erfolgen. Bei Verteilung der Mittel haben die Kommunen Ermessen. Die Grenze wird durch das Willkürverbot gezogen. Die Gemeinden müssen Maßstäbe für die Beteiligung der freien Träger entwickeln. Es wird empfohlen, ein transparentes Verfahren zu wählen. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Ersatzschulen grundsätzlich entsprechend ihrer Schülerzahl an den Mitteln zu beteiligen. Allerdings sollen von dem Gesamtbetrag von 855.484,-- € rd. 150.000,-- € vorweg für „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ (Kindergärten) in Anspruch genommen werden. Der verbleibende Betrag von rd. 705.000,-- € ergibt bei insgesamt 1762 Schülern einen Betrag von 400,-- € je Schüler. Da die Gemeinde den Eigenanteil von 12,5 % auch von dem an die Ersatzschulen weiter zu leitenden Betrag übernehmen muss, erscheint es gerechtfertigt, den Anteil der Ersatzschulen um 12,5 % = 50,-- € auf 350,-- € je Schüler zu kürzen und diesen Kürzungsbetrag zusätzlich für die gemeindeeigenen Schulen zu verwenden. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wird folgende Verteilung vorgeschlagen: i) j) k) l) m) n) o) p) Sanierung Kindergarten Keldenich Sanierung Kindergarten Scheven Sanierung Kindergarten Sistig Sanierung Kindergarten Krekel Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld (811 x 350,-- €) Förderschule Urft (87 x 350,-- €) Förderschule Schleiden (64 x 400,-- €) gemeindeeigene Schulen 30.000,-- € 30.000,-- € 45.000,-- € 45.000,-- € 283.850,-- € 30.450,-- € 25.600,-- € 365.584,-- € 855.484,-- € Vorlagen-Nr. 45/2009 Seite 8 Zu a) bis d) Die Mittel sollen insbesondere für energetische Sanierungen verwandt werden. Zu e) und f) Kostenaufstellungen der Träger sind als Anlage beigefügt. Zu g) Die Weiterleitung der Mittel wird unter der Voraussetzung beschlossen, dass sich die übrigen Mitglieder des Sonderschulzweckverbandes in gleicher Höhe beteiligen. Zu h) Im Ergebnisplan 2009 sind für die Erneuerung der Dacheindeckung der Hauptschule Kall und der Doppelturnhalle einschl. energetischer Verbesserungen Aufwendungen von 400.000,-- € eingeplant.