Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
82/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
"Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 - TOP 2 - beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" zu erlassen.
Sachdarstellung:
Bei der Beschlussfassung über den Erlass der o.a. Satzung am 21.03.2006 wurden die
im damaligen Kindergartengesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten
enthaltenen Einkommensgruppen übernommen. In der ab 01.08.2008 geltenden Satzung des Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten hat der Kreis
nunmehr die aus der Umrechnung von DM auf Euro stammenden „krummen“ Beträge
geglättet. Gleichzeitig wurde die untere Einkommensgruppe angehoben. Im Einzelnen
wurden die Beträge wie folgt geändert:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
6
Jahreseinkommen
bisher
bis 12.271 €
bis 24.542 €
bis 36.813 €
bis 49.084 €
bis 61.355 €
über 61.355 €
Jahreseinkommen
neu
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
über 62.000 €
Vorlagen-Nr. 82/2008
Seite 2
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die für die Elternbeiträge der OGS geltenden
Einkommensgruppen der neuen Staffelung des Kreises anzupassen. Insbesondere bei
den Eltern, die sowohl ein Kind im Kindergarten und 1 Kind in der OGS untergebracht
haben, wären unterschiedliche Einkommensgruppen unverständlich.
Die Änderung soll – wie die neue Satzung des Kreises – zum 01.08.2008 in Kraft treten.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
17.06.2008 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 82/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 82/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
82/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der
"Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte
3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" zu erlassen.
Sachdarstellung:
Bei der Beschlussfassung über den Erlass der o.a. Satzung am 21.03.2006 wurden die
im damaligen Kindergartengesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten
enthaltenen Einkommensgruppen übernommen. In der ab 01.08.2008 geltenden Satzung des Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten hat der Kreis
nunmehr die aus der Umrechnung von DM auf Euro stammenden „krummen“ Beträge
geglättet. Gleichzeitig wurde die untere Einkommensgruppe angehoben. Im Einzelnen
wurden die Beträge wie folgt geändert:
Einkommensgruppe
1
2
3
4
5
Jahreseinkommen
bisher
bis 12.271 €
bis 24.542 €
bis 36.813 €
bis 49.084 €
bis 61.355 €
Jahreseinkommen
neu
bis 15.000 €
bis 25.000 €
bis 37.000 €
bis 50.000 €
bis 62.000 €
Vorlagen-Nr. 82/2008
Seite 5
6
über 61.355 €
über 62.000 €
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die für die Elternbeiträge der OGS geltenden
Einkommensgruppen der neuen Staffelung des Kreises anzupassen. Insbesondere bei
den Eltern, die sowohl ein Kind im Kindergarten und 1 Kind in der OGS untergebracht
haben, wären unterschiedliche Einkommensgruppen unverständlich.
Die Änderung soll – wie die neue Satzung des Kreises – zum 01.08.2008 in Kraft treten.
Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport abgestimmt.