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Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich") Allgemeine Vorlage (3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich")

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 82/2008 17.06.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2008 - TOP 2 - beschließt der Rat, die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" zu erlassen. Sachdarstellung: Bei der Beschlussfassung über den Erlass der o.a. Satzung am 21.03.2006 wurden die im damaligen Kindergartengesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten enthaltenen Einkommensgruppen übernommen. In der ab 01.08.2008 geltenden Satzung des Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten hat der Kreis nunmehr die aus der Umrechnung von DM auf Euro stammenden „krummen“ Beträge geglättet. Gleichzeitig wurde die untere Einkommensgruppe angehoben. Im Einzelnen wurden die Beträge wie folgt geändert: Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 6 Jahreseinkommen bisher bis 12.271 € bis 24.542 € bis 36.813 € bis 49.084 € bis 61.355 € über 61.355 € Jahreseinkommen neu bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € über 62.000 € Vorlagen-Nr. 82/2008 Seite 2 Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die für die Elternbeiträge der OGS geltenden Einkommensgruppen der neuen Staffelung des Kreises anzupassen. Insbesondere bei den Eltern, die sowohl ein Kind im Kindergarten und 1 Kind in der OGS untergebracht haben, wären unterschiedliche Einkommensgruppen unverständlich. Die Änderung soll – wie die neue Satzung des Kreises – zum 01.08.2008 in Kraft treten. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 82/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 82/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 82/2008 17.06.2008 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x FBL: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" zu erlassen. Sachdarstellung: Bei der Beschlussfassung über den Erlass der o.a. Satzung am 21.03.2006 wurden die im damaligen Kindergartengesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten enthaltenen Einkommensgruppen übernommen. In der ab 01.08.2008 geltenden Satzung des Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindergärten hat der Kreis nunmehr die aus der Umrechnung von DM auf Euro stammenden „krummen“ Beträge geglättet. Gleichzeitig wurde die untere Einkommensgruppe angehoben. Im Einzelnen wurden die Beträge wie folgt geändert: Einkommensgruppe 1 2 3 4 5 Jahreseinkommen bisher bis 12.271 € bis 24.542 € bis 36.813 € bis 49.084 € bis 61.355 € Jahreseinkommen neu bis 15.000 € bis 25.000 € bis 37.000 € bis 50.000 € bis 62.000 € Vorlagen-Nr. 82/2008 Seite 5 6 über 61.355 € über 62.000 € Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die für die Elternbeiträge der OGS geltenden Einkommensgruppen der neuen Staffelung des Kreises anzupassen. Insbesondere bei den Eltern, die sowohl ein Kind im Kindergarten und 1 Kind in der OGS untergebracht haben, wären unterschiedliche Einkommensgruppen unverständlich. Die Änderung soll – wie die neue Satzung des Kreises – zum 01.08.2008 in Kraft treten. Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss wurde mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport abgestimmt.