Daten
Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
75/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 9
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
10.06.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen
der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
10.06.2008 beschließt der Rat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14
„Neues Gewerbegebiet“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet die Entscheidungsbegründung.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues
Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. November 2007 - Punkt 9 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V.,
auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288,
groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße, Neues Gewerbegebiet, ein Tierheim neu
zu errichten. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14
„Neues Gewerbegebiet“ - in der Fassung der 1. Änderung - und sind hier als Fläche
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des
Vorhabens des Tierschutzvereins ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als
„Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wurde in der Zeit
vom 02. Januar bis einschließlich 05. Februar 2008 unterrichtet.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 07. Februar 2008
- Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die öffentliche Auslegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ einschließlich
Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28. März bis einschließlich 28. April 2008
statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 18. März 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 3
Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen vom 07.05.2008 verwiesen. Seitens der Unteren
Immissionsschutzbehörde wird der Standort für ein Tierheim in diesem Bereich nicht
empfohlen. Zur Standort-Sicherung wäre im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
die Erstellung eines Schallgutachtens anzuraten und ggf. erforderlich. Mit entsprechender, sich selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen könnte man ggf. erreichen, dass das Vorhaben im Einzelfall zulässig ist.
Dies wäre jedoch für den Tierschutzverein mit erheblichen Kosten verbunden.
Da die Bebauungsplanänderung ausreichend allgemein (Ausweisung als GE-Fläche)
und nicht vorhabenbezogen formuliert ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, unabhängig davon, ob der Standort für die Errichtung eines Tierheimes in Frage kommt , das Planverfahren in jedem Fall fortzuführen und die Bebauungsplanänderung als Satzung zu beschließen.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
10.06.2008 - TOP 7 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Eine Verkleinerung des Entwurfes zur Bebauungsplanänderung sowie die textlichen
Festsetzungen und die Begründung waren der Einladung zur Sitzung des Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses beigefügt.
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 4
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
75/2008
10.06.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
werden zur Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues
Gewerbegebiet“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 6
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 13. November 2007 - Punkt 9 der
Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Tierschutzvereins Kall-Schleiden-Gemünd e.V.,
auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 14, Flurstücke 287, groß: 821 qm und 288,
groß: 4.959 qm, gelegen in Kall, Heinkelstraße, Neues Gewerbegebiet, ein Tierheim neu
zu errichten. Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 14
„Neues Gewerbegebiet“ - in der Fassung der 1. Änderung - und sind hier als Fläche
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) festgesetzt. Zur Realisierung des
Vorhabens des Tierschutzvereins ist somit eine Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als
„Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ wurde in der Zeit
vom 02. Januar bis einschließlich 05. Februar 2008 unterrichtet.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 07. Februar 2008
- Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wurde die öffentliche Auslegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 14 „Neues Gewerbegebiet“ einschließlich
Begründung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 28. März bis einschließlich 28. April 2008
statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 18. März 2008 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 75/2008
Seite 7
Seitens der Verwaltung wird insbesondere auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des Kreises Euskirchen vom 07.05.2008 verwiesen. Seitens der Unteren
Immissionsschutzbehörde wird der Standort für ein Tierheim in diesem Bereich nicht
empfohlen. Zur Standort-Sicherung wäre im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
die Erstellung eines Schallgutachtens anzuraten und ggf. erforderlich. Mit entsprechender, sich selbst abschirmender Gebäudeausrichtung und anderen Immissionsschutzmaßnahmen könnte man ggf. erreichen, dass das Vorhaben im Einzelfall zulässig ist.
Dies wäre jedoch für den Tierschutzverein mit erheblichen Kosten verbunden.
Da die Bebauungsplanänderung ausreichend allgemein (Ausweisung als GE-Fläche)
und nicht vorhabenbezogen formuliert ist, wird seitens der Verwaltung dem Planungs-,
Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagen, dem Rat zu empfehlen - unabhängig davon,
ob der Standort für die Errichtung eines Tierheimes in Frage kommt -, das Planverfahren
in jedem Fall fortzuführen und die Bebauungsplanänderung als Satzung zu beschließen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes zur Bebauungsplanänderung (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung (Anlage
4) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.