Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau, Umbau und Nutzungsänderung eines Ein-zelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212, gelegen in Kall, Siemensring 13, Altes Industrie- und Gewerbegebiet )

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau, Umbau und Nutzungsänderung eines Ein-zelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212, gelegen in Kall, Siemensring 13, Altes Industrie- und Gewerbegebiet ) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Neubau, Umbau und Nutzungsänderung eines Ein-zelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212, gelegen in Kall, Siemensring 13, Altes Industrie- und Gewerbegebiet )

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 71/2008 10.06.2008 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage für den Neubau, Umbau und Nutzungsänderung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212, gelegen in Kall, Siemensring 13, Altes Industrie- und Gewerbegebiet Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ eingehalten werden. Sachdarstellung: Die antragstellende Firma plant auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212 den Neubau, Umbau und die Nutzungsänderung eines Einzelhandelsfachgeschäftes. Die einzelnen Verkaufsflächen sind folgendermaßen geplant: Fachmarkt 1 Fachmarkt 2 Fachmarkt 3 Fachmarkt 4 - Verkaufsfläche: dto. dto. dto. ca. 799,98 qm ca. 268,81 qm ca. 42,06 qm ca. 464,73 qm Mietfläche: dto. dto. dto. 835,00 qm 293,38 qm 54,54 qm 500,00 qm Für die Gesamtmaßnahme sollen insgesamt 40 Stellplätze hergestellt werden. Die angedachte Planung ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Detaillierte Unterlagen wurden seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen nachgefordert und werden ggf. in der Sitzung nachgereicht. Vorlagen-Nr. 71/2008 Seite 2 Die vorgenannten Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Anlage 2). Im Bereich der vorgenannten Grundstücke wurden mehrere Bebauungsplanänderungen durchgeführt. Insbesondere wurde mit der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“ die Festsetzung „Fläche für die Forstwirtschaft“ für das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 192 (jetzt: Parzelle 212 u.a.) bis zu einer Tiefe von 50,0 m von der Straße Siemensring gemessen, aufgehoben. Auf einer Teilfläche von ca. 375 qm (7,5 m breit x 50,0 m tief) des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 212, ist zu Gunsten der Gemeinde Kall ein Wegerecht in Form einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Das Wegerecht dient als Zufahrt zu der rückwärtigen gemeindlichen Waldfläche. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2008 über den Antrag auf Reduzierung des Wegerechtes auf 5,0 m beraten und beschlossen. Diesbezüglich wird auf die Niederschrift zur o.a. Sitzung - Punkt 2.1 der nichtöffentlichen Sitzung - verwiesen. Die Reduzierung des Wegerechtes ist mit dem künftigen Erwerber des vorgenannten Grundstückes privatrechtlich zu regeln.