Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
71/2008
10.06.2008
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauvoranfrage für den Neubau, Umbau und Nutzungsänderung eines Einzelhandelsfachgeschäftes auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30,
Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212, gelegen in Kall, Siemensring 13, Altes Industrie- und Gewerbegebiet
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht erklärt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ eingehalten werden.
Sachdarstellung:
Die antragstellende Firma plant auf den Grundstücken Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstücke 209, 210, 241, 274 und 212 den Neubau, Umbau und die Nutzungsänderung eines
Einzelhandelsfachgeschäftes.
Die einzelnen Verkaufsflächen sind folgendermaßen geplant:
Fachmarkt 1 Fachmarkt 2 Fachmarkt 3 Fachmarkt 4 -
Verkaufsfläche:
dto.
dto.
dto.
ca. 799,98 qm
ca. 268,81 qm
ca. 42,06 qm
ca. 464,73 qm
Mietfläche:
dto.
dto.
dto.
835,00 qm
293,38 qm
54,54 qm
500,00 qm
Für die Gesamtmaßnahme sollen insgesamt 40 Stellplätze hergestellt werden.
Die angedachte Planung ist aus der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Detaillierte Unterlagen wurden seitens der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen nachgefordert und werden ggf. in der Sitzung nachgereicht.
Vorlagen-Nr. 71/2008
Seite 2
Die vorgenannten Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
„Steinbusch“ (Anlage 2). Im Bereich der vorgenannten Grundstücke wurden mehrere
Bebauungsplanänderungen durchgeführt. Insbesondere wurde mit der 9. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steinbusch“ die Festsetzung „Fläche für die
Forstwirtschaft“ für das Grundstück Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 192 (jetzt: Parzelle 212 u.a.) bis zu einer Tiefe von 50,0 m von der Straße Siemensring gemessen,
aufgehoben.
Auf einer Teilfläche von ca. 375 qm (7,5 m breit x 50,0 m tief) des Grundstückes Gemarkung Kall, Flur 30, Flurstück 212, ist zu Gunsten der Gemeinde Kall ein Wegerecht in
Form einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Das Wegerecht dient als Zufahrt zu der rückwärtigen gemeindlichen Waldfläche. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2008 über den Antrag auf Reduzierung des
Wegerechtes auf 5,0 m beraten und beschlossen. Diesbezüglich wird auf die Niederschrift zur o.a. Sitzung - Punkt 2.1 der nichtöffentlichen Sitzung - verwiesen.
Die Reduzierung des Wegerechtes ist mit dem künftigen Erwerber des vorgenannten
Grundstückes privatrechtlich zu regeln.