Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
68/2008
10.06.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Ortsbesichtigung des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße, beabsichtigt, eine neue Sägewerkshalle zu errichten und die Sortieranlage Richtung Kall zu versetzen.
Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Gemeinde Kall wurden am 21. Mai 2008 durch
die Verwaltung über die Planungsabsichten des Sägewerksinhabers informiert. Seitens
der Fraktionsvorsitzenden wurde angeregt, zunächst eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
Der Eigentümer des Sägewerkes wird die Planungsabsichten dem Ausschuss vor Ort
erläutern.
Die fragliche Grundstücksfläche wurde im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (rechtswirksam: im Jahre 2001) im FNP als gewerbliche
Baufläche ausgewiesen. Gemäß dem Erläuterungsbericht ist die gewerbliche Nutzbarkeit
des Sägewerks-Geländes durch den Immissionsschutz für die schutzwürdigen Nachbarnutzungen limitiert und die gesamte betriebliche Anlage hierauf abzustimmen. Maßgeblich ist hierbei die Schallausbreitung zu betrachten, aber auch die Einhaltung der Immissionswerte für evtl. Gerüche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen o.a. in der Detailplanung bzw. dem Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Insofern wurde der
Bereich der 23. Änderung des FNP der Gemeinde Kall mit einer entsprechenden
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Vorlagen-Nr. 68/2008
Signatur als „Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz
gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“
umgrenzt.
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