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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Ortsbesichtigung des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 68/2008 10.06.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Ortsbesichtigung des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Sägewerkes in Kall, Trierer Straße, beabsichtigt, eine neue Sägewerkshalle zu errichten und die Sortieranlage Richtung Kall zu versetzen. Die Fraktionsvorsitzenden im Rat der Gemeinde Kall wurden am 21. Mai 2008 durch die Verwaltung über die Planungsabsichten des Sägewerksinhabers informiert. Seitens der Fraktionsvorsitzenden wurde angeregt, zunächst eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Der Eigentümer des Sägewerkes wird die Planungsabsichten dem Ausschuss vor Ort erläutern. Die fragliche Grundstücksfläche wurde im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall (rechtswirksam: im Jahre 2001) im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Gemäß dem Erläuterungsbericht ist die gewerbliche Nutzbarkeit des Sägewerks-Geländes durch den Immissionsschutz für die schutzwürdigen Nachbarnutzungen limitiert und die gesamte betriebliche Anlage hierauf abzustimmen. Maßgeblich ist hierbei die Schallausbreitung zu betrachten, aber auch die Einhaltung der Immissionswerte für evtl. Gerüche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen o.a. in der Detailplanung bzw. dem Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Insofern wurde der Bereich der 23. Änderung des FNP der Gemeinde Kall mit einer entsprechenden Seite 2 Vorlagen-Nr. 68/2008 Signatur als „Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ umgrenzt. 0