Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ 15. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 14.08.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:50 Uhr
TOP
Betreff
9.
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 33. Änderung
- Teilbereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in BedburgMillendorf
hier:a) Beratung und Beschließung über die bei der öffentlichen Auslegung
bereits eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses
c) Empfehlung für den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss:
zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
über die während der öffentlichen Auslegung (vom 02.09. bzw. 25.08.2003) zum
Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg abgegebenen
Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage (lfd. Nrn. 1-11) aufgeführt zu entscheiden
und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen.
zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg für den Bereich Millendorf, Erkelenzer Str. 157, Gemarkung Lipp, Flur 3,
Flurstück 101 und Teil von Flurstück 12 sowie im süd-westlichen Teil des Flurstückes 1049
–entlang der Millendorfer Straße- den Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches vom 08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27.
August 1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27.
Juli 2001 (BGBI. I S. 1950) – alte Fassung - vom 25.09.2001 aufzuheben und erneut
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.
Dezembr 2006 (BGBI. I S. 3316) zu fassen.
zu c)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt außerdem dem Rat der Stadt
Bedburg den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
08. Dezember 1986 (BGBI. I S. 2253), in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI. I S.
2141), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBI. I S. 1950)
– alte Fassung - vom 19.03.2002 aufzuheben und erneut gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezembr 2006 (BGBI. I S.
3316) zu fassen und den Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes mit
Begründung und Umweltbericht auf die Dauer eines Monats öffentliche auszulegen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies ist durch einen
noch abzuschließenden Kostenübernahmevertrag sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 14.08.2007
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