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Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 102/2008 26.08.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x Fachberechsleiter: Beschlussfassung öffentliche Sitzung Herr Stoff Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 113.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer). b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, bei HHSt. 1.855.5101 (Unterhaltung Forstwege) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 43.900,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1710 (Landeszuschüsse). c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, bei HHSt. 2.464.9431 (Erweiterung des Kindergartens KallHüttenstraße um eine U3-Gruppe) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.464.3610 (Zuschüsse). d) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, bei HHSt. 2.437.9403 – Abriss Ü-Heim Golbach – eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 4.300,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 2 e) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 7 – beschließt der Rat, bei HHSt. 2.751.94.. (Errichtung einer Gedenktafel an der Stelle der ehemaligen Synagoge in Kall) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Sachdarstellung: Zu a) Der Kreistag hat zwar beschlossen, die Kreisumlage 2008 nicht zu erhöhen, jedoch ist der Anteil der Gemeinde Kall infolge einer überproportionalen Anhebung der Umlagegrundlagen (Steuerkraft) gestiegen. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 5.300.000,-- € ergibt sich eine Mehrausgabe von rd. 113.000,-€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer). Zu b) Am 02.07.2008 wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Auftrag für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges in Kall, Auf dem Fels/Wallenthalerhöhe in Höhe von 46.533,30 € an die Fa. Josef Scheiff GmbH & Co.KG, Euskirchen, zu erteilen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat die Dringlichkeitsentscheidung am 05.08.2008 genehmigt. Die Deckung der nicht eingeplanten Ausgaben sollte durch Mehreinnahmen bei Zuwendungen in Höhe von 42.898,55 € und durch Minderausgaben im Forsthaushalt in Höhe von 3.634,75 € erfolgen. Da für die Mehreinnahmen bei Zuwendungen keine sog. „unechte Deckung“ besteht, handelt es sich haushaltsrechtlich bei den Mehrausgaben um überplanmäßige Ausgaben, die eines Ratsbeschlusses bedürfen. Zu c) Für die „Errichtung von Ruhe- und Wickelräumen an Kindergärten“ stehen im Haushalt 100.000,-- € zur Verfügung. Inzwischen wurden diese Mittel nach Beratung in den Fachausschüssen und im Rat für die „Erweiterung des Kindergartens Hüttenstraße um eine U3-Gruppe“ zur Verfügung gestellt. Für diese Maßnahme wird zudem eine Landesförderung von 180.000,-- € erwartet, so dass insgesamt 280.000,-- € zur Verfügung stehen. Der Rat hat am 08.04.2008 eine überplanmäßige Ausgabe von 150.000,-- € genehmigt. Von der Verwaltung wird gebeten, die restlichen 30.000,-- € noch freizugeben, da diese nach den Ergebnissen der bisherigen Ausschreibungen benötigt werden. Zu d) Für den Abriss des Asylantenheimes in Golbach wurden mit Ratsbeschluss vom 08.04.2008 zusätzlich zu den Haushaltsmitteln von 41.000,-- € noch 10.000,-- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Bei der Ausführung des Abbruch-Auftrages hat sich herausgestellt, dass der Massenansatz des schadstoffbelasteten Abfalls zu gering angesetzt wurde. Es sind dadurch weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 4.300,-- € entstanden. Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 3 Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Zu e) Der Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am 11.03.2008 beschlossen, an der Stelle der ehemaligen Synagoge in Kall einen Naturstein mit beschrifteter Metalltafel (Gedenktafel) aufzustellen. Die Kosten für die Leistungen des Bauhofs und die Metalltafel betragen rd. 4.000,-- €. Da Mittel im Vermögenshaushalt nicht vorgesehen sind, ist eine außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008 - TOP 7 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 4 Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 102/2008 26.08.2008 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x Fachberechsleiter: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: f) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.900.8320 (Kreisumlage) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 113.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer). g) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 1.855.5101 (Unterhaltung Forstwege) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 43.900,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.855.1710 (Landeszuschüsse). h) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.464.9431 (Erweiterung des Kindergartens Kall-Hüttenstraße um eine U3-Gruppe) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.464.3610 (Zuschüsse). i) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.437.9403 – Abriss Ü-Heim Golbach – eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 4.300,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 6 j) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei HHSt. 2.751.94.. (Errichtung einer Gedenktafel an der Stelle der ehemaligen Synagoge in Kall) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Sachdarstellung: Zu a) Der Kreistag hat zwar beschlossen, die Kreisumlage 2008 nicht zu erhöhen, jedoch ist der Anteil der Gemeinde Kall infolge einer überproportionalen Anhebung der Umlagegrundlagen (Steuerkraft) gestiegen. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 5.300.000,-- € ergibt sich eine Mehrausgabe von rd. 113.000,-€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer). Zu b) Am 02.07.2008 wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, den Auftrag für die Instandsetzung des Wirtschaftsweges in Kall, Auf dem Fels/Wallenthalerhöhe in Höhe von 46.533,30 € an die Fa. Josef Scheiff GmbH & Co.KG, Euskirchen, zu erteilen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat die Dringlichkeitsentscheidung am 05.08.2008 genehmigt. Die Deckung der nicht eingeplanten Ausgaben sollte durch Mehreinnahmen bei Zuwendungen in Höhe von 42.898,55 € und durch Minderausgaben im Forsthaushalt in Höhe von 3.634,75 € erfolgen. Da für die Mehreinnahmen bei Zuwendungen keine sog. „unechte Deckung“ besteht, handelt es sich haushaltsrechtlich bei den Mehrausgaben um überplanmäßige Ausgaben, die eines Ratsbeschlusses bedürfen. Zu c) Für die „Errichtung von Ruhe- und Wickelräumen an Kindergärten“ stehen im Haushalt 100.000,-- € zur Verfügung. Inzwischen wurden diese Mittel nach Beratung in den Fachausschüssen und im Rat für die „Erweiterung des Kindergartens Hüttenstraße um eine U3-Gruppe“ zur Verfügung gestellt. Für diese Maßnahme wird zudem eine Landesförderung von 180.000,-- € erwartet, so dass insgesamt 280.000,-- € zur Verfügung stehen. Der Rat hat am 08.04.2008 eine überplanmäßige Ausgabe von 150.000,-- € genehmigt. Von der Verwaltung wird gebeten, die restlichen 30.000,-- € noch freizugeben, da diese nach den Ergebnissen der bisherigen Ausschreibungen benötigt werden. Zu d) Für den Abriss des Asylantenheimes in Golbach wurden mit Ratsbeschluss vom 08.04.2008 zusätzlich zu den Haushaltsmitteln von 41.000,-- € noch 10.000,-- € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Bei der Ausführung des Abbruch-Auftrages hat sich herausgestellt, dass der Massenansatz des schadstoffbelasteten Abfalls zu gering angesetzt wurde. Es sind dadurch weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rd. 4.300,-- € entstanden. Vorlagen-Nr. 102/2008 Seite 7 Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.900.3610 (Investitionspauschale). Zu e) Der Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am 11.03.2008 beschlossen, an der Stelle der ehemaligen Synagoge in Kall einen Naturstein mit beschrifteter Metalltafel (Gedenktafel) aufzustellen. Die Kosten für die Leistungen des Bauhofs und die Metalltafel betragen rd. 4.000,-- €. Da Mittel im Vermögenshaushalt nicht vorgesehen sind, ist eine außerplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.