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Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz
von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker) Allgemeine Vorlage (Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz
von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 50/2005 10.05.2005 Federführung: Fachbereich III An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO; hier: Überprüfung der Genehmigungsunterlagen für den Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Anregung des Herrn Norbert Scheuer, Keldenich, vom 18.04. 2005, dass die Gemeinde Kall schnellstmöglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich durch ein fundiertes, über entsprechende Referenzen verfügendes Institut wie z.B. das Öko-Institut überprüfen lässt und sich hieraus evtl. ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt, zuständigkeitshalber an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Aus finanzieller Sicht wird empfohlen, den Antrag abzulehnen, da Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Sachdarstellung: Herr Norbert Scheuer beantragt mit beiliegendem “Bürgerantrag” vom 18.04.2005 (Anlage), dass die Gemeinde Kall schnellstmöglich die Unterlagen im Antragsverfahren der Fa. Lafarge zur Genehmigung des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich durch ein fundiertes, über entsprechende Referenzen verfügendes Institut wie z.B. das Öko-Institut, überprüfen lässt und sich hieraus ergebende Einwände im Verfahren zur Geltung bringt. Der “Bürgerantrag” ist rechtlich gesehen nach § 24 GO “Anregungen und Beschwerden” zu behandeln; seit 1994 kennt die GO den Begriff des Bürgerantrages nicht mehr. Vorlagen-Nr. 50/2005 Seite 2 Zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden ist nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Er kann die Entscheidung an eine andere zur Entscheidung berechtigte Stelle überweisen und dabei Empfehlungen aussprechen. Vom Haupt- und Finanzausschuss ist die Anregung aus finanzieller Sicht zu prüfen. Im übrigen ist die Anregung zur fachlichen Prüfung an den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Eine inhaltlich gleiche Anregung der Bürgerinitiative KriBeMitz wurde vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bereits am 16.11.2004 – TOP 4 – abgelehnt. Aus finanzieller Sicht wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen, weil hiermit Kosten verbunden sind, die freiwillige Leistungen darstellen und Haushaltsmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.