Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
127/2009
27.10.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 7
Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen
Beschlussvorschlag:
Aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge (alternativ: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl) bzw. gemäß § 50 (2) GO wählt der Rat / wählen die Ratsmitglieder folgende Personen zu Vertretern der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen:
1.
Zweckverbände
1.1
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal
Mitglieder:
Bürgermeister
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestell-
ter
___________________
___________________
___________________
1.2
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____________________
____________________
Verbandsversammlung „Kommunale Datenverarbeitungszentrale
„Rhein-Erft-Rur“
Mitglied:
gebundener Vertreter
____________________
____________________
Vorlagen-Nr. 127/2009
Seite 2
1.3 Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes Schleiden
Mitglied:
Bürgermeister
__________________
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
____________________
1.4 Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes
Hellenthal-Kall-Schleiden
Mitglied:
Bürgermeister
____________________
____________________
2.
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
____________________
____________________
Räte der Tageseinrichtungen
2.1 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Hüttenstraße
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
_________________
_________________
_________________
___________________
___________________
___________________
2.2 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Kallbachstraße
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
__________________
___________________
___________________
2.3 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
___________________
__________________
__________________
Vorlagen-Nr. 127/2009
Seite 3
2.4 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Scheven
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
___________________
___________________
__________________
__________________
2.5 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Krekel
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
2.6 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Golbach
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
2.7 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sistig
2.8
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sötenich
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
Vorlagen-Nr. 127/2009
3.
Seite 4
Sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen
3.1
Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städteund Gemeindebundes
Mitglieder:
Bürgermeister
__________________
__________________
__________________
3.2
__________________
__________________
Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH
Mitglieder:
Bürgermeister
__________________
__________________
3.6
__________________
__________________
Genossenschaftsversammlungen der gemeinschaftlichen
Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kall
Mitglied:
Stellvertreter:
3.5
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__________________
Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Aachen
Mitglied:
Stellvertreter:
3.4
__________________
__________________
__________________
Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden
und Gemeindeverbände, Köln
Mitglied:
Stellvertreter:
3.3
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
__________________
__________________
Regionale Bildungskonferenz
Mitglieder:
Bürgermeister
__________________
gebundene Vertreter:
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter
__________________
Vorlagen-Nr. 127/2009
3.7
Seite 5
Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen bei der Wahl der
Schulleiterin oder des Schulleiters
Mitglied:
Stellvertreter:
__________________
__________________
Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:
(sofern beratende Mitglieder entsandt werden sollen)
3.8
Mitglieder:
gebundene Vertreter:
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
__________________
Weitere Vereine und Verbände
Mitglied:
Stellvertreter:
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom
Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestell-
ter
Sachdarstellung:
Gemäß § 113 GO werden die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen vom Rat bestellt.
Ist nur ein Vertreter zu benennen, kann der Bürgermeister benannt werden. Sind zwei
oder mehr Vertreter zu benennen, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Sind neben dem Bürgermeister zwei oder mehr Vertreter zu bestellen oder vorzuschlagen,
erfolgt die Wahl gemäß § 50 (4) GO durch die Ratsmitglieder nach dem mathematischen
Proporzverfahren von Hare-Niemeyer, sofern der Rat sich nicht auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag einigt.
In die Verbandsversammlungen der Zweckverbände (Nrn. 1.1 bis 1.4) können nur Ratsmitglieder oder Dienstkräfte der Verwaltung als Mitglied bzw. gebundener Vertreter gewählt werden.
Auf die Besetzung der Räte der Tageseinrichtungen (Nrn. 2.1 bis 2.8) findet die Bestimmung des § 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern der Bürgermeister dazuzählen
muss, keine Anwendung. Nach § 61 (2) Schulgesetz wird die Schulkonferenz einer Schule
bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter
des Schulträgers können beratend teilnehmen.