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Ratsvorlage (Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 127/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Wahl der Vertreter der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen Beschlussvorschlag: Aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge (alternativ: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl) bzw. gemäß § 50 (2) GO wählt der Rat / wählen die Ratsmitglieder folgende Personen zu Vertretern der Gemeinde in juristischen Personen und Personenvereinigungen: 1. Zweckverbände 1.1 Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal Mitglieder: Bürgermeister gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestell- ter ___________________ ___________________ ___________________ 1.2 ____________________ ____________________ ____________________ Verbandsversammlung „Kommunale Datenverarbeitungszentrale „Rhein-Erft-Rur“ Mitglied: gebundener Vertreter ____________________ ____________________ Vorlagen-Nr. 127/2009 Seite 2 1.3 Verbandsversammlung des Musikschulzweckverbandes Schleiden Mitglied: Bürgermeister __________________ gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter ____________________ 1.4 Verbandsversammlung des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden Mitglied: Bürgermeister ____________________ ____________________ 2. gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter ____________________ ____________________ Räte der Tageseinrichtungen 2.1 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Hüttenstraße Mitglieder: gebundene Vertreter: _________________ _________________ _________________ ___________________ ___________________ ___________________ 2.2 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Kall, Kallbachstraße Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ __________________ ___________________ ___________________ 2.3 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Keldenich Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ ___________________ __________________ __________________ Vorlagen-Nr. 127/2009 Seite 3 2.4 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Scheven Mitglieder: gebundene Vertreter: ___________________ ___________________ __________________ __________________ 2.5 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Krekel Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ 2.6 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Golbach Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ 2.7 Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sistig 2.8 Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ Rat der Tageseinrichtung Kindergarten Sötenich Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ Vorlagen-Nr. 127/2009 3. Seite 4 Sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen 3.1 Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städteund Gemeindebundes Mitglieder: Bürgermeister __________________ __________________ __________________ 3.2 __________________ __________________ Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH Mitglieder: Bürgermeister __________________ __________________ 3.6 __________________ __________________ Genossenschaftsversammlungen der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Kall Mitglied: Stellvertreter: 3.5 __________________ __________________ Mitgliederversammlung des Naturparks Nordeifel e.V., Aachen Mitglied: Stellvertreter: 3.4 __________________ __________________ __________________ Mitgliederversammlung des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Mitglied: Stellvertreter: 3.3 gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ __________________ Regionale Bildungskonferenz Mitglieder: Bürgermeister __________________ gebundene Vertreter: Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestellter __________________ Vorlagen-Nr. 127/2009 3.7 Seite 5 Schulkonferenzen der gemeindlichen Schulen bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters Mitglied: Stellvertreter: __________________ __________________ Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht: (sofern beratende Mitglieder entsandt werden sollen) 3.8 Mitglieder: gebundene Vertreter: __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ Weitere Vereine und Verbände Mitglied: Stellvertreter: Bürgermeister Allgemeiner Vertreter oder ein im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmter Beamter oder Angestell- ter Sachdarstellung: Gemäß § 113 GO werden die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen vom Rat bestellt. Ist nur ein Vertreter zu benennen, kann der Bürgermeister benannt werden. Sind zwei oder mehr Vertreter zu benennen, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Sind neben dem Bürgermeister zwei oder mehr Vertreter zu bestellen oder vorzuschlagen, erfolgt die Wahl gemäß § 50 (4) GO durch die Ratsmitglieder nach dem mathematischen Proporzverfahren von Hare-Niemeyer, sofern der Rat sich nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt. In die Verbandsversammlungen der Zweckverbände (Nrn. 1.1 bis 1.4) können nur Ratsmitglieder oder Dienstkräfte der Verwaltung als Mitglied bzw. gebundener Vertreter gewählt werden. Auf die Besetzung der Räte der Tageseinrichtungen (Nrn. 2.1 bis 2.8) findet die Bestimmung des § 113 GO, wonach bei mehreren Vertretern der Bürgermeister dazuzählen muss, keine Anwendung. Nach § 61 (2) Schulgesetz wird die Schulkonferenz einer Schule bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.