Daten
Kommune
Kall
Größe
9,2 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
121/2009
27.10.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Ernennung der Ortsvorsteher
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die unter TOP 4 der heutigen Sitzung gewählten Ortsvorsteher für
die Dauer der Wahlzeit des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Sachdarstellung:
Nach § 39 Abs. 7 Satz 3 GO ist der Ortsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen,
wenn er für das Gebiet seines Bezirks mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt wird. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.
Da vorgesehen ist, die Ortsvorsteher mit bestimmten Geschäften der laufenden Ver- waltung zu beauftragen, ist eine Beschlussfassung über die Ernennung zu Ehrenbeamten
erforderlich.
Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die gewählten Ortsvorsteher durch den
Bürgermeister durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt und gemäß § 61
Landesbeamtengesetz vereidigt.