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Ratsvorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,2 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Ratsvorlage (Ernennung der Ortsvorsteher)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 121/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Ernennung der Ortsvorsteher Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die unter TOP 4 der heutigen Sitzung gewählten Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlzeit des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sachdarstellung: Nach § 39 Abs. 7 Satz 3 GO ist der Ortsvorsteher zum Ehrenbeamten zu ernennen, wenn er für das Gebiet seines Bezirks mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt wird. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch. Da vorgesehen ist, die Ortsvorsteher mit bestimmten Geschäften der laufenden Ver- waltung zu beauftragen, ist eine Beschlussfassung über die Ernennung zu Ehrenbeamten erforderlich. Im Anschluss an die Beschlussfassung werden die gewählten Ortsvorsteher durch den Bürgermeister durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt und gemäß § 61 Landesbeamtengesetz vereidigt.