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Ratsvorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Ratsvorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister) Ratsvorlage (Wahl der stellv. Bürgermeister)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Wahl der stellv. Bürgermeister Beschlussvorschlag: Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit in geheimer Abstimmung alternativ Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit in geheimer Abstimmung Frau/Herrn_____________________________________ zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters Frau/Herrn_____________________________________ zum zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Sachdarstellung: Gemäß § 67 (1) GO i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Kall wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Diese vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und der Repräsentation. Vorlagen-Nr. 119/2009 Seite 2 Die Wahl ist geheim durchzuführen und erfolgt gemäß § 67 (2) GO entweder - aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages (der nur einstimmig angenommen werden kann) oder aufgrund einer Listenwahl nach dem d`Hondtschen Höchstzahlenverfahren in einem Wahlgang. Der Bürgermeister hat bei der Wahl seiner Stellvertreter Stimmrecht. Gemeinsame Wahlvorschläge (Listenverbindungen) sind zulässig. Für die Wahlvorschläge kann – insbesondere bei Listenverbindungen – das beiliegende Formblatt benutzt werden. Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag abgegeben wird, wird gebeten, die Wahlvorschläge bis ca. 30 Minuten vor der Sitzung einzureichen, damit die erforderlichen Stimmzettel vorbereitet werden können.