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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in Königshoven- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in Königshoven-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in Königshoven-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ 15. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 14.08.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:50 Uhr TOP Betreff 16. Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in Königshovenhier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für den Bereich zwischen dem Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster), dem Rekultivierungsbereich und der Neuen Bergstraße (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster) in Königshoven. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Schließung einer baulichen Entwicklungsfläche im Rahmen der Arrondierung und damit der Zusammenschluss der Baugebiete „Am Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster) und „Neue Bergstraße“ (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster) in Königshoven zur Deckung der Nachfrage nach Baugrundstücken für die ortsansässige Bevölkerung. Weiteres Planungsziel ist der räumlich - funktionale Zusammenschluss der Ortslage Königshoven (Alt- und Neubaugebiet) und darüber hinaus die Herstellung eines besseren Abflusses der Verkehre durch eine zusätzliche Erschließungsanlage zur Anbindung des Baugebietes „Am Mühlenkreuz“. Es wird daher erforderlich, die nachfolgend Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg zu ändern: aufgeführten Darstellungen im o Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W) o Änderung von Grünflächen in Wohnbaufläche (W) o Neuausweisung und Verlagerung von Grünflächen zur Abgrenzung des Gebiets zur freien Landschaft in Anlehnung an die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster Die Regelung der Kosten für das Verfahren (Schaffung des Planungsrechtes), die Erschließung des Gebietes und in der Folge die künftigen grundstücksrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Flächenanteils aus dem Gebiet seitens der Stadt Bedburg soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches mit dem Eigentümer der Flächen vereinbart werden. Insbesondere sollen durch die Verwaltung Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 14.08.2007 Seite 2