Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
19.10.10, 15:31
Aktualisiert
19.10.10, 15:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ 15. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 14.08.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:50 Uhr
TOP
Betreff
16.
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen der Straße Am Mühlenkreuz und der Neue Bergstraße in
Königshovenhier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches
(BauGB),
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für den Bereich zwischen dem Baugebiet „Am
Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster), dem Rekultivierungsbereich und der Neuen
Bergstraße (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster) in Königshoven.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Schließung einer
baulichen Entwicklungsfläche im Rahmen der Arrondierung und damit der
Zusammenschluss der Baugebiete „Am Mühlenkreuz“ (Bebauungsplan Nr. 30/Kaster) und
„Neue Bergstraße“ (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster) in Königshoven zur Deckung der
Nachfrage nach Baugrundstücken für die ortsansässige Bevölkerung.
Weiteres Planungsziel ist der räumlich - funktionale Zusammenschluss der Ortslage
Königshoven (Alt- und Neubaugebiet) und darüber hinaus die Herstellung eines besseren
Abflusses der Verkehre durch eine zusätzliche Erschließungsanlage zur Anbindung des
Baugebietes „Am Mühlenkreuz“.
Es wird daher erforderlich, die nachfolgend
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg zu ändern:
aufgeführten
Darstellungen
im
o Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (W)
o Änderung von Grünflächen in Wohnbaufläche (W)
o Neuausweisung und Verlagerung von Grünflächen zur Abgrenzung des Gebiets zur
freien Landschaft in Anlehnung an die Planungen des Bebauungsplanes Nr.
30/Kaster
Die Regelung der Kosten für das Verfahren (Schaffung des Planungsrechtes), die
Erschließung des Gebietes und in der Folge die künftigen grundstücksrechtlichen
Vereinbarungen bezüglich eines Flächenanteils aus dem Gebiet seitens der Stadt Bedburg
soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des Baugesetzbuches mit dem
Eigentümer der Flächen vereinbart werden.
Insbesondere sollen durch die Verwaltung Grundstücksverhandlungen zwecks Teilerwerb
aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 14.08.2007
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