Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
19.10.11, 06:24
Aktualisiert
19.10.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 21.09.2011
13
Erweiterung Ortsdurchfahrt L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil Liblar in nördliche Richtung;
OD-Neufestsetzung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (362/2011)
Der Landesbetrieb Straßenbau möchte die Ortsdurchfahrt der L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil
Liblar in nördliche Richtung erweitern bzw. neu festsetzen. Hierzu hat der Landesbetrieb Straßenbau
die Zustimmung der Stadt Erftstadt erbeten.
Demnach soll die L 163 von NK 5106 367 B im Bereich der Einmündung „Am Ziegelacker“ bis zum
NK 5106 062 im Bereich der Einmündung „Grachtstraße“ als Ortsdurchfahrt festgesetzt werden.
Gemäß § 5, Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erteilt die Stadt Erftstadt ihr
Einvernehmen zu dieser Maßnahme.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)