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Beschlusstext (Erweiterung Ortsdurchfahrt L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil Liblar in nördliche Richtung; OD-Neufestsetzung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
19.10.11, 06:24
Aktualisiert
19.10.11, 06:24
Beschlusstext (Erweiterung Ortsdurchfahrt L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil Liblar in nördliche Richtung; OD-Neufestsetzung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 21.09.2011 13 Erweiterung Ortsdurchfahrt L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil Liblar in nördliche Richtung; OD-Neufestsetzung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (362/2011) Der Landesbetrieb Straßenbau möchte die Ortsdurchfahrt der L 163 (Bliesheimer Straße) im Ortsteil Liblar in nördliche Richtung erweitern bzw. neu festsetzen. Hierzu hat der Landesbetrieb Straßenbau die Zustimmung der Stadt Erftstadt erbeten. Demnach soll die L 163 von NK 5106 367 B im Bereich der Einmündung „Am Ziegelacker“ bis zum NK 5106 062 im Bereich der Einmündung „Grachtstraße“ als Ortsdurchfahrt festgesetzt werden. Gemäß § 5, Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) erteilt die Stadt Erftstadt ihr Einvernehmen zu dieser Maßnahme. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)