Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
19.10.11, 06:24
Aktualisiert
19.10.11, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 21.09.2011
11
Sanierung der Matthias-Grell-Straße in Erftstadt-Kierdorf; Notwendigkeit der
Kompletterneuerung der Fahrbahn und hierdurch eintretende Straßenbaubeitragspflicht für
die Anlieger (333/2011)
Der Ausschuss wird darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass sich der tatsächliche
Sanierungsbedarf an der Matthias-Grell-Straße im Rahmen der Ausführung der Arbeiten als
wesentlich umfangreicher erwiesen hat, als dies vor Beginn der Straßenbaumaßnahme
angenommen wurde. Nachdem ursprünglich nur eine reine Deckensanierung angedacht war, hat
sich im Verlauf der Arbeiten herausgestellt, dass auch die Tragschicht in wesentlichem Ausmaß
verschlissen und eine ausreichende Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet war. Somit musste neben
der Deckschicht auch die Tragschicht erneuert werden.
Der wesentlich erhöhte Sanierungsbedarf führt dazu, dass die Maßnahme nicht mehr als
beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme bewertet werden kann, sondern dass es sich um eine für die
Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Kompletterneuerung handelt.
Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, sind die Anlieger im betroffenen Straßenabschnitt - in
Anwendung der Vorgaben der Straßenbaubeitragssatzung – zu 70 % an den Sanierungskosten der
Fahrbahn zu beteiligen.
Der tatsächliche technische Aufwand und hieraus resultierend auch die eintretende Beitragspflicht für
die Anwohner waren vor Baubeginn nicht absehbar. Die von der Beitragspflicht betroffenen
Anwohner sollen umgehend über den Sachverhalt und die eintretende Beitragspflicht informiert
werden, damit sie sich frühzeitig auf die für das Jahr 2012 vorgesehene Beitragsheranziehung
einstellen können.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)