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Beschlusstext (Sanierung der Matthias-Grell-Straße in Erftstadt-Kierdorf; Notwendigkeit der Kompletterneuerung der Fahrbahn und hierdurch eintretende Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
55 kB
Datum
21.09.2011
Erstellt
19.10.11, 06:24
Aktualisiert
19.10.11, 06:24
Beschlusstext (Sanierung der Matthias-Grell-Straße in Erftstadt-Kierdorf; Notwendigkeit der Kompletterneuerung der Fahrbahn und hierdurch eintretende Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger)

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 21.09.2011 11 Sanierung der Matthias-Grell-Straße in Erftstadt-Kierdorf; Notwendigkeit der Kompletterneuerung der Fahrbahn und hierdurch eintretende Straßenbaubeitragspflicht für die Anlieger (333/2011) Der Ausschuss wird darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass sich der tatsächliche Sanierungsbedarf an der Matthias-Grell-Straße im Rahmen der Ausführung der Arbeiten als wesentlich umfangreicher erwiesen hat, als dies vor Beginn der Straßenbaumaßnahme angenommen wurde. Nachdem ursprünglich nur eine reine Deckensanierung angedacht war, hat sich im Verlauf der Arbeiten herausgestellt, dass auch die Tragschicht in wesentlichem Ausmaß verschlissen und eine ausreichende Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet war. Somit musste neben der Deckschicht auch die Tragschicht erneuert werden. Der wesentlich erhöhte Sanierungsbedarf führt dazu, dass die Maßnahme nicht mehr als beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme bewertet werden kann, sondern dass es sich um eine für die Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Kompletterneuerung handelt. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, sind die Anlieger im betroffenen Straßenabschnitt - in Anwendung der Vorgaben der Straßenbaubeitragssatzung – zu 70 % an den Sanierungskosten der Fahrbahn zu beteiligen. Der tatsächliche technische Aufwand und hieraus resultierend auch die eintretende Beitragspflicht für die Anwohner waren vor Baubeginn nicht absehbar. Die von der Beitragspflicht betroffenen Anwohner sollen umgehend über den Sachverhalt und die eintretende Beitragspflicht informiert werden, damit sie sich frühzeitig auf die für das Jahr 2012 vorgesehene Beitragsheranziehung einstellen können. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)