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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 1, Flurstück 25, Klostergut Steinfeld)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem  Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)
hier:	Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage  auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 1, Flurstück 25, Klostergut Steinfeld) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem  Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BImSchG)
hier:	Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage  auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 1, Flurstück 25, Klostergut Steinfeld)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 9/2008 07.02.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2.2 Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 1, Flurstück 25, Klostergut Steinfeld Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 26.03.2007 - Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In dieser Sitzung hat das Ingenieurbüro den ersten Entwurf der Planung für die Biogasanlage in Steinfeld vorgestellt. Es wurde beschlossen, dass der noch einzureichende Antrag nach dem BundesImmissionsschutzgesetz dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen ist. Der Antrag nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz ist am 16.01.2008 beim Kreis Euskirchen eingegangen. Die Gemeinde wurde mit Verfügung vom 17.01.2008 am Verfahren beteiligt. Nach dem Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes vom 11.12.2007 sind seit dem 01.01.2008 die Unteren Umweltschutzbehörden (Kreis Euskirchen) für die Genehmigung dieser Anlagen zuständig. Das Grundstück des Klostergutes (Gemarkung Wahlen, Flur 1, Flurstück 25) liegt im Außenbereich und ist im derzeitigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Errichtung von Biogasanlagen sind im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 als privilegiertes Vorhaben insbesondere dann zulässig, wenn Vorlagen-Nr. 9/2008 - Seite 2 das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb steht, die Biomasse überwiegend aus dem Betrieb oder aus nahegelegenen Betrieben stammt, es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben, die installierte elektrische Leistung der Anlage nicht 0,5 MW Leistung überschreitet. Des Weiteren ist nach § 35 Abs. 5 BauGB eine Rückbauverpflichtung zu übernehmen. Die Verpflichtungserklärung wurde den Antragsunterlagen beigefügt. Neben dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde ein Schallgutachten unter Berücksichtigung der geplanten Erweiterung der Wohnbebauung Richtung Sportplatz in Steinfeld erstellt. Ein separates Geruchsgutachten wurde nicht erstellt. Das Brandschutzgutachten unter Beteiligung der örtlichen Feuerwehr wird noch nachgereicht. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag sieht Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück (Bodenständige Baum- und Strauchpflanzungen) sowie als Ersatzmaßnahme außerhalb des Baugrundstückes eine Heckenpflanzung auf einer Länge von ca. 416 m entlang des Wirtschaftsweges Richtung Gillenberg vor. Die Erschließung des Betriebsgeländes ist ausschließlich aus nördlicher Richtung über die L 22 und den vorhandenen gemeindlichen Wirtschaftsweg in Richtung Gillenberg vorgesehen. Das Straßenverkehrsamt ist der Auffassung, dass der vorhandene Einmündungsbereich von der L 22 in den Wirtschaftsweg ausreichend ist. Die Lieferfahrzeuge sollen angewiesen werden, ausschließlich diese Zufahrt zu nutzen, damit der südliche Teil des Wirtschaftsweges nicht zusätzlich durch Fahrzeuge der Biogasanlage belastet wird. Zur weiteren Erläuterung des Vorhabens werden die Antragsunterlagen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt. Vertreter des Planungsbüros werden in der Sitzung das Projekt vorstellen und dabei insbesondere auf die seit der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2007 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen eingehen.