Daten
Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2009
16.06.2009
Federführung: Fachbereich II
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Nutzung der Bürgerhäuser;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Kenntnis und stellt
fest, dass die Entscheidung über die Nutzung der Bürgerhäuser ausschließlich den Bürgervereinen obliegt.
Sachdarstellung:
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat möge in der nächsten Sitzung darüber beraten und abstimmen, dass die Bürgerhalle Kall und andere von der
Gemeinde finanzierte und mitfinanzierte Bürgerhäuser und öffentliche Plätze zukünftig
nicht mehr für Auftritte oder musikalische Aufführungen genutzt werden dürfen, die das
Portal bieten, rechtsradikal orientiertes Publikum anzuziehen.
Als Begründung wird vorgetragen, dass der mehrfache Auftritt der Gruppe „Enkelz“ und
das Abspielen dieser und ähnlicher Musik (z.B. von den „Böhsen Onkelz“) zunehmend
Publikum anzieht, welches dem rechten Spektrum zuzuordnen ist und sich mit den Jugendlichen aus Kall und den umliegenden Dörfern vermischt.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Anlage beigefügt.
Vorlage Nr. 79/2009
Seite 2
Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Euskirchen, Herrn Cremer, Abteilung Stab GS,
Dez. GS 1-3, liegen der Polizei keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass die
Gruppen „Enkelz“ und „Böhse Onkelz“ der rechten Szene zuzuordnen sind bzw. dass
diese Gruppen Beziehungen zur rechten Szene haben.
Die Bürgerhäuser sind teilweise im Eigentum der Bürgervereine, teilweise im Eigentum
der Gemeinde. Sofern die Gemeinde Eigentümer der Bürgerhäuser ist, sind diese mit
Vertrag den Bürgervereinen zur eigenverantwortlichen Nutzung übertragen worden.
Auch wurde vertraglich festgelegt, dass die Bürgervereine selbst entscheiden, wann, für
welche Zwecke und für welche Dauer die Häuser einem Bewerber überlassen werden.
-2-