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Ratsvorlage (Nutzung der Bürgerhäuser; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Ratsvorlage (Nutzung der Bürgerhäuser;
hier:  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Ratsvorlage (Nutzung der Bürgerhäuser;
hier:  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 72/2009 16.06.2009 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Nutzung der Bürgerhäuser; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Kenntnis und stellt fest, dass die Entscheidung über die Nutzung der Bürgerhäuser ausschließlich den Bürgervereinen obliegt. Sachdarstellung: Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat möge in der nächsten Sitzung darüber beraten und abstimmen, dass die Bürgerhalle Kall und andere von der Gemeinde finanzierte und mitfinanzierte Bürgerhäuser und öffentliche Plätze zukünftig nicht mehr für Auftritte oder musikalische Aufführungen genutzt werden dürfen, die das Portal bieten, rechtsradikal orientiertes Publikum anzuziehen. Als Begründung wird vorgetragen, dass der mehrfache Auftritt der Gruppe „Enkelz“ und das Abspielen dieser und ähnlicher Musik (z.B. von den „Böhsen Onkelz“) zunehmend Publikum anzieht, welches dem rechten Spektrum zuzuordnen ist und sich mit den Jugendlichen aus Kall und den umliegenden Dörfern vermischt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als Anlage beigefügt. Vorlage Nr. 79/2009 Seite 2 Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Euskirchen, Herrn Cremer, Abteilung Stab GS, Dez. GS 1-3, liegen der Polizei keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass die Gruppen „Enkelz“ und „Böhse Onkelz“ der rechten Szene zuzuordnen sind bzw. dass diese Gruppen Beziehungen zur rechten Szene haben. Die Bürgerhäuser sind teilweise im Eigentum der Bürgervereine, teilweise im Eigentum der Gemeinde. Sofern die Gemeinde Eigentümer der Bürgerhäuser ist, sind diese mit Vertrag den Bürgervereinen zur eigenverantwortlichen Nutzung übertragen worden. Auch wurde vertraglich festgelegt, dass die Bürgervereine selbst entscheiden, wann, für welche Zwecke und für welche Dauer die Häuser einem Bewerber überlassen werden. -2-