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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2008 26.08.2008 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 7 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage der im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 5. August 2008 – TOP 2 – und der Erörterung mit den Vertretern der Bezirksregierung (Landesplanung und Städtebaudezernat) und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen modifizierten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für folgende Gemeindeteile durchgeführt werden: 1. Bezirk Sistig, Bezirk Krekel, Bezirk Wahlen 2. Bezirk Sötenich, Bezirk Rinnen, Bezirk Golbach, Bezirk Urft/Steinfeld 3. Bezirk Kall, Bezirk Scheven, Bezirk Keldenich Danach ist der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat auszulegen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlage-Nr. 93/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2006 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und am 26.03.2007 – Punkt 11 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In diesen Sitzungen wurde die bisherige Arbeit der Projektgruppe „Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall“ vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Es wurden dabei insbesondere folgende Punkte dargelegt und erörtert: - Zusammenfassung des bisherigen Materials zur gemeindlichen Entwicklung Weiteres Zahlenmaterial zur Gesamtentwicklung Derzeitige FNP-Darstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken Zurückliegende Entwicklung / Prognose Vorhandene Reserven Vorschläge zur Neudarstellung des FNP in den einzelnen Ortslagen Flächenbilanzierung. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2007 wurde zur Erarbeitung des Leitbildes und der Entwicklungsziele beschlossen, die Projektgruppe um 4 Vertreter aus dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu erweitern. Der in der erweiterten Projektgruppe erarbeitete Entwurf des Leitbildes und der Entwicklungsziele für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Kall wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2007 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - vorgestellt. Dem Entwurf wurde einstimmig zugestimmt. In dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den bisherigen Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zunächst mit den Vertretern der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Köln) abzustimmen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das erste Erörterungsgespräch mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln (Landesplanung und Städtebaudezernat) sowie mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen fand am 24. April 2008 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Das Gespräch ist insgesamt positiv verlaufen. Zu einzelnen Ortslagenerweiterungen musste jedoch noch ein gemeinsamer Ortstermin vorgenommen werden. Die Bereisung diverser Ortslagen der Gemeinde Kall (Golbach, Steinfelderheistert, Diefenbach, Dottel, Scheven, Urft, Sötenich und Kall ) fand am 12. Juni 2008 statt. Der Vertreter des Planungsbüros sowie die Verwaltung haben in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 5.08.2008 die Ergebnisse der Abstimmung bzw. der Bereisung mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen detailliert vorgestellt. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wurde für jede Ortslage ein Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst. Über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss wird in der Ratssitzung im einzelnen informiert. Den Fraktionsvorsitzenden wurde am 30.07.2008 je eine Ausfertigung des Vorentwurfes zum FNP zur Beratung in den Fraktionen ausgehändigt. Vorlage-Nr. 93/2008 Seite 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2007 beschlossenen Gemeindeteile erfolgen. Danach sollte der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat ausgelegt werden, so dass die Möglichkeit besteht, auch schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf einzureichen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollte das Verfahren nach § 32 Landesplanungsgesetz (landesplanerische Anfrage) durchgeführt werden. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 93/2008 05.08.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall hier: Einleitung der Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, auf der Grundlage der in der Sitzung vorgestellten und aufgrund der Erörterung mit den Vertretern der Bezirksregierung (Landesplanung und Städtebaudezernat) und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen modifizierten Vorentwurfsplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall das Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit - und gem. § 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für folgende Gemeindeteile durchgeführt werden: 4. Bezirk Sistig, Bezirk Krekel, Bezirk Wahlen 5. Bezirk Sötenich, Bezirk Rinnen, Bezirk Golbach, Bezirk Urft/Steinfeld 6. Bezirk Kall, Bezirk Scheven, Bezirk Keldenich Danach ist der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat auszulegen. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich ist das gesamte Gebiet der Gemeinde Kall gem. Darstellung in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage). Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Vorlage-Nr. 93/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 05.12.2006 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - und am 26.03.2007 – Punkt 11 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -. In diesen Sitzungen wurde die bisherige Arbeit der Projektgruppe „Neuaufstellung des FNP der Gemeinde Kall“ vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Es wurden dabei insbesondere folgende Punkte dargelegt und erörtert: - Zusammenfassung des bisherigen Materials zur gemeindlichen Entwicklung Weiteres Zahlenmaterial zur Gesamtentwicklung Derzeitige FNP-Darstellungen in den einzelnen Ortsvorsteherbezirken Zurückliegende Entwicklung / Prognose Vorhandene Reserven Vorschläge zur Neudarstellung des FNP in den einzelnen Ortslagen Flächenbilanzierung. In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.03.2007 wurde zur Erarbeitung des Leitbildes und der Entwicklungsziele beschlossen, die Projektgruppe um 4 Vertreter aus dem Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu erweitern. Der in der erweiterten Projektgruppe erarbeitete Entwurf des Leitbildes und der Entwicklungsziele für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Kall wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2007 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - vorgestellt. Dem Entwurf wurde einstimmig zugestimmt. In dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den bisherigen Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall zunächst mit den Vertretern der Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Köln) abzustimmen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das erste Erörterungsgespräch mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln (Landesplanung und Städtebaudezernat) sowie mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen fand am 24. April 2008 im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Das Gespräch ist insgesamt positiv verlaufen. Zu einzelnen Ortslagenerweiterungen musste jedoch noch ein gemeinsamer Ortstermin vorgenommen werden. Die Bereisung diverser Ortslagen der Gemeinde Kall (Golbach, Steinfelderheistert, Diefenbach, Dottel, Scheven, Urft, Sötenich und Kall ) fand am 12. Juni 2008 statt. Der Vertreter des Planungsbüros sowie die Verwaltung werden in der Sitzung die Ergebnisse der Abstimmung bzw. der Bereisung mit den Vertretern der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen detailliert vorstellen. Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der bisherigen Projektgruppenarbeit bzw. der vorgestellten, aufgrund der Erörterung mit der Bezirksregierung und der Unteren Landschaftsbehörde modifizierten Planung das Vorverfahren einzuleiten. Vorlage-Nr. 93/2008 Seite 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll zunächst in Form von Bürgerversammlungen für die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2007 beschlossenen Gemeindeteile erfolgen. Danach sollte der Vorentwurf zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit für 1 Monat ausgelegt werden, so dass die Möglichkeit besteht, auch schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf einzureichen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollte das Verfahren nach § 32 Landesplanungsgesetz (landesplanerische Anfrage) durchgeführt werden.