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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 74/2009 16.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Rat beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“). Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen. Vorlagen-Nr. 74/2009 Seite 2 Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 – TOP 5 der ö.S. – hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.03.2009 – TOP 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“, gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 12. Juni 2009 statt. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem vorgenannten Grundstück zu beginnen und kurzfristig einen Bauantrag für das geplante Objekt zu stellen. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2009 – TOP 11 der öffentlichen Sitzung - beschlossen, dass über die vorgebrachten Anregungen bzw. den Satzungsbeschluss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009 ohne Vorberatung im Fachausschuss beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Sollten schwerwiegende Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung - wie üblich - in der nächsten Fachausschusssitzung vorberaten. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 74/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 74/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 74/2009 16.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Wird als Tischvorlage nachgereicht. Sachdarstellung: Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen. Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt. Vorlagen-Nr. 74/2009 Seite 5 Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung. Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 – TOP 5 der ö.S. – hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.03.2009 – TOP 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“, gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 12. Juni 2009 statt. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem vorgenannten Grundstück zu beginnen und kurzfristig einen Bauantrag für das geplante Objekt zu stellen. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagen zu beschließen, dass über die vorgebrachten Anregungen bzw. den Satzungsbeschluss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009 ohne Vorberatung im Fachausschuss beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Diesbezüglich wird auf TOP 11 der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 09.06.2009 verwiesen. Sollten schwerwiegende Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung - wie üblich - in der nächsten Fachausschusssitzung vorberaten. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird die Verwaltung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung in der Sitzung als Tischvorlage nachreichen.