Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
74/2009
16.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 5
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“
(„Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur
Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Rat beschließt, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Dottel, Bereich „Schevener Straße“ („Ergänzungssatzung“).
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat
bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen.
Vorlagen-Nr. 74/2009
Seite 2
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen
in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die
Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der
einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die
Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der
BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 –
TOP 5 der ö.S. – hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.03.2009 – TOP
3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener
Straße“, gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 12. Juni 2009
statt.
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem vorgenannten
Grundstück zu beginnen und kurzfristig einen Bauantrag für das geplante Objekt zu stellen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2009 – TOP
11 der öffentlichen Sitzung - beschlossen, dass über die vorgebrachten Anregungen
bzw. den Satzungsbeschluss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009
ohne Vorberatung im Fachausschuss beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Sollten schwerwiegende Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung - wie üblich - in der nächsten
Fachausschusssitzung vorberaten.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 74/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 74/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
74/2009
16.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener Straße“
(„Ergänzungssatzung“)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Wird als Tischvorlage nachgereicht.
Sachdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, hat
bei der Verwaltung beantragt, eine Teilfläche der vorgenannten Außenbereichsfläche in
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel einzubeziehen.
Im Rahmen der Abstimmungsgespräche zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kall mit der Bezirksregierung Köln und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen hat eine positive Vorabstimmung mit den vorgenannten Behörden stattgefunden. Darüber hinaus wurden die einzubeziehenden Außenbereichsflächen
in einem Ortstermin mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde abgestimmt.
Vorlagen-Nr. 74/2009
Seite 5
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich zur Zeit als „Fläche für die
Landwirtschaft“ bzw. „Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Aufgrund der geringen Größe der
einzubeziehenden Fläche wird die städtebauliche Konzeption des Flächennutzungsplanes jedoch kaum angetastet, so dass auf eine separate Änderung des Flächennutzungsplanes in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln verzichtet werden kann. Die
Anpassung des FNP erfolgt im Rahmen von dessen Neuaufstellung.
Gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Mit der
BauGB-Novelle 2004 ist die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln) weggefallen.
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2009 –
TOP 5 der ö.S. – hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 19.03.2009 – TOP
3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – die Einleitung des Satzungsverfahrens sowie die öffentliche Auslegung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dottel, Bereich „Schevener
Straße“, gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
3 und in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 12. Juni 2009
statt.
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Wallenthal, Flur 13, Flurstück 391, beabsichtigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau eines Wohnhauses auf dem vorgenannten
Grundstück zu beginnen und kurzfristig einen Bauantrag für das geplante Objekt zu stellen.
Aus diesem Grunde hat die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
vorgeschlagen zu beschließen, dass über die vorgebrachten Anregungen bzw. den Satzungsbeschluss unmittelbar in der nächsten Ratssitzung am 16.06.2009 ohne Vorberatung im Fachausschuss beraten und beschlossen wird, wenn keine wesentlichen Stellungnahmen zur Planung seitens der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorgebracht werden. Diesbezüglich wird auf TOP 11 der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 09.06.2009 verwiesen.
Sollten schwerwiegende Bedenken zur Planung eingehen, wird über die Planung - wie
üblich - in der nächsten Fachausschusssitzung vorberaten.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss wird die
Verwaltung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung in der Sitzung als Tischvorlage
nachreichen.