Daten
Kommune
Kall
Größe
26 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
57/2009
16.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel sind nicht vorhanden.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Verkauf des Staatswaldes durch das Land NRW
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird auf der Grundlage der Vorberatungen im Planungs-, Bauund Umweltausschuss am 9.06.2009 sowie der Beschlussfassung im Kreistag am
3.06.2009 als Tischvorlage nachgereicht.
Sachdarstellung:
Die Landesregierung hat den Verkauf von ca. 2.700 ha Staatswald im Südteil des
Kreises Euskirchen beschlossen. Rund 600 ha der Verkaufsfläche liegen im Gebiet der
Gemeinde Kall.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 04.11.2008 – Punkt 8
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – bzw. in der Sitzung des Rates der Gemeinde
Kall am 06.11.2008 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung wurde beschlossen, eine Resolution an den Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW, zu richten, mit dem Ziel, die geplanten Staatswaldverkäufe in der Eifel zu verhindern bzw. zu stoppen. Die Resolution wurde am 14.
November 2008 an das vorgenannte Ministerium verfasst.
Weder diese Resolution noch die Aussagen und Bedenken im Rahmen der Anhörung im
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am
06.02.2009 konnten die Landesregierung bewegen, von einem Verkauf der Flächen abzusehen.
Vorlagen-Nr. 57/2009
Seite 2
Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wurde zwischenzeitlich der Verkauf des
Staatswaldes in der Eifel an die Bofrost-Stiftung im Landtag beschlossen.
Der Kreistag hat zunächst einen Ankauf der Gesamtflächen auf den Kreis abgelehnt,
jedoch beschlossen, ein Vorkaufsrecht im Rahmen des § 36 Landschaftsgesetz auszuüben, soweit vom Verkauf betroffene Gemeinden ihrerseits Interesse an den fraglichen
Forstflächen erklären.
Zwischenzeitlich haben jedoch einige betroffene Kommunen – überwiegend im Südteil –
des Kreises Euskirchen Interesse am Ankauf der in ihrem Gebiet liegenden betroffenen
Waldflächen bekundet.
Hierauf erfolgte auch die Anfrage des Kreises an die Kommunen, inwieweit verbindliches
Interesse am Erwerb von Flächen angemeldet werde. Der Kreis bittet um entsprechende
Rückäußerung.
Ein Vorkaufsrecht des Kreises erstreckt sich lt. Aussage ausschließlich auf Naturschutzbzw. FFH-Flächen. Bisher haben die Kommunen, Mechernich, Nettersheim und Blankenheim Interesse an einem Ankauf bekundet.
Wie bereits erwähnt, liegen im Bereich der Gemeinde Kall ¼ der Gesamtfläche.
Sowohl die Eifel im Allgemeinen als auch eine Vielzahl von Bürgern der Gemeinde Kall
sind sowohl wirtschaftlich als auch emotional stark mit der Land- und Forstwirtschaft ,
insbesondere aber mit dem Wald verbunden.
Die Entscheidung des Landes erfährt im hiesigen Bereich nicht das geringste Verständnis, dass („unser Wald“) an private Interessenten verkauft werden soll.
Neben der Schutz- und Erholungsnutzung durch die Bürger haben diese in der Vergangenheit auch die sonstigen Leistungen aus dem Staatswald rege in Anspruch genommen (z.B. Brennholznutzung).
Der Verkauf des Staatswaldes widerspricht zudem den Bemühungen zur Stärkung der
Region Eifel.
Im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel besteht u.a. auch das Kompetenzfeld Wald und
Holz.
Vor allem im Hinblick auf die Diskussion über erneuerbare Energien und Umweltschutz
sollte dieses Potential langfristig gesehen in „öffentlicher Hand“ bleiben, um diese
Energieressourcen nachhaltig zu sichern.
Darüber hinaus ist auch die Anzahl der Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit dem
Rohstoff Holz im Zusammenhang zu bringen sind, nicht zu verkennen.
Mit der Option zur Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts bezüglich des Ankaufs an
Flächen ist es meines Erachtens von besonderer Bedeutung, dass die Gesamtthematik
auch im Rat der Gemeinde Kall diskutiert werden soll, damit die weitere Vorgehensweise
in diesem Thema vereinbart werden kann.
Vorlagen-Nr. 57/2009
Seite 3
In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 12.05.2009 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass für die Gemeinde Kall
a)
b)
der Bereich Kloster Steinfeld (Kuttenbach) sowie der
Bereich um das Jugendwaldheim Urft
in Frage kämen. Die vorgenannten Flächen haben insgesamt eine Größe von ca. 130
ha. Die Flächen sind im Landschaftsplan Kall als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Ein Erwerb der Flächen könnte aus folgenden Gründen für die Gemeinde Kall von Interesse sein:
1. Ökologische Gründe
- nahezu einmaliger natürlicher Buchenwald (Bärlauch-Buchenwald auf Kalkstandort)
- ca. 4,6 ha große Naturwaldzelle (Fläche, die ohne menschliche Eingriffe sich
selbst überlassen bleibt)
2. Ökonomische Gründe
- Vermögenssicherung
Es handelt sich bei den in Frage kommenden Flächen nicht um Splitterparzellen,
sondern um größere zusammenhängende Waldgebiete, die rationell und gewinnbringend zu bewirtschaften sind.
- Langfristige Wertanlage
- Vermarktung von Ökopunkten an Dritte für Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Landesbetrieb etc.)
3. Touristische Gründe (Kloster Steinfeld / Eifelsteig)
- in dem betreffenden Waldbesitz befindet sich die Hermann-Josef Quelle, die von
vielen Besuchern des Klosters Steinfeld als Meditations- und Gebetspause genutzt wird. Ebenso wird das Waldgebiet um das Kloster Steinfeld von vielen Wandergruppen in Anspruch genommen. Die Vorbereitung der Wanderroute „Kloster
Steinfeld“ ist beim Naturpark Nordeifel in Auftrag.
- Die attraktive Streckenführung des „Eifelsteiges“ führt ebenso durch den Staatswald im Bereich Steinfeld sowie im Bereich Eifelblick „Königsberg“ in Richtung
Gemeindegrenze. Bei der Konzeption der Strecke hat es in der Vergangenheit erhebliche Probleme mit Privatwaldbesitzern bezüglich der Streckenführung gegeben. Bei einem Verkauf des Staatswaldes ist zu befürchten, dass diese Problematik wieder auflebt und die Nutzung der Strecke in diesem Bereich gefährdet ist.
Im Haushaltsplan 2009 stehen keine Mittel für einen evtl. Erwerb der vorgenannten
Flächen zur Verfügung.
Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 03.06.2009 nochmals über die Thematik einer
Zwischen- bzw. Mitfinanzierung abschließend beraten.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
9.06.2009 - TOP 10 - vorberaten. Über das Ergebnis wird berichtet.
Vorlagen-Nr. 57/2009
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Vorlagen-Nr. 57/2009
Seite 5
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
57/2009
09.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 10
Verkauf des Staatswaldes durch das Land NRW
Beschlussvorschlag:
Ein Empfehlungsbeschluss wird auf der Grundlage der Beratungen gefasst.
Sachdarstellung:
Die Landesregierung hat den Verkauf von ca. 2.700 ha Staatswald im Südteil des
Kreises Euskirchen beschlossen. Rund 600 ha der Verkaufsfläche liegen im Gebiet der
Gemeinde Kall.
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 04.11.2008 – Punkt 8
der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – bzw. in der Sitzung des Rates der Gemeinde
Kall am 06.11.2008 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung wurde beschlossen, eine Resolution an den Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW, zu richten, mit dem Ziel, die geplanten Staatswaldverkäufe in der Eifel zu verhindern bzw. zu stoppen. Die Resolution wurde am 14.
November 2008 an das vorgenannte Ministerium verfasst.
Weder diese Resolution noch die Aussagen und Bedenken im Rahmen der Anhörung im
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am
06.02.2009 konnten die Landesregierung bewegen, von einem Verkauf der Flächen abzusehen.
Vorlagen-Nr. 57/2009
Seite 6
Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wurde zwischenzeitlich der Verkauf des
Staatswaldes in der Eifel an die Bofrost-Stiftung im Landtag beschlossen.
Der Kreistag hat zunächst einen Ankauf der Gesamtflächen auf den Kreis abgelehnt,
jedoch beschlossen, ein Vorkaufsrecht im Rahmen des § 36 Landschaftsgesetz auszuüben, soweit vom Verkauf betroffene Gemeinden ihrerseits Interesse an den fraglichen
Forstflächen erklären.
Zwischenzeitlich haben jedoch einige betroffene Kommunen – überwiegend im Südteil –
des Kreises Euskirchen Interesse am Ankauf der in ihrem Gebiet liegenden betroffenen
Waldflächen bekundet.
Hierauf erfolgte auch die Anfrage des Kreises an die Kommunen, inwieweit verbindliches
Interesse am Erwerb von Flächen angemeldet werde. Der Kreis bittet um entsprechende
Rückäußerung.
Ein Vorkaufsrecht des Kreises erstreckt sich lt. Aussage ausschließlich auf Naturschutzbzw. FFH-Flächen. Bisher haben die Kommunen, Mechernich, Nettersheim und Blankenheim Interesse an einem Ankauf bekundet.
Wie bereits erwähnt, liegen im Bereich der Gemeinde Kall ¼ der Gesamtfläche.
Sowohl die Eifel im Allgemeinen als auch eine Vielzahl von Bürgern der Gemeinde Kall
sind sowohl wirtschaftlich als auch emotional stark mit der Land- und Forstwirtschaft ,
insbesondere aber mit dem Wald verbunden.
Die Entscheidung des Landes erfährt im hiesigen Bereich nicht das geringste Verständnis, dass („unser Wald“) an private Interessenten verkauft werden soll.
Neben der Schutz- und Erholungsnutzung durch die Bürger haben diese in der Vergangenheit auch die sonstigen Leistungen aus dem Staatswald rege in Anspruch genommen (z.B. Brennholznutzung).
Der Verkauf des Staatswaldes widerspricht zudem den Bemühungen zur Stärkung der
Region Eifel.
Im Rahmen der Zukunftsinitiative Eifel besteht u.a. auch das Kompetenzfeld Wald und
Holz.
Vor allem im Hinblick auf die Diskussion über erneuerbare Energien und Umweltschutz
sollte dieses Potential langfristig gesehen in „öffentlicher Hand“ bleiben, um diese
Energieressourcen nachhaltig zu sichern.
Darüber hinaus ist auch die Anzahl der Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt mit dem
Rohstoff Holz im Zusammenhang zu bringen sind, nicht zu verkennen.
Mit der Option zur Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts bezüglich des Ankaufs an
Flächen ist es meines Erachtens von besonderer Bedeutung, dass die Gesamtthematik
auch im Rat der Gemeinde Kall diskutiert werden soll, damit die weitere Vorgehensweise
in diesem Thema vereinbart werden kann.
In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 12.05.2009 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass für die Gemeinde Kall
c)
d)
der Bereich Kloster Steinfeld (Kuttenbach) sowie der
Bereich um das Jugendwaldheim Urft
in Frage kämen. Die vorgenannten Flächen haben insgesamt eine Größe von ca. 130
ha. Die Flächen sind im Landschaftsplan Kall als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Vorlagen-Nr. 57/2009
Ein Erwerb der Flächen könnte aus folgenden Gründen für die Gemeinde Kall von
teresse sein:
Seite 7
In-
4. Ökologische Gründe
- nahezu einmaliger natürlicher Buchenwald (Bärlauch-Buchenwald auf Kalkstandort)
- ca. 4,6 ha große Naturwaldzelle (Fläche, die ohne menschliche Eingriffe sich selbst
überlassen bleibt)
5. Ökonomische Gründe
- Vermögenssicherung
Es handelt sich bei den in Frage kommenden Flächen nicht um Splitterparzellen,
sondern um größere zusammenhängende Waldgebiete, die rationell und gewinnbringend zu bewirtschaften sind.
- Langfristige Wertanlage
- Vermarktung von Ökopunkten an Dritte für Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Landesbetrieb etc.)
6. Touristische Gründe (Kloster Steinfeld / Eifelsteig)
- in dem betreffenden Waldbesitz befindet sich die Hermann-Josef Quelle, die von vielen Besuchern des Klosters Steinfeld als Meditations- und Gebetspause genutzt wird.
Ebenso wird das Waldgebiet um das Kloster Steinfeld von vielen Wandergruppen in
Anspruch genommen. Die Vorbereitung der Wanderroute „Kloster Steinfeld“ ist beim
Naturpark Nordeifel in Auftrag.
- Die attraktive Streckenführung des „Eifelsteiges“ führt ebenso durch den Staatswald
im Bereich Steinfeld sowie im Bereich Eifelblick „Königsberg“ in Richtung Gemeindegrenze. Bei der Konzeption der Strecke hat es in der Vergangenheit erhebliche Probleme mit Privatwaldbesitzern bezüglich der Streckenführung gegeben. Bei einem
Verkauf des Staatswaldes ist zu befürchten, dass diese Problematik wieder auflebt
und die Nutzung der Strecke in diesem Bereich gefährdet ist.
Im Haushaltsplan 2009 stehen keine Mittel für einen evtl. Erwerb der vorgenannten
Flächen zur Verfügung.
Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 03.06.2009 nochmals über die Thematik einer
Zwischen- bzw. Mitfinanzierung abschließend beraten.