Daten
Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
88/2008
17.06.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 10
1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer
vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
hier: Einleitung des Verfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig
„Quirinusborn“ gemäß § 13 BauGB einzuleiten.
Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich
Begründung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
beschlossen.
Plangeltungsbereich:
Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt.
(Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das
Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9,
betroffen.
Vorlage Nr. 87/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 10. Juni 2008 - Punkt 1.3 der öffentlichen Sitzung -.
Die Verwaltung hat in dieser Sitzung mitgeteilt, dass die Freiwillige Feuerwehr der
Gemeinde Kall, Löschgruppe Sistig, beabsichtigt, die ursprünglich erst im Jahre 2009
geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sistig bereits in diesem Jahr
durchzuführen. Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Quirinusborn“ sollen dann
auch die Erdarbeiten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses begonnen werden.
Die Ausführung des Erweiterungsbaus soll in Holzrahmenbauweise erfolgen; die
Feuerwehr wird den Innenausbau in Eigenleistung ausführen. Die Finanzierung der
Maßnahme soll im Vorgriff auf das Budget 2009 erfolgen.
Nach erster Prüfung des Bauvorhabens durch die Verwaltung hat sich herausgestellt,
dass es zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlich ist, die vorhandenen
Baugrenzen auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so
dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB
durchgeführt werden kann.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die beabsichtigte Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses in Sistig sowie die erforderliche Bebauungsplanänderung
detailliert vorstellen.
-2-