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Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier:Einleitung des Verfahrens )

Daten

Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung  gem. § 13 BauGB
hier:Einleitung des Verfahrens ) Ratsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung  gem. § 13 BauGB
hier:Einleitung des Verfahrens )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 88/2008 17.06.2008 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Tischvorlage TOP 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kall beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“ gemäß § 13 BauGB einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung wird gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB beschlossen. Plangeltungsbereich: Der Änderungsbereich wird durch die beigefügte Übersichtskarte näher bestimmt. (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung ist das Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 526, gelegen in Sistig, Quirinusborn 9, betroffen. Vorlage Nr. 87/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10. Juni 2008 - Punkt 1.3 der öffentlichen Sitzung -. Die Verwaltung hat in dieser Sitzung mitgeteilt, dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall, Löschgruppe Sistig, beabsichtigt, die ursprünglich erst im Jahre 2009 geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sistig bereits in diesem Jahr durchzuführen. Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Quirinusborn“ sollen dann auch die Erdarbeiten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses begonnen werden. Die Ausführung des Erweiterungsbaus soll in Holzrahmenbauweise erfolgen; die Feuerwehr wird den Innenausbau in Eigenleistung ausführen. Die Finanzierung der Maßnahme soll im Vorgriff auf das Budget 2009 erfolgen. Nach erster Prüfung des Bauvorhabens durch die Verwaltung hat sich herausgestellt, dass es zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlich ist, die vorhandenen Baugrenzen auf dem Grundstück in westlicher Richtung aufzuweiten. Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des Bebauungsplanes in vereinfachter Form gem. § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die Verwaltung wird in der Sitzung die beabsichtigte Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Sistig sowie die erforderliche Bebauungsplanänderung detailliert vorstellen. -2-