Daten
Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
126/2009
27.10.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6.5
Benennung der Ausschussvorsitzenden und der stellv. Ausschussvorsitzenden
durch die Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlenverfahren (alternativ: Aufgrund einer Einigung der
Fraktionen) werden von den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften folgende Ausschussvorsitzende und Stellvertreter benannt:
Fraktion/
Listengemeinschaft
Ausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Sachdarstellung:
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen
die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
Vorlagen-Nr. 126/2009
Seite 2
Kommt eine solche Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Das Urteil des BVerwG vom 10.12.2003 über das Verbot von Listenverbindungen findet hier keine Anwendung. Der Bürgermeister ist nicht Mitglied einer
Fraktion. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in
der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 GO).
Zur Rechtsklarheit sollte bei Listenverbindungen das beiliegende Formular benutzt werden.
Das vorgenannte Verfahren gilt ebenfalls für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, ausgenommen die stellv. Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, die
vom Haupt- und Finanzausschuss selbst gewählt werden.
Für die unter TOP 6.1 gebildeten Ausschüsse sind Vorsitzende und Stellvertreter zu
benennen:
-
Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 (3) GO der Bürgermeister.