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Ratsvorlage (Benennung der Ausschussvorsitzenden und der stellv. Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
11 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
11.11.09, 21:35
Aktualisiert
11.11.09, 21:35
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 126/2009 27.10.2009 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.5 Benennung der Ausschussvorsitzenden und der stellv. Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen Beschlussvorschlag: Nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlenverfahren (alternativ: Aufgrund einer Einigung der Fraktionen) werden von den Fraktionen/Fraktionsgemeinschaften folgende Ausschussvorsitzende und Stellvertreter benannt: Fraktion/ Listengemeinschaft Ausschuss Vorsitzender stellv. Vorsitzender Sachdarstellung: Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Vorlagen-Nr. 126/2009 Seite 2 Kommt eine solche Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Das Urteil des BVerwG vom 10.12.2003 über das Verbot von Listenverbindungen findet hier keine Anwendung. Der Bürgermeister ist nicht Mitglied einer Fraktion. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 GO). Zur Rechtsklarheit sollte bei Listenverbindungen das beiliegende Formular benutzt werden. Das vorgenannte Verfahren gilt ebenfalls für die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, ausgenommen die stellv. Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, die vom Haupt- und Finanzausschuss selbst gewählt werden. Für die unter TOP 6.1 gebildeten Ausschüsse sind Vorsitzende und Stellvertreter zu benennen: - Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Wahlprüfungsausschuss Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 (3) GO der Bürgermeister.