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Allgemeine Vorlage (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker
        im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage) Allgemeine Vorlage (Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker
        im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 62/2005 19.05.2005 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) hier: Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung der Drehofenanlage Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erklären, wenn die Fachbehörden (Staatliches Umweltamt Aachen, Bezirksregierung Köln, etc.) aus immissionschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken haben; hierzu gehören auch mögliche Auswirkungen von Betriebsstörungen auf die Immissionssituation. Die Gemeinde fordert von der Genehmigungsbehörde für den Fall, dass sie der geforderten Erhöhung der Grenzwerte für Quecksilberemissionen auf 0,05 mg/m³ als Tagesmittelwert und auf 0,1 mg/m³ als Halbstundenwert zustimmt, eine ausführliche Begründung, die eine Schädigung der Umwelt insbesondere aber eine Gesundheitsschädigung der Anwohner durch die erhöhten Quecksilberemissionen ausschließt. Dabei muss die schon sehr hohe Quecksilberbelastung des Umfeldes als Folge des früheren Bleiverhüttungsbetriebes mitberücksichtigt werden. Die Gemeinde fordert von der Genehmigungsbehörde für den Fall, dass sie der Erhöhung des Grenzwertes für Stickoxydemissionen auf 500mg/m³ bis 2007 als Ausnahme zustimmt, eine ausführliche Begründung, aus der hervorgeht, dass durch den erhöhten Ausstoß von Stickoxyden eine Schädigung der Umwelt insbesondere aber eine Gesundheitsschädigung der Anwohner ausgeschlossen ist. Dabei muss die zur Zeit schon sehr hohe Stickoxydbelastung des unmittelbaren Umfeldes durch den zivilen Flugverkehr mitberücksichtigt werden. Vorlagen-Nr. 62/2005 Seite 2 Sachdarstellung: In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 16.11.2004 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- sowie in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.11.2004 - Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung- wurde über den Antrag der Fa. Lafarge Zement GmbH, Karsdorfer Zement GmbH, Werk Sötenich, zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen bei der Herstellung von Zementklinker im Werk Sötenich und Erhöhung der Klinkerleistung beraten. Der Antrag wurde zurückgezogen und mit Schreiben vom 24.03.2005 neu gestellt. Mit Verfügung vom 06.04.2005 (Eingang: 11.04.2005) wurde die Gemeinde erneut als TÖB um Prüfung der Antragsunterlagen- bezogen auf ihre Fachbereiche - zum Verfahren nach BimSchG bis zum 06. Mai 2005 gebeten. Die Verwaltung hat eine Fristverlängerung bis zum Ende der Offenlagefrist (20.05.2005) beantragt. Zur Erläuterung des neuen Antrages ist das Anschreiben zum Genehmigungsantrag, welches eine Kurzbeschreibung zur Nennung und Beschreibung des Antragsgegenstandes, zum Anlagentyp und eine Firmendarstellung und sonstige zusammenfassende Erklärungen enthält. Ferner sind hieraus zusammenfassend die Ausnahmeanträge nach § 19 der 17. BimSchV und die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Umwelt zu entnehmen. Vertreter der Fa. Lafarge werden bei der Sitzung anwesend sein, um zu den Änderungen im neu gestellten Antrag und um gfs. Fragen, die sich aus den beantragten Änderungswünschen ergeben zu beantworten.