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Beschlusstext (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm I. Beschluss über die Stellungnahmen II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
06.01.12, 06:26
Aktualisiert
06.01.12, 06:26
Beschlusstext (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlusstext (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung) Beschlusstext (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.11.2011 18 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm I. Beschluss über die Stellungnahmen II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (471/2011) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. – Liblar, Am Holzdamm Erweiterung, vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise wird wie folgt entschieden: I.1 Feuerwehr der Stadt Erftstadt -Amt 370- (Stellungnahme v. 05.10.2011) Die Anregungen und Hinweise der Feuerwehr der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Sie treffen jedoch nicht zu, da eine Änderung der Festsetzungen bezüglich der öffentlichen Verkehrsflächen in der Planänderung nicht vorgesehen ist. I.2 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund (Stellungnahme vom 12.07.2011) Der Hinweis bezüglich der Beteiligung anderer Unternehmer ist durch die Beteiligung der RWE- Power AG Abt. BF-U, Stüttgenweg 2, 50935 Köln und der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke AG, Kruppstraße 5, 45128 Essen, bereits Rechnung getragen. I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 20.10.2011) Der Anregung bezüglich der Kampfmittelbeseitigung entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.4 Deutsche Telekom Netzproduktion (Stellungnahme vom. 03.11.2011) GmbH, wird Postfach durch 100709, Aufnahme 44782 eines Bochum Die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit ist nicht Regelungsgegenstand eines Bebauungsplanverfahrens. Der Antrag wird an die entsprechende Dienststelle weitergegeben. Der Anregung, bei der Einplanung neu zu pflanzender Bäume im Bereich der öffentlichen Flächen die einschlägigen Normen und Richtlinien ausreichend zu berücksichtigen, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH über den Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet möglichst frühzeitig informiert wird, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Baumaßnahmen entsprechend berücksichtigt. Erschließungstechnische Änderungen sind derzeit nicht vorgesehen. I.5 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Postfach 1222, 50329 Hürth, (Stellungnahme vom 02.11.2011) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I6 RWE Power Aktiengesellschaft Zentrale, 50416 Köln (Stellungnahme vom 28.10.2011) Der Anregung, dass gesamte Plangebiet wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu Kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, im Gründungsbereich erforderlich sind, ist bereits entsprochen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 107 enthält im Textteil, der unverändert bleibt, bereits eine entsprechende Kennzeichnung. . II. Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S.Seite 666) in Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 30.11.2011 2 der zuletzt gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 107, E. – Liblar, Am Holzdamm, Erweiterung, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf einschließlich der unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 30.11.2011 Seite 3