Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
06.01.12, 06:26
Aktualisiert
06.01.12, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.11.2011
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1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. - Liblar, Am Holzdamm
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II: Beschluss über die 1. Vereinfachte Änderung (471/2011)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in
der zuletzt gültigen Fassung, der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 107, E. –
Liblar, Am Holzdamm Erweiterung, vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise wird
wie folgt entschieden:
I.1 Feuerwehr der Stadt Erftstadt -Amt 370- (Stellungnahme v. 05.10.2011)
Die Anregungen und Hinweise der Feuerwehr der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis
genommen. Sie treffen jedoch nicht zu, da eine Änderung der Festsetzungen bezüglich der
öffentlichen Verkehrsflächen in der Planänderung nicht vorgesehen ist.
I.2 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund (Stellungnahme vom 12.07.2011)
Der Hinweis bezüglich der Beteiligung anderer Unternehmer ist durch die Beteiligung der
RWE- Power AG Abt. BF-U, Stüttgenweg 2, 50935 Köln und der Rheinisch-Westfälischen
Elektrizitätswerke AG, Kruppstraße 5, 45128 Essen, bereits Rechnung getragen.
I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
20.10.2011)
Der Anregung bezüglich der Kampfmittelbeseitigung
entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.4
Deutsche Telekom Netzproduktion
(Stellungnahme vom. 03.11.2011)
GmbH,
wird
Postfach
durch
100709,
Aufnahme
44782
eines
Bochum
Die Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit ist nicht Regelungsgegenstand eines
Bebauungsplanverfahrens. Der Antrag wird an die entsprechende Dienststelle weitergegeben.
Der Anregung, bei der Einplanung neu zu pflanzender Bäume im Bereich der öffentlichen
Flächen die einschlägigen Normen und Richtlinien ausreichend zu berücksichtigen, wird zur
Kenntnis genommen.
Der
Hinweis,
dass
zur
Sicherstellung
der
rechtzeitigen
Versorgung
mit
Telekommunikationsanschlüssen die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH über den
Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet möglichst frühzeitig
informiert wird, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen konkreter Baumaßnahmen
entsprechend berücksichtigt. Erschließungstechnische Änderungen sind derzeit nicht
vorgesehen.
I.5 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Postfach 1222, 50329 Hürth, (Stellungnahme
vom 02.11.2011)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis
genommen.
I6 RWE Power Aktiengesellschaft Zentrale, 50416 Köln (Stellungnahme vom 28.10.2011)
Der Anregung, dass gesamte Plangebiet wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB als Fläche zu Kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, im
Gründungsbereich erforderlich sind, ist bereits entsprochen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
107 enthält im Textteil, der unverändert bleibt, bereits eine entsprechende Kennzeichnung. .
II. Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S.Seite
666)
in
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 30.11.2011
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der zuletzt gültigen Fassung wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 107, E. –
Liblar, Am Holzdamm, Erweiterung, gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf einschließlich der
unter I. beschlossenen Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 30.11.2011
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