Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
06.01.12, 06:26
Aktualisiert
06.01.12, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.11.2011
14
Einbeziehungssatzung Erftstadt-Liblar, Radmacherstraße (488/2011)
Der im Übersichtsplan gekennzeichnete Bereich an der Radmacherstraße in Erftstadt-Liblar
soll mit einer Einbeziehungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in den
Innenbereich des Stadtteils Liblar eingezogen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planvorentwurfes die
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, in Form einer
einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und einen
entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Bebauungsplanentwurf soll eine Festsetzung aufgenommen werden, nach der Wohnungen
für Aufsichts- und Betreitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gem. §
8 Abs. 3, Nr. 1 BauNVO nur integriert in Betriebs- und Bürogebäude und nicht als
selbstständige Gebäude zulässig sind.
Die V488/2011 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)