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Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt-Liblar, Radmacherstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
06.01.12, 06:26
Aktualisiert
06.01.12, 06:26
Beschlusstext (Einbeziehungssatzung Erftstadt-Liblar, Radmacherstraße)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 30.11.2011 14 Einbeziehungssatzung Erftstadt-Liblar, Radmacherstraße (488/2011) Der im Übersichtsplan gekennzeichnete Bereich an der Radmacherstraße in Erftstadt-Liblar soll mit einer Einbeziehungssatzung gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in den Innenbereich des Stadtteils Liblar eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Planvorentwurfes die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 34 Abs. 6 und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, in Form einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Bebauungsplanentwurf soll eine Festsetzung aufgenommen werden, nach der Wohnungen für Aufsichts- und Betreitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gem. § 8 Abs. 3, Nr. 1 BauNVO nur integriert in Betriebs- und Bürogebäude und nicht als selbstständige Gebäude zulässig sind. Die V488/2011 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)