Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2008
26.08.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter: Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier: Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 2 stimmt der Rat den Beratungsergebnissen der Arbeitsgruppe „Abwassergebühren“ zu
und beschließt die beigefügte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 08.04.2008 hat der Rat eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Anlass
der Einführung der getrennten Abwassergebühr einen Entwurf der neuen Gebührensatzung erarbeiten sollte.
Die Arbeitsgruppe hat in zwei Sitzungen ihre Beratungen abgeschlossen. Die Beratungsergebnisse stellen sich wie folgt dar:
a) Die Gesamtkosten des Gebührenhaushalts von 3.147.376,17 € in 2008 sind gemäß
dem Bericht der Forschungseinrichtung für Wasser- und Rohstofftechnologie Institut
Prof. Pöppinghaus GmbH, Aachen, vom Mai 2008 nach einigen kleineren Korrekturen
wie folgt aufzuteilen:
Schmutzwasser rd. 58,71 %
= 1.847.844,26 €
Niederschlagswasser rd. 41,29 %
= 1.299.531,91 €
Vorlagen-Nr. 95/2008
Seite 2
b) Die ermittelten bebauten/befestigten Flächen liegen bei rd. 1.480.000 qm.
c) Befestigte/bebaute Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bleiben bei
der Gebührenermittlung außer Betracht.
d) Bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Ökopflasterflächen (versickerungsfähiges Pflaster, Rasenfugenpflaster) wird die ermittelte Quadratmeterzahl bzw.
die Gebühr um 50 % ermäßigt.
e) Flächen, die mit Rasengittersteinen versehen sind, werden aufgrund des hohen Rasenanteils nicht als befestigte Flächen angesehen.
f) Wird von befestigten/bebauten Flächen, die an den Kanal angeschlossen sind, ein
Teil des Niederschlagswassers auf dem Grundstück zurückbehalten (z.B. zur Gartenbewässerung), ist grundsätzlich die volle Gebühr zu entrichten. In Härtefällen kann
ein Billigkeitserlass erfolgen.
g) Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser benutzt und hierfür eine Schmutzwassergebühr erhoben, wird die ermittelte Quadratmeterzahl für die Niederschlagswassergebühr je 850 l um 1 qm reduziert.
h) Eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nicht erhoben. Die
bisherige Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird abgeschafft.
i) Die Schmutzwassergebühr wird weiter nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt
und beträgt in 2008 je cbm 3,84 €.
Berechnung:
1.847.844,26 € (s. Buchst. a) : 480.000 cbm Frischwasser
restliche zu verteilende Abwassergebührenhilfe des Landes
abgerundet
j)
= 3,8497 €/cbm
= 0,0066 €/cbm
3,8431 €/cbm
3,84 €/cbm
Die Niederschlagswassergebühr wird je qm bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche erhoben und beträgt in 2008 je qm 0,88 €
Berechnung:
1.299.531,91 € (s. Buchst. a) : 1.480.000 qm Fläche
aufgerundet
= 0,8781 €/qm
0,88 €/qm
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
26.08.2008 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Ein Entwurf der neuen Gebührensatzung ist beigefügt.
Vorlagen-Nr. 95/2008
Seite 3
Vorlagen-Nr. 95/2008
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2008
26.08.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Fachbereichsleiter: Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier: Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Beratungsergebnissen der Arbeitsgruppe
„Abwassergebühren“ zu und empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 08.04.2008 hat der Rat eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Anlass
der Einführung der getrennten Abwassergebühr einen Entwurf der neuen Gebührensatzung erarbeiten sollte.
Die Arbeitsgruppe hat in zwei Sitzungen ihre Beratungen abgeschlossen. Die Beratungsergebnisse stellen sich wie folgt dar:
j) Die Gesamtkosten des Gebührenhaushalts von 3.147.376,17 € in 2008 sind gemäß
dem Bericht der Forschungseinrichtung für Wasser- und Rohstofftechnologie Institut
Prof. Pöppinghaus GmbH, Aachen, vom Mai 2008 nach einigen kleineren Korrekturen
wie folgt aufzuteilen:
Schmutzwasser rd. 58,71 %
= 1.847.844,26 €
Niederschlagswasser rd. 41,29 %
= 1.299.531,91 €
Vorlagen-Nr. 95/2008
Seite 5
k) Die ermittelten bebauten/befestigten Flächen liegen bei rd. 1.480.000 qm.
l) Befestigte/bebaute Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bleiben bei
der Gebührenermittlung außer Betracht.
m) Bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Ökopflasterflächen (versickerungsfähiges Pflaster, Rasenfugenpflaster) wird die ermittelte Quadratmeterzahl bzw.
die Gebühr um 50 % ermäßigt.
n) Flächen, die mit Rasengittersteinen versehen sind, werden aufgrund des hohen Rasenanteils nicht als befestigte Flächen angesehen.
o) Wird von befestigten/bebauten Flächen, die an den Kanal angeschlossen sind, ein
Teil des Niederschlagswassers auf dem Grundstück zurückbehalten (z.B. zur Gartenbewässerung), ist grundsätzlich die volle Gebühr zu entrichten. In Härtefällen kann
ein Billigkeitserlass erfolgen.
p) Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser benutzt und hierfür eine Schmutzwassergebühr erhoben, wird die ermittelte Quadratmeterzahl für die Niederschlagswassergebühr je 850 l um 1 qm reduziert.
q) Eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nicht erhoben. Die
bisherige Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird abgeschafft.
r) Die Schmutzwassergebühr wird weiter nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt
und beträgt in 2008 je cbm 3,84 €.
Berechnung:
1.847.844,26 € (s. Buchst. a) : 480.000 cbm Frischwasser
restliche zu verteilende Abwassergebührenhilfe des Landes
abgerundet
j)
= 3,8497 €/cbm
= 0,0066 €/cbm
3,8431 €/cbm
3,84 €/cbm
Die Niederschlagswassergebühr wird je qm bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche erhoben und beträgt in 2008 je qm 0,88 €
Berechnung:
1.299.531,91 € (s. Buchst. a) : 1.480.000 qm Fläche
aufgerundet
Ein Entwurf der neuen Gebührensatzung ist beigefügt.
= 0,8781 €/qm
0,88 €/qm