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Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr; hier: Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
18.08.09, 21:42
Aktualisiert
18.08.09, 21:42
Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier:  Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier:  Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier:  Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier:  Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier:  Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der 
Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 95/2008 26.08.2008 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Einführung der getrennten Abwassergebühr; hier: Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.08.2008 – TOP 2 stimmt der Rat den Beratungsergebnissen der Arbeitsgruppe „Abwassergebühren“ zu und beschließt die beigefügte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall. Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 08.04.2008 hat der Rat eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Anlass der Einführung der getrennten Abwassergebühr einen Entwurf der neuen Gebührensatzung erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe hat in zwei Sitzungen ihre Beratungen abgeschlossen. Die Beratungsergebnisse stellen sich wie folgt dar: a) Die Gesamtkosten des Gebührenhaushalts von 3.147.376,17 € in 2008 sind gemäß dem Bericht der Forschungseinrichtung für Wasser- und Rohstofftechnologie Institut Prof. Pöppinghaus GmbH, Aachen, vom Mai 2008 nach einigen kleineren Korrekturen wie folgt aufzuteilen: Schmutzwasser rd. 58,71 % = 1.847.844,26 € Niederschlagswasser rd. 41,29 % = 1.299.531,91 € Vorlagen-Nr. 95/2008 Seite 2 b) Die ermittelten bebauten/befestigten Flächen liegen bei rd. 1.480.000 qm. c) Befestigte/bebaute Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenermittlung außer Betracht. d) Bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Ökopflasterflächen (versickerungsfähiges Pflaster, Rasenfugenpflaster) wird die ermittelte Quadratmeterzahl bzw. die Gebühr um 50 % ermäßigt. e) Flächen, die mit Rasengittersteinen versehen sind, werden aufgrund des hohen Rasenanteils nicht als befestigte Flächen angesehen. f) Wird von befestigten/bebauten Flächen, die an den Kanal angeschlossen sind, ein Teil des Niederschlagswassers auf dem Grundstück zurückbehalten (z.B. zur Gartenbewässerung), ist grundsätzlich die volle Gebühr zu entrichten. In Härtefällen kann ein Billigkeitserlass erfolgen. g) Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser benutzt und hierfür eine Schmutzwassergebühr erhoben, wird die ermittelte Quadratmeterzahl für die Niederschlagswassergebühr je 850 l um 1 qm reduziert. h) Eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nicht erhoben. Die bisherige Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird abgeschafft. i) Die Schmutzwassergebühr wird weiter nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt und beträgt in 2008 je cbm 3,84 €. Berechnung: 1.847.844,26 € (s. Buchst. a) : 480.000 cbm Frischwasser restliche zu verteilende Abwassergebührenhilfe des Landes abgerundet j) = 3,8497 €/cbm = 0,0066 €/cbm 3,8431 €/cbm 3,84 €/cbm Die Niederschlagswassergebühr wird je qm bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche erhoben und beträgt in 2008 je qm 0,88 € Berechnung: 1.299.531,91 € (s. Buchst. a) : 1.480.000 qm Fläche aufgerundet = 0,8781 €/qm 0,88 €/qm Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.08.2008 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Ein Entwurf der neuen Gebührensatzung ist beigefügt. Vorlagen-Nr. 95/2008 Seite 3 Vorlagen-Nr. 95/2008 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 95/2008 26.08.2008 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Fachbereichsleiter: Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Einführung der getrennten Abwassergebühr; hier: Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den Beratungsergebnissen der Arbeitsgruppe „Abwassergebühren“ zu und empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall zu erlassen. Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 08.04.2008 hat der Rat eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Anlass der Einführung der getrennten Abwassergebühr einen Entwurf der neuen Gebührensatzung erarbeiten sollte. Die Arbeitsgruppe hat in zwei Sitzungen ihre Beratungen abgeschlossen. Die Beratungsergebnisse stellen sich wie folgt dar: j) Die Gesamtkosten des Gebührenhaushalts von 3.147.376,17 € in 2008 sind gemäß dem Bericht der Forschungseinrichtung für Wasser- und Rohstofftechnologie Institut Prof. Pöppinghaus GmbH, Aachen, vom Mai 2008 nach einigen kleineren Korrekturen wie folgt aufzuteilen: Schmutzwasser rd. 58,71 % = 1.847.844,26 € Niederschlagswasser rd. 41,29 % = 1.299.531,91 € Vorlagen-Nr. 95/2008 Seite 5 k) Die ermittelten bebauten/befestigten Flächen liegen bei rd. 1.480.000 qm. l) Befestigte/bebaute Flächen, die nicht an den Kanal angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenermittlung außer Betracht. m) Bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Ökopflasterflächen (versickerungsfähiges Pflaster, Rasenfugenpflaster) wird die ermittelte Quadratmeterzahl bzw. die Gebühr um 50 % ermäßigt. n) Flächen, die mit Rasengittersteinen versehen sind, werden aufgrund des hohen Rasenanteils nicht als befestigte Flächen angesehen. o) Wird von befestigten/bebauten Flächen, die an den Kanal angeschlossen sind, ein Teil des Niederschlagswassers auf dem Grundstück zurückbehalten (z.B. zur Gartenbewässerung), ist grundsätzlich die volle Gebühr zu entrichten. In Härtefällen kann ein Billigkeitserlass erfolgen. p) Wird Niederschlagswasser als Brauchwasser benutzt und hierfür eine Schmutzwassergebühr erhoben, wird die ermittelte Quadratmeterzahl für die Niederschlagswassergebühr je 850 l um 1 qm reduziert. q) Eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung wird nicht erhoben. Die bisherige Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird abgeschafft. r) Die Schmutzwassergebühr wird weiter nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt und beträgt in 2008 je cbm 3,84 €. Berechnung: 1.847.844,26 € (s. Buchst. a) : 480.000 cbm Frischwasser restliche zu verteilende Abwassergebührenhilfe des Landes abgerundet j) = 3,8497 €/cbm = 0,0066 €/cbm 3,8431 €/cbm 3,84 €/cbm Die Niederschlagswassergebühr wird je qm bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche erhoben und beträgt in 2008 je qm 0,88 € Berechnung: 1.299.531,91 € (s. Buchst. a) : 1.480.000 qm Fläche aufgerundet Ein Entwurf der neuen Gebührensatzung ist beigefügt. = 0,8781 €/qm 0,88 €/qm