Daten
Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
53/2009
16.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.06.2009
- TOP 5 - beschließt der Rat
a) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ - in
Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und
b) die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich
Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 53/2009
Seite 2
Sachdarstellung:
Von der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstücke 262, 263,
268 und 269 wurde beantragt, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können.
Es ist nunmehr beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der
Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3
Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden.
Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Die Planung wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
9.06.2009 vorgestellt. Zur Erläuterung war eine Verkleinerung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ einschließlich Begründung der
Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beigefügt.
Über das Ergebnis der Vorberatungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am
9.06.2009 wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 53/2009
Seite 3
Vorlagen-Nr. 53/2009
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
53/2009
09.06.2009
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat,
c) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“
- in Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB – gem. § 2 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und
d) die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.
Plangeltungsbereich:
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 53/2009
Seite 5
Sachdarstellung:
Von der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstücke 262, 263,
268 und 269 wurde beantragt, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können.
Es ist nunmehr beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der
Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3
Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden.
Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden die beabsichtigte Änderung in der
Sitzung vorstellen. Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Entwurfes zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ (Anlage 2) einschließlich Begründung
(Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.