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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
20 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
    mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
    mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
    mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
    mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
    mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 53/2009 16.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 9.06.2009 - TOP 5 - beschließt der Rat a) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ - in Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und b) die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 53/2009 Seite 2 Sachdarstellung: Von der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstücke 262, 263, 268 und 269 wurde beantragt, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können. Es ist nunmehr beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3 Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden. Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Planung wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9.06.2009 vorgestellt. Zur Erläuterung war eine Verkleinerung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ einschließlich Begründung der Einladung zur Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beigefügt. Über das Ergebnis der Vorberatungen im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 9.06.2009 wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 53/2009 Seite 3 Vorlagen-Nr. 53/2009 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 53/2009 09.06.2009 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 "Auf dem Fels" in Form einer vereinfachten Änderung gem. § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, c) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ - in Form einer vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB und d) die öffentliche Auslegung der vorgenannten vereinfachten Änderung einschließlich Begründung gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Plangeltungsbereich: Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ ist in der beigefügten Übersichtskarte eindeutig festgelegt (Anlage 1). Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Vorlagen-Nr. 53/2009 Seite 5 Sachdarstellung: Von der Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 18, Flurstücke 262, 263, 268 und 269 wurde beantragt, die in diesem Bereich vorhandenen Baugrenzen dahingehend aufzuweiten, dass die großzügig geschnittenen Baugrundstücke in kleinere Einheiten zwecks besserer Vermarktung aufgeteilt werden können. Es ist nunmehr beabsichtigt, auf der Nordseite des Bachweges 4 statt 2 und auf der Südseite 3 statt 2 Bauparzellen zu bilden. Um die Parzellierung auf der Südseite in 3 Bauparzellen vornehmen zu können, soll eine kleine Teilfläche (rd. 80 qm) aus der öffentlichen Spielplatzfläche umgewandelt und in die Baufläche integriert werden. Durch die hier beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete). Somit kann die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden die beabsichtigte Änderung in der Sitzung vorstellen. Zur Erläuterung ist eine Verkleinerung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 18 „Auf dem Fels“ (Anlage 2) einschließlich Begründung (Anlage 3) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.