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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Umsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes; hier: Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindergärten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Erstellt
18.08.09, 09:12
Aktualisiert
18.08.09, 09:12
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Umsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes;
hier: Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindergärten) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Umsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes;
hier: Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 22/2008 11.03.2008 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Umsetzung des neuen Kinderbildungsgesetzes; hier: Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten in den Kindergärten Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Entscheidung des Kreisjugendamtes Euskirchen, in den Kindergärten der Gemeinde Kall im Kindergartenjahr 2008/2009 folgende Gruppenformen mit den angegebenen Betreuungszeiten anzubieten, zu: (vorgesehene Gruppenformen und Betreuungszeiten werden in der Sitzung bekannt gegeben) Sachdarstellung: Am 25.10.2007 hat der Landtag das neue Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) beschlossen, das am 01.08.2008 in Kraft tritt. Gemäß § 18 (2) KiBiz können die Eltern beim Abschluss des Vertrages zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der Kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden. Im Auftrage des Kreisjugendamtes als Jugendhilfeträger wurden im Januar 2008 Fragebogen an alle betroffenen Eltern versandt. Die ausgefüllten Fragebogen wurden dem Kreisjugendamt zugeleitet. Die von den Eltern geäußerten Wünsche sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Vorlagen-Nr. 22/2008 Seite 2 Gemäß § 19 (3) KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Finanzierungspauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Am 03.03.2008 wird in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit dem Kreisjugendamt stattfinden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.