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Beschlußtext (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange -Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
23.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe
hier: -Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Un-tersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange
-Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.03.2006: 7. Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskernes Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die während der Beteiligung zur vorbereitenden Untersuchung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange - Beschluss zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung AM Baltschun nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil (§31 GO NRW). Nach einer Diskussion über die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner an den Kosten, erklären BM Schemmel und FBL Oortman, dass es heute nicht um den Umfang der Sanierung und die Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger gehe. Heute sei über die Sanierungssatzung zu beschließen, um sicher zustellen, ob und in welchem Umfang Zuschüsse für die Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Der Umfang der Sanierung sei in jedem Fall abhängig von der Höhe der bewilligten Mittel und erst dann könne eine Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden. Alles andere sei im Vorfeld reine Spekulation und gegenüber den Betroffenen nicht fair. Von Seiten der Ausschussmitglieder bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich des Umfanges der Kostenbeteiligung. FBL Oortman erklärt, dass eine Kostenbeteiligung u. a. mit dem Standard der Sanierung zusammenhänge und diese nicht über „das normale Maß“ hinausgehen werde. Er ergänzt, dass auch bei dieser Maßnahme nach KAG abgerechnet werde. Im Anschluss beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Ausführungen zur vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Beratungsergebnis: - einstimmig -