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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“ hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
23.03.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“
hier:Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebs-gelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.03.2006: 4. Bebauungsplan Nr. 03 / 03 „Friedensstraße / Alter Postweg“ hier: Beschluss über die erneute Auslegung (eingeschränkte Auslegung) für das Betriebsgelände der Firma Wiebusch, Friedenstraße 72 AV Puchert-Blöbaum erläutert kurz die Vorlage. Von Seiten der Ausschussmitglieder wird daraufhin gewiesen, dass die Schütthöhe von 3,00 m (Seite 13 der Vorlage) auf 6,00 m Höhe geändert werden müsse. Dies wird mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Vor Beschlussfassung erklärt AM Dr. Bruck, dass seine Fraktion nach wie vor gegen die Aufstellung und somit auch gegen die Änderung des Bebauungsplanes sei. Städtebaulich könne diesem Vorhaben nicht zugestimmt werden. AM Pankoke erkundigt sich, ob bei einer Schütthöhe von 6,00 m die Festsetzung für den Wall, hier: 2,00 m Höhe, weiterhin bestehen bleiben solle. Dem wird ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Anschließend wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abgestimmt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, entsprechend den Beschlussergebnissen der heutigen Sitzung, den Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße /Alter Postweg“, anzupassen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ zu und beschließt die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -