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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
06.12.11, 18:01
Aktualisiert
06.12.11, 18:01
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses am Dienstag, den 13.09.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 18:51 Uhr TOP Betreff 3 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege der Stadt Bedburg Ausschussmitglied Dr. Kippels spricht sich für eine Interimslösung aus, nach der zumindest im laufenden Kindergartenjahr 2011/2012 auch die Geschwisterkinder der im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kindergartenkinder, von Beitragszahlungen befreit werden sollten. Der Jugendhilfeausschuss möge dann Anfang 2012 über eine Revision der Beitragserhebung insgesamt beraten. Ausschussmitglied Brings spricht sich für eine generelle verbindliche Beitragsbefreiung der Geschwisterkinder aus. Ausschussmitglied Spielmanns sieht beide Vorschläge nicht fraktionsübergreifend die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder Kindergartenjahr befürwortet wird. weit auseinander, da zumindest in diesem Nach Erläuterung durch Fachbereichsleiter Kramer, insbesondere zur Haushaltssituation `Kindertageseinrichtungen´, zur kommunalrechtlichen Notwendigkeit ausreichender Beitragserhebungen (Beiträge vor Steuern) und zur - vor diesem Hintergrund - ohnehin zum Kindergartenjahr 2012/2013 erforderlichen Novellierung der Beitragssatzung, wird über folgenden Vorschlag abgestimmt: Beschluss: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2011 einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, die als Anlage beigefügte Satzungsänderung mit der Maßgabe zu beschließen, dass im laufenden Kindergartenjahr (2011/ 2012) die Geschwisterkinder der im Schuljahr 2012/ 2013 schulpflichtig werdenden Kindergartenkinder, beitragsfrei gestellt werden. Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlung betreffend der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder nicht als `Präjudiz´ zu verstehen ist; vielmehr soll die Verwaltung beauftragt werden, die Elternbeitragssatzung mit der Zielvorgabe, Erreichung einer möglichst 19 %-igen Elternbeitragsquote, zu überarbeiten und im 1. Quartal 2012 in den Fachausschuss (JHA) einzubringen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 13.09.2011 Seite 2