Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
13.09.2011
Erstellt
06.12.11, 18:01
Aktualisiert
06.12.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 13.09.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
18:51 Uhr
TOP
Betreff
3
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und
in der Kindertagespflege der Stadt Bedburg
Ausschussmitglied Dr. Kippels spricht sich für eine Interimslösung aus, nach der zumindest im
laufenden Kindergartenjahr 2011/2012 auch die Geschwisterkinder der im nächsten Jahr
schulpflichtig werdenden Kindergartenkinder, von Beitragszahlungen befreit werden sollten. Der
Jugendhilfeausschuss möge dann Anfang 2012 über eine Revision der Beitragserhebung
insgesamt beraten.
Ausschussmitglied Brings spricht sich für eine generelle verbindliche Beitragsbefreiung der
Geschwisterkinder aus.
Ausschussmitglied Spielmanns sieht beide Vorschläge nicht
fraktionsübergreifend die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder
Kindergartenjahr befürwortet wird.
weit auseinander, da
zumindest in diesem
Nach Erläuterung durch Fachbereichsleiter Kramer, insbesondere zur Haushaltssituation
`Kindertageseinrichtungen´,
zur
kommunalrechtlichen
Notwendigkeit
ausreichender
Beitragserhebungen (Beiträge vor Steuern) und zur - vor diesem Hintergrund - ohnehin zum
Kindergartenjahr 2012/2013 erforderlichen Novellierung der Beitragssatzung, wird über folgenden
Vorschlag abgestimmt:
Beschluss:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2011 einstimmig
dem Rat der Stadt Bedburg empfohlen, die als Anlage beigefügte Satzungsänderung mit der
Maßgabe zu beschließen, dass im laufenden Kindergartenjahr (2011/ 2012) die Geschwisterkinder
der im Schuljahr 2012/ 2013 schulpflichtig werdenden Kindergartenkinder, beitragsfrei gestellt
werden. Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlung betreffend der
Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder nicht als `Präjudiz´ zu verstehen ist; vielmehr soll die
Verwaltung beauftragt werden, die Elternbeitragssatzung mit der Zielvorgabe, Erreichung einer
möglichst 19 %-igen Elternbeitragsquote, zu überarbeiten und im 1. Quartal 2012 in den
Fachausschuss (JHA) einzubringen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses vom 13.09.2011
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