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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
29.05.12, 18:03
Aktualisiert
29.05.12, 18:03
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 07.02.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:59 Uhr TOP Betreff 3 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Herr Dr. Kippels sieht aus Sicht der CDU die Notwendigkeit dieser Flächenausweisung im Flächennutzungsplan als erwiesen und stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Herr Zöphel (Die Grünen) beurteilt die Dimensionierung der Grünfläche kritisch und bittet um eine großflächigere Ausweisung der Fläche mit einer Breite von 100 m statt mit den bisher geplanten 50 m. Gleichzeitig soll hier die Möglichkeit einer Erweiterung bis zum Kasterer See geschaffen werden. Herr Drexler (SPD) bedauert den Verlust der Ackerflächen, beurteilt diese Entwicklung allerdings als alternativlos und stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Herr Köhlen (FWG) erklärt sich grundsätzlich mit der Verwaltungsvorlage einverstanden, bittet die Verwaltung jedoch um Prüfung des Vorschlages des Herrn Zöphel. Herr Reuter (FDP) stellte heraus, dass weitere Bereiche des Naherholungsgebietes in der Nähe von Alt-Kaster sich zu einem Naturschutzgebiet entwickeln. Auch er hält den 50 m breiten Grünstreifen für nicht ausreichend und fordert die von Herrn Zöphel vorgeschlagene 100 m-Breite. Herr Köster führte aus, dass lediglich die exakte Fläche des ausgewiesenen Plangebietes für die Gestaltung der Flächen zur Verfügung stehe. Aus diesem Grunde kann die Grünfläche nach außen hin nicht beliebig vergrößert werden. (Ab 18:15 Uhr wohnt Herr Bürgermeister Koerdt als Gast der Sitzung bei und nimmt im Zuschauerraum Platz.) Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die verfügbare Flächengröße sowohl als auch an den Umfang der Tauschflächen mit der RWE Power AG gebunden ist und bezüglich der Ausdehnung dieses Industriegebietes in Absprache mit der Bezirksregierung Köln getroffen wurde. Weiterhin verweist er darauf, dass die Breite des Grünstreifens nicht ausschlaggebend für den Schutz des Naherholungsgebietes von Alt-Kaster sei, denn andere Bereiche des Industrieparks liegen näher am Naherholungsgebiet von Alt-Kaster. Herr Reuter hält weiter an der Forderung fest, den Grünstreifen zu erweitern. Er strebt ein Zusammenwachsen der alten und neuen Grünfläche an und hält somit die Breite von 100 m für diesen Grünstreifen für einen guten Kompromiss. Herr Köhlen stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass die Qualität der ökologischen Ausgleichsfläche nicht zwingend über ihre Breite zu definieren ist. Er sieht die Aufforstung im Pflanzplan mit langsam, hoch und dicht wachsenden Bäumen als Qualitätsmerkmal für den ökologischen Ausgleich an. Hierdurch kann dann die bestmögliche Ausnutzung der begrenzten Fläche ausgeschöpft werden. Mit dieser Einschränkung stimmt die CDU der Verwaltungsvorlage zu. Herr Drexler stimmt der Verwaltungsvorlage zu. Herr Reuter bittet um namentliche Abstimmung. Diese brachte folgendes Ergebnis: Herr Reuter = nein Herr Dr. Kippels = ja Herr Deutzmann = nein Herr Schnäpp = ja Herr Krosch = ja Herr Koehl = ja Herr Drexler = ja Herr Heer = ja Frau Steinhäuser = ja Herr Grevenstein = ja Herr Osterhammel = ja Herr Köhlen = ja Herr Merx = ja Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der Anlage A) Abwägungsliste - zu fassen. b) Ferner billigt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage des Plans gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.02.2012 Seite 2