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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Abbruch der Kapelle einschließlich Sakristeiraum und Turm auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 152, gelegen in Wahlen, Rochusstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Abbruch der Kapelle einschließlich Sakristeiraum und Turm auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 152, gelegen in Wahlen, Rochusstraße) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Abbruch der Kapelle einschließlich Sakristeiraum und Turm auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 152, gelegen in Wahlen, Rochusstraße)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 12/2007 5.02.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Abbruch der Kapelle einschließlich Sakristeiraum und Turm auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 152, gelegen in Wahlen, Rochusstraße Beschlussvorschlag: Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Die in die Denkmalliste eingetragenen Ausstattungsstücke der Kapelle sind dauerhaft zu erhalten. Hierüber ist im Benehmen mit dem Rhein. Amt für Denkmalpflege in Bonn eine Entscheidung zu treffen. Sachdarstellung: Der Antragsteller (Eigentümer) beantragt die Kapelle einschließlich Sakristeiraum und Turm auf dem Grundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 152, gelegen in Wahlen, Rochusstraße, abzureißen. Die Kapelle in Wahlen wurde in den 1960er Jahren gebaut. Es handelt sich um einen dreiteiligen Bau. Neben dem eigentlichen Kapellenraum gibt es einen daran angebauten Sakristeitrakt. Außerdem existiert ein frei stehender Turm. Im Außenbereich der Kapelle gibt es befestigte Flächen und Zugangsbereiche sowie einen Treppenaufgang. Die gesamte Anlage soll abgebrochen werden. Anschließend soll das Grundstück in einen Zustand versetzt werden, der die Herstellung einer Grünanlage ermöglicht. Vorlagen-Nr. 12/2007 Seite 2 Das Grundstück mit der aufstehenden Kapelle befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wahlen. Versagungsgründe des Einvernehmens gem. § 36 Abs.2 Satz 1 BauGB, die sich nur aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergeben können, sind nicht erkennbar. Die Kapelle selbst hat keine Merkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Jedoch wurden einige Ausstattungsstücke der Filialkapelle „Zum hl. Rochus“ (Skulpturen: gekrönte Maria mit Kind, hl. Rochus, Heiligenbild mit architekturähnlichem Rahmen aus dem Vorgängerbau von 1689, ebenso wie Kreuzwegstationen aus Druckgraphiken des 19. Jh.) in die Denkmalliste auf dem o.a. Grundstück eingetragen. Das Inventar des Vorgängerbaus ist ein wichtiges Dokument für die Kirchengeschichte des Ortes und somit Denkmal. Die in die Denkmalliste eingetragenen Ausstattungsstücke der Kapelle sind dauerhaft zu erhalten. Hierüber ist im Benehmen mit dem Rhein. Amt für Denkmalpflege in Bonn eine Entscheidung zu treffen. Zur Erläuterung des Abbruchantrages sind Auszüge aus den Vorlagen der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.