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Beschlusstext (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. -hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
29.05.12, 18:03
Aktualisiert
29.05.12, 18:03
Beschlusstext (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
-hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg) Beschlusstext (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
-hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz zur Stellungnahme der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 07.02.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:59 Uhr TOP Betreff 9 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz über die Stellungnahme der Stadt Bedburg Herr Dr. Kippels erklärt, dass derzeit eine Art „Verdrängungswettbewerb“ zwischen den Kommunen hinsichtlich der Windkraftanlagen stattfindet. Er macht darauf aufmerksam, dass das Schutzinteresse der eigenen Stadt zu wahren ist. Herr Köhlen stellt heraus, dass die Windkraftanlage „Rödingen“ nicht sozialverträglich für die Bevölkerung der Bedburger Anwohner errichtet wurde. Er fordert hier einen Abstand von mindestens 1.500 m oder als Kompromiss einen mittigen Standort zwischen Rödingen und der Ortschaften Kirch- Kleintroisdorf und bittet die Verwaltung diesbezüglich nachzuverhandeln. Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Stadt Bedburg gegen die Flächennutzungsplanänderung zulässig klagen kann, jedoch müssen auch inhaltlich konkrete Rechtsverstöße vorliegen. Herr Köster führt aus, dass die Stellungnahme der Stadt Bedburg im Bauleitplanverfahren der Gemeinde Titzt - als Träger öffentlicher Belange – zwar ablehnend war, die entscheidende Abwägung in der Ratssitzung für die Stadt Bedburg jedoch negativ ausfiel. Er weist darauf hin, dass die für den Immissionsschutz erforderlichen Mindestabstände sowie die Anforderungen für den Landschaftsausgleich eingehalten wurden. So seien die Immissionen von Schall, Schatten und die optisch bedrängende Wirkung dieser Anlage entsprechend den Immissionsschutznormen eingehalten worden. Die Fraktionen beauftragten die Verwaltung das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Titz kritisch zu beobachten. Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass ein Normenkontrollverfahren mit ungewissem Streitwert auch ein ungewisses Kostenrisiko birgt. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.02.2012 Seite 2