Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
29.05.12, 18:03
Aktualisiert
29.05.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 07.02.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:59 Uhr
TOP
Betreff
9
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen.
hier: Beschluss des Rates der Gemeinde Titz über die Stellungnahme der Stadt
Bedburg
Herr Dr. Kippels erklärt, dass derzeit eine Art „Verdrängungswettbewerb“ zwischen den
Kommunen hinsichtlich der Windkraftanlagen stattfindet. Er macht darauf aufmerksam, dass das
Schutzinteresse der eigenen Stadt zu wahren ist.
Herr Köhlen stellt heraus, dass die Windkraftanlage „Rödingen“ nicht sozialverträglich für die
Bevölkerung der Bedburger Anwohner errichtet wurde. Er fordert hier einen Abstand von
mindestens 1.500 m oder als Kompromiss einen mittigen Standort zwischen Rödingen und der
Ortschaften Kirch- Kleintroisdorf und bittet die Verwaltung diesbezüglich nachzuverhandeln.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Stadt Bedburg gegen die
Flächennutzungsplanänderung zulässig klagen kann, jedoch müssen auch inhaltlich konkrete
Rechtsverstöße vorliegen.
Herr Köster führt aus, dass die Stellungnahme der Stadt Bedburg im Bauleitplanverfahren der
Gemeinde Titzt - als Träger öffentlicher Belange – zwar ablehnend war, die entscheidende
Abwägung in der Ratssitzung für die Stadt Bedburg jedoch negativ ausfiel.
Er weist darauf hin, dass die für den Immissionsschutz erforderlichen Mindestabstände sowie die
Anforderungen für den Landschaftsausgleich eingehalten wurden. So seien die Immissionen von
Schall, Schatten und die optisch bedrängende Wirkung dieser Anlage entsprechend den
Immissionsschutznormen eingehalten worden.
Die Fraktionen beauftragten die Verwaltung das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Titz kritisch
zu beobachten.
Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass ein Normenkontrollverfahren mit ungewissem
Streitwert auch ein ungewisses Kostenrisiko birgt.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.02.2012
Seite 2