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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
28.12.09, 17:55
Aktualisiert
28.12.09, 17:55
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg) Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 08.12.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg 19:49 Uhr Bürgermeister Koerdt begrüßt zunächst den Vertreter des beratenden Sachverständigenbüros sowie den Wehrführer der Stadt Bedburg, Herrn Wolfgang Luchtmann. Alsdann erläutert der Sachverständige, wie die im Beschlussvorschlag aufgeführten Planziele zustande gekommen sind. Wichtige Punkte seien insbesondere der Personaleinsatz, der Zeitfaktor und die Ausbildung bzw. die Qualifikation der Feuerwehrleute. Bei den erforderlichen Berechnungen seien nur Einsätze mit einer Gefährdung für Menschen zugrunde gelegt worden. Bürgermeister Koerdt erklärt sodann, dass diese Hilfsfristen nunmehr abschließend festgelegt werden müssen, um die – resultierend aus der bevorstehenden Einstufung der Stadt Bedburg als kreisangehörige Kommune – eventuelle Verpflichtung zur Einrichtung einer Berufswehr zu verhindern. Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Schutzziele im Zusammenhang mit der Brandschutzbedarfsplanung gemäß § 22 FSHG NRW zu beschließen: Für den Bereich der bebauten Gebiete der Stadt Bedburg wird folgendes Planziel (Schutzziel) festgelegt: - Hilfsfrist 1 für neun Funktionen mit Löschfahrzeugen und Drehleiter in acht Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 % und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90 %. - Hilfsfrist 2 für weitere neun Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90 %. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan im Jahre 2010 fortzuschreiben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes fortzuentwickeln. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Brandschutzbedarfsplan, beginnend mit dem Jahre 2010, jeweils spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben. Stellt die Verwaltung während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes fest, dass besondere Abweichungen zum bestehenden Brandschutzbedarfsplan auftauchen, die ein sofortiges Handeln bedürfen, ist gegebenenfalls eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2009 Seite 2