Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 04.08.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 39. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 30.06.2009 um 18:02 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Vorlagennummer: 93/2009
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 11/ 2009 - Listen 1- 4)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 93/ 2009 - Listen 1 und 2)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1.
Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10
BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in
der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4)
BauGB) werden zur Kenntnis genommen.
28 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)