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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB )

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Stadt Wesseling Wesseling, den 04.08.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 39. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 30.06.2009 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Vorlagennummer: 93/2009 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 11/ 2009 - Listen 1- 4) - öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Beschlussvorlage 93/ 2009 - Listen 1 und 2) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316)) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 28 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)