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Beschlusstext (5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
48 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 04.08.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 39. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 30.06.2009 um 18:02 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 Vorlagennummer: 112/2009 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514), in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV NRW S. 462) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S. 8), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) beschlossen: Artikel 1 1. In § 2 Absatz 2 wird Satz 2 gestrichen. 2. § 3 Absatz 3 wird gestrichen. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2009 in Kraft und gilt erstmals für das Kindergartenjahr 2009 / 2010. 30 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)