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Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion hier: Vertretungsregelung des Bürgermeisters lt. GO NRW §§ 67,68 anläßlich der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Datum
23.02.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (Antrag der CDU-Fraktion 
hier: Vertretungsregelung des Bürgermeisters lt. GO NRW §§ 67,68 anläßlich der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 23.02.2006: 6.1 Antrag der CDU-Fraktion hier: Vertretungsregelung des Bürgermeisters lt. GO NRW §§ 67,68 anläßlich der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Zunächst gibt BM Schemmel dem Antragsteller, RM Fiedler, Gelegenheit, sich zu dem gestellten Antrag zu äußern. Dieser führt hierzu aus, dass er den Bürgermeister auffordert, die in der GO NW geregelte Vertretungsregelung einzuhalten. Dass dies bei der letzten Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe durch die Entsendung seines dienstlichen, anstatt seines politischen Vertreters, nicht geschehen sei, bestätigt nach seiner Aussage auch -entgegen der zu diesem TOP gefertigten Vorlage- der Dachverband seiner Partei. Nach Auffassung von RM Puchert-Blöbaum stellt die Beschlussvorlage der CDU-Fraktion eine Behauptung dar, die nicht rechtssicher begründet werden kann. Weder in der GO NW noch anderweitig sei gesetzlich geregelt, ob es sich bei der Teilnahme des Bürgermeisters an der vorgenannten Veranstaltung um eine Repräsentationsaufgabe handelt oder nicht. Der gestellte Antrag ist seines Erachtens nicht hinreichend begründet, da eine rechtssichere Argumentation fehlt. Weiter weist er darauf hin, dass sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Städte- und Gemeindebund die Angelegenheit als Verwaltungsangelegenheit eingestuft haben. Nach intensiver und kontroverser Diskussion schlägt RM Hachmeister, dem die Erteilung einer Rüge an den Bürgermeister zu weitgehend ist, vor, dass in Zukunft die hier umstrittene Aufgabe von einem ehrenamtlichen Bürgermeister übernommen werden soll. Diesem Vorschlag stimmt BM Schemmel nicht zu. Unterstützt durch die bereits von RM PuchertBlöbaum genannte Rechtsmeinung zweier nicht parteinaher Gremien, lehnt er es ab, sich vom Rat vorschreiben zu lassen, wen er als Vertreter in dieser Angelegenheit entsendet. RM Fiedler zieht den unter a) gemachten Beschlussvorschlag zurück. RM Puchert-Blöbaum stellt daraufhin den Antrag, über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen: „Der Rat fordert den Bürgermeister auf, sich so wie bisher an die Vorschriften der GO NW zu halten.“ Da sich dieser Beschlussvorschlag nicht nur auf die §§ 67, 68 GO NW bezieht und somit weitergehend ist, lässt BM Schemmel hierüber abstimmen. Er weist darauf hin, dass er sich auch in Zukunft mit seinen Vertretern abstimmen werde und selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Beschluss: Anschließend wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fordert den Bürgermeister auf, sich wie bisher an die Vorschriften der GO NW zu halten. Beratungsergebnis: - 19 Ja-Stimme(n), 8 Nein-Stimme(n), 5 Enthaltung(en) -