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Beschlusstext (Überprüfung der Hundesteuererhöhung zum 01.07.2012 unter Betrachtung vorgebrachter Argumente aus der Bürgerbefragung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.05.12, 18:02
Aktualisiert
10.05.12, 18:02
Beschlusstext (Überprüfung der Hundesteuererhöhung zum 01.07.2012 unter Betrachtung vorgebrachter Argumente aus der Bürgerbefragung) Beschlusstext (Überprüfung der Hundesteuererhöhung zum 01.07.2012 unter Betrachtung vorgebrachter Argumente aus der Bürgerbefragung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Rates am Dienstag, den 27.03.2012. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:12 Uhr TOP Betreff 8 Überprüfung der Hundesteuererhöhung zum 01.07.2012 unter Betrachtung vorgebrachter Argumente aus der Bürgerbefragung Bürgermeister Koerdt erläutert, dass insbesondere drei Punkte nochmals überdacht werden sollten. Dabei handelt es sich zunächst um die sog. Kampfhundesteuer, bei der man unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen sei. Zudem sollte darüber nachgedacht werden, ob Hunde aus Tierheimen für einen befristeten Zeitraum von der Hundesteuer befreit werden sollten. Schließlich rege er an, Hobbyzüchter durch die Einführung einer sog. Zwingersteuer zu entlasten. Ergänzend weist er auf die Ausführungen auf Seite 3 unten der Sitzungsvorlage hin, wonach in bestimmten Fällen sehr wohl auf persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Rücksicht genommen werde und demnach Steuerermäßigungen möglich seien. Herr Dr. Kippels erklärt, dass man die zuletzt beschlossenen Steuersätze für den „normalen“ Hund beibehalten wolle. Bezüglich der sog. Kampfhunde schlage man aus Gründen der Rechtssicherheit vor, den 1. Hund mit 850 Euro, den 2. Hund mit 1.100 Euro und den 3. Hund mit 1.500 Euro zu besteuern. Man befürworte zudem die Einführung der Zwingersteuer sowie eine befristete Steuerbefreiung von einem Jahr für Hunde aus dem Tierheim. Darüber hinaus spreche man sich nochmals für die kurzfristige Durchführung einer Hundezählung aus. Herr Köhlen und Frau Steinhäuser schließen sich den Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion an. Herr Mitter sieht die Einführung der Zwingersteuer kritisch, da auch die Hobbyzucht Erlöse abwerfen könne. Sodann lässt Bürgermeister Koerdt, bevor über die gesamte Hundesteuersatzung abgestimmt wird, zunächst über die Einzelaspekte abstimmen: - Einjährige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen Æ Einstimmig, bei 2 Enthaltungen - Einführung einer Zwingersteuer Æ Mehrheitlich dafür - Anpassung der Steuersätze bei der Haltung gefährlicher Hunde entsprechend der von der CDUFraktion vorgeschlagenen Beträge Æ Einstimmig Anschließend lässt Bürgermeister Koerdt über die Siebte Änderungssatzung insgesamt abstimmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Niederschrift als Anlage 4 beigefügte Siebte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012 Seite 2