Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
09.05.12, 18:02
Aktualisiert
10.05.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 27.03.2012.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:12 Uhr
TOP
Betreff
8
Überprüfung der Hundesteuererhöhung zum 01.07.2012 unter Betrachtung
vorgebrachter Argumente aus der Bürgerbefragung
Bürgermeister Koerdt erläutert, dass insbesondere drei Punkte nochmals überdacht werden
sollten. Dabei handelt es sich zunächst um die sog. Kampfhundesteuer, bei der man unter
Berücksichtigung rechtlicher Aspekte wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen sei. Zudem
sollte darüber nachgedacht werden, ob Hunde aus Tierheimen für einen befristeten Zeitraum von
der Hundesteuer befreit werden sollten. Schließlich rege er an, Hobbyzüchter durch die Einführung
einer sog. Zwingersteuer zu entlasten.
Ergänzend weist er auf die Ausführungen auf Seite 3 unten der Sitzungsvorlage hin, wonach in
bestimmten Fällen sehr wohl auf persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Rücksicht
genommen werde und demnach Steuerermäßigungen möglich seien.
Herr Dr. Kippels erklärt, dass man die zuletzt beschlossenen Steuersätze für den „normalen“ Hund
beibehalten wolle. Bezüglich der sog. Kampfhunde schlage man aus Gründen der
Rechtssicherheit vor, den 1. Hund mit 850 Euro, den 2. Hund mit 1.100 Euro und den 3. Hund mit
1.500 Euro zu besteuern. Man befürworte zudem die Einführung der Zwingersteuer sowie eine
befristete Steuerbefreiung von einem Jahr für Hunde aus dem Tierheim. Darüber hinaus spreche
man sich nochmals für die kurzfristige Durchführung einer Hundezählung aus.
Herr Köhlen und Frau Steinhäuser schließen sich den Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion
an.
Herr Mitter sieht die Einführung der Zwingersteuer kritisch, da auch die Hobbyzucht Erlöse
abwerfen könne.
Sodann lässt Bürgermeister Koerdt, bevor über die gesamte Hundesteuersatzung abgestimmt
wird, zunächst über die Einzelaspekte abstimmen:
- Einjährige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen
Æ Einstimmig, bei 2 Enthaltungen
- Einführung einer Zwingersteuer
Æ Mehrheitlich dafür
- Anpassung der Steuersätze bei der Haltung gefährlicher Hunde entsprechend der von der CDUFraktion vorgeschlagenen Beträge
Æ Einstimmig
Anschließend lässt Bürgermeister Koerdt über die Siebte Änderungssatzung insgesamt
abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die der Niederschrift als Anlage 4 beigefügte Siebte
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 13.12.1996.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.03.2012
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